Rechtstracker.at

Anl. 9/41

Fassungen
01.09.1990 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 708/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 9/4101.09.199031.08.1993 BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 41

Inkrafttretensdatum

01.09.1990BGBl. Nr. 708/1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,

Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)

1. 9. 1990 (1. Semester)

1. 2. 1991 (2. Semester)

1. 9. 1991 (3. Semester)

1. 2. 1992 (4. Semester)

Text

COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter Einsatz des Computers unter Berücksichtigung verschiedener Normen zu erstellen.

Beherrschen aller notwendigen Funktionen für die übliche Büroarbeit unter Einsatz eines zeitgemäßen Text- und Dateiprogrammes.

Vermittlung von Kenntnissen über andere Software-Pakete.

Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Computerunterstützten Textverarbeitung in der Praxis.

Befähigung zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.

Lehrstoff:

Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und nach Tonträgern.

Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit.

Dateierstellung und -bearbeitung.

Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Organisation der Computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach direkter Ansage und Phonogramm soll im Vordergrund der Unterrichtsarbeit stehen.

Die Motivation der Studierenden soll durch aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104656

Alte Dokumentnummer

N6199011945A