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Anlage IX Anlage römisch neun
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LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR TEXTVERARBEITUNG
(COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG, STENOTYPIE, PHONOTYPIE)
(viersemestriger Studiengang)
I. STUNDENTAFELrömisch eins. STUNDENTAFEL
---------------------------------------------------------------------
Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-
Unterrichts- Semester stunden- pflich-
veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe
---------------------------------------------------------------------
A. Pflichtgegenstände: *1)
1. Humanwissenschaften
Religionspä-
dagogik...... V 1 1 1 1 4 I
S 1 1 1 1 4 I
Erziehungs-
wissenschaft. V 2 - - - 2 I
Unterrichts-
wissenschaft. V 1 1 - - 2 I
Erziehungs-
und unter-
richtswissen-
schaftliches
Seminar...... S - - 2 1 3 I
Pädagogische
Psychologie.. V 2 1 - - 3 I
Psychologi-
sches Seminar S - - 2 - 2 I
Pädagogische
Soziologie... V - 1 1 - 2 I
Betriebsso-
ziologie..... V - - - 1 1 I
Soziologi-
sches Seminar S - - - 2 2 I
Schulrecht... V - - 2 - 2 I
Schulrechtliches
Seminar...... S - - - 1 1 I
Biologische
Grundlagen
der Erziehung V 1 - - - 1 I
Gesundheits-
lehre, Schul-
und Arbeits-
hygiene...... V - 1 - - 1 II
Geschichte
der Berufs-
bildung...... V - - 1 - 1 I
2. Didaktik und schulpraktische Ausbildung
Unterrichts-
technologie
und Medien-
didaktik..... S/Ü 1 1 - - 2 III
Schulbesuche
und
Lehrübungen
(einschließ-
lich Schul-
praktisches
Seminar) in
Kurzschrift.. Ü/S - 3 2 2 7 III
Schulbesuche
und
Lehrübungen
(einschließ-
lich Schul-
praktisches
Seminar) in
Maschin-
schreiben.... Ü/S - 3 2 2 7 III
Schulbesuche
und
Lehrübungen
(einschließ-
lich Schul-
praktisches
Seminar) in
Stenotypie,
Phonotypie
und Datentypie Ü/S - - 2 2 4 III
Schulbesuche
und
Lehrübungen
(einschließ-
lich Schul-
praktisches
Seminar) in
Computerunter-
stützter Text-
verarbeitung. Ü/S - - 2 2 4 III
Training des
Lehrverhaltens Ü 1 1 - - 2 III
3. Fachwissenschaften und Fachdidaktik
Betriebswirt-
schaftslehre. V 2 2 1 1 6 II
Kurzschrift.. S/Ü 3 3 1 1 8 III
Maschin-
schreiben.... S/Ü 2 2 - - 4 III
Stenotypie,
Phonotypie und
Datentypie
(einschließ-
lich beson-
derer Sprech-
technik für
Stenotypie und
Phonotypie).. S/Ü 2 2 1 1 6 II
Computerunter-
stützte Text-
verarbeitung. S/Ü 2 2 2 2 8 II
Informatik... S/Ü 2 1 1 1 5 II
Büroorganisa-
tion und
Bürotechnik.. S 1 1 1 1 4 II
Fachdidaktik
der
Kurzschrift.. V 2 1 1 1 5 II
Fachdidaktik
des Maschin-
schreibens... V 2 1 1 1 5 II
Fachdidaktik
der
Stenotypie,
Phonotypie
und Datentypie V - 1 2 2 5 II
Fachdidaktik
der Computer-
unterstützten
Text-
verarbeitung. V - 1 2 2 5 I
4. Ergänzende Studienveranstaltungen
Politische
Bildung...... V 1 1 - - 2 II
Volkswirt-
schaftslehre. V 2 1 - - 3 II
Spracher-
ziehung...... V 2 1 - - 3 II
Sprecher-
ziehung und
Stimmhygiene. V/Ü 2 - - - 2 III
----------------------
35 34 31 28 128
B. Freigegenstände: *1)
Erwachsenenbil-
dung............ V - - 1 - 1 II
S - - - 1 1 II
Lebende Fremd-
sprache......... S/Ü 2 2 2 2 8 (I)
Schulverwaltung. S 1 - - - 1 III
Fremdsprachige
Stenotypie ein-
schließlich
Fachdidaktik.... V/S/Ü - 3 3 2 8 II
Kurzschrift -
Schnellschreiben Ü 2 2 2 - 6 IV
Maschin-
schreiben -
Schnellschreiben Ü 2 1 1 - 4 IV
Kurzschrift -
Systemtraining.. Ü - - - 1 1 IV
Computerunter-
stützte
Textverarbeitung
- Anwendung.... Ü 2 2 1 1 6 II
Aktuelle
Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)
Berufspädagogi-
sche Tatsachen-
forschung....... Ü - 1 1 1 3 II
C. Unverbindliche Übungen: *1)
Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)
V = Vorlesung
S = Seminar
Ü = Übung
