Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch zwei, Ziffer 2,,
BGBl. Nr. 708/1990)Bundesgesetzblatt Nr. 708 aus 1990,)
1. 9. 1990 (1. Semester)
1. 2. 1991 (2. Semester)
1. 9. 1991 (3. Semester)
1. 2. 1992 (4. Semester)
Text
MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, mindestens 2600 Reinanschläge in 10 Minuten abzuschreiben sowie mindestens 80 Silben pro Minute nach Ansage zu schreiben.
Befähigung, Schriftstücke unter Berücksichtigung der entsprechenden ÖNORMEN anzufertigen.
Befähigung, die wesentlichen Bestandteile der Schreibmaschine und deren Funktionsweise zu kennen.
Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung der Schreibmaschine.
Lehrstoff:
Schreiben nach Vorlage und Diktat.
Formrichtiges Schreiben fortlaufender Texte, gegliederter Texte, Briefe, Tabellen, Verträge, Karteikarten, ein- und mehrseitiger Schriftstücke.
Reinschriften handschriftlicher Manuskripte.
Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten.
Ausfüllen von Formularen.
Formale Gestaltung von Protokollen.
Durchschläge.
Korrekturmöglichkeiten.
Beschriften von Matrizen (einschließlich Korrektur). Zweckmäßige Hand- und Armgymnastik für Maschinschreiben. Überblick über die historische Entwicklung der Schreibmaschine.
Funktionen der Bestandteile und Einrichtungen der Schreibmaschinen gängiger Fabrikate. Pflege der Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze:
Bei allen praktischen Arbeiten ist auf die richtige Körper-, Arm- und Handhaltung zu achten.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Auf die Brauchbarkeit (Unterschriftsreife) aller Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Bei der Besprechung der Entwicklung der Schreibmaschine ist der Anteil Österreichs besonders hervorzuheben. Hiebei ist nach Möglichkeit eine Ergänzung der Anschaulichkeit durch Besuch entsprechender Sammlungen und Museen zu bieten.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.