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der viersemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für Textverarbeitung (Computerunterstützte Textverarbeitung, Stenotypie, Phonotypie) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den Unterricht in Textverarbeitung (Computerunterstützte Textverarbeitung, Stenotypie, Phonotypie) befähigt.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIErömisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Humanwissenschaften
1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN
(ausgenommen Religionspädagogik)
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
Didaktik und schulpraktische Ausbildung
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE UND MEDIENDIDAKTIK
Siehe Anlage II.Siehe Anlage römisch zwei.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN (EINSCHLIESSLICH
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR) IN KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisvermittlung über verschiedene Unterrichtsmethoden in der Schulpraxis sowie über deren Vor- und Nachteile.
Befähigung, die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Befähigung, selbständig zu unterrichten.
Befähigung, aus dem Vergleich der in der Theorie und Praxis gewonnenen Erkenntnisse mit den praktischen Erfahrungen die richtigen Schlüsse für den eigenen Unterricht zu ziehen.
Lehrstoff:
Teilnahme am Kurzschriftunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Analyse und Diskussion der als Hörer von Unterrichtsstunden sowie der im selbständigen Unterricht gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Die Schulbesuche sind im Hinblick auf das angestrebte Bildungsziel der Lehramtsausbildung in verschiedenen Schularten durchzuführen.
Die Lehrübungen sollen unter Anleitung zunächst nur Teile einer Unterrichtsstunde umfassen und später im Umfang und in der Schwierigkeit gesteigert werden.
Im Seminarteil soll der Leiter der Unterrichtsveranstaltung insbesondere beratende Funktion ausüben.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN (EINSCHLIESSLICH
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR) IN MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
Lehrstoff:
Teilnahme am Maschinschreibunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Analyse und Diskussion der als Hörer von Unterrichtsstunden sowie der im selbständigen Unterricht gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN (EINSCHLIESSLICH SCHULPRAKTISCHES
SEMINAR) IN STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND DATENTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
Lehrstoff:
Teilnahme am Stenotypie-, Phonotypie- und Datentypieunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Analyse und Diskussion der als Hörer von Unterrichtsstunden sowie der im selbständigen Unterricht gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, die in der Theorie und Praxis gewonnenen Erkenntnisse mit den praktischen Erfahrungen zu vergleichen und daraus die richtigen Schlüsse für den eigenen Unterricht zu ziehen. Kenntnis der Vor- und Nachteile der verschiedenen Unterrichtsmethoden.
Lehrstoff:
Besprechungen über die als Hörer einer Unterrichtsstunde gewonnenen Erfahrungen.
Diskussion über die als Vortragender gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Die beratende Funktion des Seminarleiters soll in diesem Gegenstand besonders hervortreten.
Der Kontakt zwischen dem Seminarleiter und dem Besuchsschullehrer ist zu pflegen.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS MASCHINSCHREIBEN
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift''.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR
AUS STENOTYPIE, PHONOTYPIE
UND TEXTVERARBEITUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift''.
TRAINING DES LEHRVERHALTENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, das eigene Lehrverhalten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Humanwissenschaften und der Didaktik der einzelnen Unterrichtsgegenstände zu gestalten, kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls zu ändern.
Lehrstoff:
Das konkrete Lehrverhalten und seine Analysen als Vorbereitung zu Lehrübungen.
Beseitigung von Schwierigkeiten und Mängeln beim Unterrichten.
Intensiv-Training (Mikro-Training).
Beobachtung und Selbstbeobachtung.
Didaktische Grundsätze:
Neben der Vorbereitung von Schulbesuchen und Lehrübungen sollen die in der schulpraktischen Ausbildung festgestellten und diskutierten Mängel und Schwierigkeiten durch gezielte Übungen (Einsatz von Fernsehkameras, Videorecordern, Beobachtung durch Mitstudierende) beseitigt werden. Dabei können Vortragende und Mitstudierende Beratungsfunktion übernehmen.
TRAINING DES LEHRVERHALTENS AUS MASCHINSCHREIBEN
Siehe den Pflichtgegenstand „Training des Lehrverhaltens aus Kurzschrift''.
TRAINING DES LEHRVERHALTENS AUS STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND
TEXTVERARBEITUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Training des Lehrverhaltens aus Kurzschrift''.
Fachwissenschaften und Fachdidaktik
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung überblicksmäßiger Kenntnis der Betriebswirtschaftslehre, wie sie für die Erteilung eines praxisbezogenen Unterrichts in Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung erforderlich ist.
Kenntnisvermittlung über Betriebsaufbau und Betriebsgeschehen sowie über die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt.
Befähigung, in einem Betrieb anfallende Schriftstücke abfassen zu können; Vertrautheit mit modernen Entwicklungen im Schriftverkehr.
Lehrstoff:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Der Betrieb, Aufgaben und Arten, Überblick über die Betriebsfaktoren. Die Unternehmung, rechtliche Grundlagen (Kaufmann, Handelsregister, Firma), Überblick über Unternehmensformen.
Beschaffung und Absatz:
Der Kaufvertrag, rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anbahnung des Kaufvertrages einschließlich Schriftverkehr.
Abschluß des Kaufvertrages einschließlich Schriftverkehr, Lieferung einschließlich Schriftverkehr.
Zahlung (Barzahlung, Überweisung, Scheck) einschließlich
Schriftverkehr.
Der Wechsel einschließlich Schriftverkehr.
Die vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages einschließlich Schriftverkehr (Lieferverzug, Annahmeverzug, Mängelrüge, Zahlungsverzug).
Der Außenhandel einschließlich Schriftverkehr (Bedeutung des Außenhandels, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zahlungsformen, Zoll- und Zollverfahren).
Grundzüge des Rechnungswesens.
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Berufsvertretungen.
Die Finanzierung der Unternehmung:
Begriff und Arten der Finanzierung.
Geld- und Kapitalmarkt.
Wertpapiere.
Die Leistungserstellung:
Erstellung von Sachleistungen.
Erstellung von Dienstleistungen.
Kreditinstitute, Geschäfte der Kreditinstitute.
Schriftverkehr mit Kreditinstituten.
Transportbetriebe, Versicherungsbetriebe.
Schriftverkehr mit Dienstleistungsbetrieben.
Menschenführung im Betrieb:
Führungsstile.
Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation. Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Grundzüge der Betriebsorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Die theoretischen Begriffe sind anhand von Beispielen und Unterlagen aus der Praxis zu erarbeiten, wobei die berufliche Ausbildung und die Berufspraxis der Studierenden zu berücksichtigen sind.
In den Mittelpunkt des betriebswirtschaftlichen Unterrichtes ist der Schriftverkehr zu stellen, dem alle anderen Teilgebiete unterzuordnen sind.
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zur Beherrschung des Systemaufbaus der Kurzschrift (Wiener Urkunde 1968) sowie zur Beherrschung der Vorbildschrift.
Befähigung, mindestens 150 Silben pro Minute zu schreiben. Befähigung, eigene und fremde Stenogramme zu lesen.
Befähigung zur Beherrschung der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Vermittlung von Kenntnissen über Entstehung und Entwicklung der Kurzschrift.
Lehrstoff:
Verkehrsschrift und Eilschrift.
Systemtraining.
Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.
Schnellschrift-Praxis.
Überblick über die Entstehung der Kurzschrift; Entwicklung der Deutschen Einheitskurzschrift.
Die Wiener Urkunde 1968.
Didaktische Grundsätze:
Beim Erarbeiten der Kurzschrift sind die Studierenden mit der Systemurkunde genauestens vertraut zu machen.
Im Systemtraining soll die Kenntnis der Systemurkunde vertieft werden, wobei parallel zur Erarbeitung der einzelnen Paragraphen der Systemurkunde die entsprechenden praktischen Übungen durchzuführen sind. Hiebei ist besonders schwierigen Kapiteln der Vorzug zu geben.
Bei der Erarbeitung der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift ist auf die korrekte Erfassung von Inhalten und auf das Erkennen von wesentlichen Sinnzusammenhängen besonderer Wert zu legen.
In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung der Eilschrift unter Einbeziehung wichtiger Kürzungen aus der Redeschrift zu perfektionieren.
Zur Pflege der Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen (Tafelschrift als Vorbildschrift).
Bei der Erarbeitung sämtlicher Bildungsinhalte ist einschlägige Fachliteratur zu verwenden (zB Fachzeitschriften, Kurzschrift-Wörterbücher, Kommentare usw.). In der Geschichte der Kurzschrift sind lediglich Marksteine der Entwicklung sowie der Weg zur Wiener Urkunde 1968 hervorzuheben.
MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, mindestens 2600 Reinanschläge in 10 Minuten abzuschreiben sowie mindestens 80 Silben pro Minute nach Ansage zu schreiben.
Befähigung, Schriftstücke unter Berücksichtigung der entsprechenden ÖNORMEN anzufertigen.
Befähigung, die wesentlichen Bestandteile der Schreibmaschine und deren Funktionsweise zu kennen.
Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung der Schreibmaschine.
Lehrstoff:
Schreiben nach Vorlage und Diktat.
Formrichtiges Schreiben fortlaufender Texte, gegliederter Texte, Briefe, Tabellen, Verträge, Karteikarten, ein- und mehrseitiger Schriftstücke.
Reinschriften handschriftlicher Manuskripte.
Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten.
Ausfüllen von Formularen.
Formale Gestaltung von Protokollen.
Durchschläge.
Korrekturmöglichkeiten.
Beschriften von Matrizen (einschließlich Korrektur). Zweckmäßige Hand- und Armgymnastik für Maschinschreiben. Überblick über die historische Entwicklung der Schreibmaschine.
Funktionen der Bestandteile und Einrichtungen der Schreibmaschinen gängiger Fabrikate. Pflege der Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze:
Bei allen praktischen Arbeiten ist auf die richtige Körper-, Arm- und Handhaltung zu achten.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Auf die Brauchbarkeit (Unterschriftsreife) aller Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.
Bei der Besprechung der Entwicklung der Schreibmaschine ist der Anteil Österreichs besonders hervorzuheben. Hiebei ist nach Möglichkeit eine Ergänzung der Anschaulichkeit durch Besuch entsprechender Sammlungen und Museen zu bieten.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND DATENTYPIE
(einschließlich besonderer Sprechtechnik für Stenotypie
und Phonotypie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, eigene sowie fremde Stenogramme und Phonogramme zu übertragen.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Einsatz, Arbeitsweise und Organisation der herkömmlichen Textverarbeitung.
Befähigung zur Beherrschung der besonderen Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie unter Berücksichtigung der entsprechenden
ÖNORMEN.
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Arten der Datenerfassung, ihre Bedeutung und ihre Organisation in der Praxis.
Lehrstoff:
Übertragen von mustergültig gekürzten stenographischen Vorlagen und vorbildlichen Phonogrammen.
Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen.
Formrichtiges Gestalten von Schriftstücken aller Art nach
Stenogramm und Phonogramm.
Diktierübungen für Kurzschrift, Maschinschreiben, Stenotypie und Phonotypie.
Diktate mit gleichbleibender und wechselnder Geschwindigkeit. Besprechen von Tonträgern.
Übungen zur Datenerfassung unter besonderer Berücksichtigung numerischer Daten und der ausgelagerten Zehner-Tastatur.
Didaktische Grundsätze:
Bei den Übungen ist insbesondere der für die Stenotypie und Phonotypie typische Arbeitsrhythmus zu erarbeiten.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Auf die Brauchbarkeit aller Schriftstücke im Hinblick auf die Praxis ist besonderer Wert zu legen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Die Arbeiten in der herkömmlichen Textbearbeitung und Textverarbeitung sind praxisgemäß durchzuführen.
Bei der Diktantenschulung sind die „Richtlinien für Phonotypie'' zu verwenden.
Die Übungen im Bereich der Datentypie sind praxisorientiert unter Einsatz des Computers durchzuführen.
INFORMATIK
Siehe Anlage II Siehe Anlage römisch zwei
BÜROORGANISATION UND BÜROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnisvermittlung über die Arten der Schreibmaschine, über Diktiergeräte, Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung, Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel sowie über andere Büromaschinen und Büroorganisationsmittel.
Befähigung zur praktischen Verwendung dieser Geräte sowie zum Erkennen der Einsatzmöglichkeiten von Büromaschinen und Organisationsmitteln.
Weckung des Verständnisses für Rationalisierungsmöglichkeiten und die damit zusammenhängenden Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Büroautomation und der modernen Formen der inner- und zwischenbetrieblichen Kommunikation.
Lehrstoff:
Arten der Schreibmaschinen und deren Funktion. Eignung der einzelnen Arten und Typen für Schule und Praxis.
Diktiergeräte und Zubehör sowie deren Funktion. Möglichkeiten des Einsatzes der verschiedenen Arten in Schule und Praxis.
Papiersorten und Papierformate.
Vervielfältigungsgeräte und Vervielfältigungsmittel, zB Spirit-Umdruck, Schablonendruck, Büro-Offsetdruck mit Zusatzgeräten. Kopierverfahren und Kopiergeräte. Herstellung von Overhead-Transparenten.
Arbeitsplatzgestaltung.
Grundzüge der Büroorganisation; Organisationshilfsmittel.
Archiv, Registratur, Karteiwesen, Mikrofilm.
Elektronische Kommunikation (zB Fernsprecher, Fernschreiber, Telekopier- und Telefaxgeräte sowie deren Zusatzgeräte).
Geräte und Hilfsmittel zur Postbearbeitung und Postabfertigung. Geräte zur Textbearbeitung und Textverarbeitung.
Geräte und Hilfsmittel zur Planung und Terminüberwachung. Bürotechnische Kleingeräte.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist unter Bedachtnahme auf die jeweils aktuelle Bedeutung von Geräten und Arbeitsmitteln für eine moderne Büroorganisation sowie für eine ergonomisch richtige Arbeitsplatzgestaltung zu behandeln.
Zur Veranschaulichung des Unterrichtes sind nach Möglichkeit Lehrausgänge und Exkursionen zu einschlägigen Betrieben, Ausstellungen, Messen ua. durchzuführen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
FACHDIDAKTIK DER KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten den Unterricht in Kurzschrift selbständig, didaktisch und methodisch richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Lehrstoff:
Analyse und Interpretation der einschlägigen Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Kurzschriftunterrichtes. Lehrstoffverteilung. Planung von Unterrichtseinheiten und Lernphasen. Übungen zur Gestaltung des Unterrichtes im aktiven Stenographieren (Verwendung der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift).
Methodische Probleme des Kurzschriftunterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie Auswahl und Aufbau von Texten.
Tafelschrift und Tafelbild.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Exkursionen und Lehrausgängen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit im Kurzschriftunterricht zu legen.
Die Querverbindungen zu anderen einschlägigen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie der Fachwissenschaft, sind besonders zu pflegen und zu nützen.
FACHDIDAKTIK DES MASCHINSCHREIBENS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten den Unterricht in Maschinschreiben selbständig, didaktisch und methodisch richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Lehrstoff:
Analyse und Interpretation der einschlägigen Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Maschinschreibunterrichtes. Lehrstoffverteilung. Planung von Unterrichtseinheiten und Lernphasen.
Methodische Probleme des Maschinschreibunterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie Auswahl und Aufbau von Texten.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Fachdidaktische Probleme bei der Handhabung der verschiedenen Arten von Schreibmaschinen (mechanische, elektrische und elektronische Geräte).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Exkursionen und Lehrausgängen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit im Maschinschreibunterricht zu legen.
Die Querverbindungen zu anderen einschlägigen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie der Fachwissenschaft, sind besonders zu pflegen und zu nützen.
FACHDIDAKTIK DER STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND DATENTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten den Unterricht in Stenotypie, Phonotypie und Datentypie selbständig, didaktisch und methodisch richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Lehrstoff:
Analyse und Interpretation der einschlägigen Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Stenotypie-, Phonotypie- und Datentypieunterrichtes. Lehrstoffverteilung. Planung von Unterrichtseinheiten und Lernphasen.
Methodische Probleme des Stenotypie-, Phonotypie- und Datentypieunterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie Auswahl und Aufbau von Texten.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Exkursionen und Lehrausgängen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit im Stenotypie-, Phonotypie- und Datentypieunterricht zu legen.
Die Querverbindungen zu anderen einschlägigen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie der Fachwissenschaft, sind besonders zu pflegen und zu nützen.
Ergänzende Studienveranstaltungen
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage II.Siehe Anlage römisch zwei.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Kenntnis der gesamtwirtschaftlichen Probleme und Gesetzmäßigkeiten der Volkswirtschaft als Grundlage für das Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft.
Befähigung zur Beurteilung volkswirtschaftlicher Vorgänge an Hand der Wirtschaftsberichte der Massenmedien sowie zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftspolitischen Aussagen und Maßnahmen der politischen Parteien und Interessenvertretungen.
Weckung des Verständnisses für die Problematik des Umweltschutzes aus volkswirtschaftlicher Sicht.
Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft:
Zusammenfassung und Ergänzung wirtschaftlicher Grundbegriffe; Makro- und Mikroökonomik.
Nationalökonomische Schulen:
Ökonomischer Klassizismus; Sozialismus; neue Richtungen der Nationalökonomie; Modelle der freien Verkehrswirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft; bestehende Wirtschaftsordnungen.
Lehre und Politik von der Produktion:
Faktoren Grund und Boden (Renten, Standort, Umweltschutz, Wohnbaupolitik, Agrarpolitik).
Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Lohnpolitik).
Faktor Kapital (Begriff und Entstehung, Zinstheorie, Auswirkungen).
Faktorenzusammenwirken. Unternehmen und Unternehmenskonzentration.
Lehre und Politik vom Güterumlauf:
Marktformen (Nachfrage und Angebot, Gleichgewicht und Wirkungen der Verschiebung von Angebot und Nachfrage); Preisbildung (Arten der Preise, Preiselastizität, Preispolitik); Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert, Geldwertbestimmung, Kaufkraft, Geldwertschwankungen); Währungspolitik (Stabilisierungspolitik, Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank); Außenwirtschaftspolitik (Zahlungsbilanz, Aufbau und Gliederung, Zahlungsbilanzausgleich, Auf- und Abwertung).
Lehre und Politik von der Güterverteilung:
Einkommensverteilung, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialproduktes).
Lehre und Politik vom Güterverbrauch:
Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion; Sparen und Investieren, Verbraucherschutz; Indizes.
Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik:
Konjunkturzyklen; Konjunktur und Wirtschaftswachstum; Stagnation, Rezession, Depression; Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck, Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog, Geld- und Währungspolitik). Budgetpolitik (Budgetlehre, Prinzipien, Konzepte, der österreichische Bundeshaushalt, Zahlungsbilanzpolitik, gezielte Maßnahmen, Ziel- und Mittelkonflikte); Problematik konjunkturpolitischer Maßnahmen.
Integration und Großraumwirtschaftspolitik:
Weltwährungsfragen, Integrationseffekte.
Didaktische Grundsätze:
In Querverbindung zur „Betriebswirtschaftslehre'' und zur „Politischen Bildung'' ist die Stellung des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der Gesamtwirtschaft bzw. in einer konkreten Wirtschaftssituation darzulegen.
Dem Lehrer ist es überlassen, Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Ereignisse anhand der Berichte der Massenmedien zu besprechen. Insbesondere ist die Fähigkeit zu fördern, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.
Einzelne Kapitel sind abschließend zusammenzufassen und nach Möglichkeit durch besondere Aktivierung (zB Kurzreferate mit anschließender Diskussion, Fallstudien) zu vertiefen.
Das theoretische Wissen soll nach Möglichkeit durch Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung praktisch untermauert werden.
SPRACHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zu sicherem Beherrschen der deutschen Sprache in Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Stilistik. Beherrschen der freien Rede im Unterricht.
Lehrstoff:
Rechtschreibung, Grammatik, Silbentrennung, Satzzeichensetzung, Grundzüge der Phonetik, richtige und deutliche Lautbildung, reine und gemäßigte Hochlaute.
Benützung von Wörterbüchern.
Didaktische Grundsätze:
Aufbauend auf den Kenntnissen der Studierenden ist durch gezielte Wiederholung die notwendige Sicherheit im korrekten, schriftlichen und mündlichen Gebrauch der Sprache zu erreichen. Der Unterricht soll vor allem in Form von praktischen Übungen (Referate, Diskussionen, schriftliche Übungen) erfolgen. Die Texte sollen möglichst der Fachliteratur bzw. aktuellen Zeitungen und Zeitschriften entnommen werden.
SPRECHERZIEHUNG UND STIMMHYGIENE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, kraftsparend, akzentfrei und sprachfehlerfrei zu sprechen.
Lehrstoff:
Sprechorgane, Atmungstechnik, phonetische Grundlagen, Stimmbildung, Artikulationen.
Leseübungen in freier und gebundener Rede.
Didaktische Grundsätze:
Die Theorie ist auf das für die praktischen Übungen notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Besonderer Wert ist auf die Beseitigung zutagetretender Sprachfehler der Studierenden zu legen.
Die Selbstkontrolle ist durch Verwendung von Tonbandgeräten und Videorecordern zu sichern.
B. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung einer ausreichenden Kenntnis der betreffenden Fremdsprache im Sinne einer praktischen Sprachbeherrschung und im Hinblick auf den zukünftigen Unterricht der fremdsprachigen Stenotypie.
Lehrstoff:
Aussprache-, Sprech- und Hörübungen.
Grammatik.
Fremdsprachige Konversation.
Übersetzen.
Lesen und Verbessern fehlerhafter fremdsprachiger Texte.
Didaktische Grundsätze:
Die angeführten Bildungsinhalte sind in erster Linie unter Bedachtnahme auf die Anforderungen im Freigegenstand „Fremdsprachige Stenotypie einschließlich Fachdidaktik'' zu behandeln.
Die Texte sind vor allem aus dem Wirtschaftsbereich zu wählen.
Die Studierenden sind auch zum sinnvollen Gebrauch fremdsprachiger Wörterbücher einschließlich Fachwörterbücher anzuleiten.
SCHULVERWALTUNG
Siehe Anlage VII Abschnitt III Unterabschnitt A Z 2. Siehe Anlage römisch sieben Abschnitt römisch drei Unterabschnitt A Ziffer 2,
FREMDSPRACHIGE STENOTYPIE
EINSCHLIESSLICH FACHDIDAKTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschung der fremdsprachigen Kurzschrift.
Befähigung, 130 gesprochene Silben pro Minute in Kurzschrift aufzunehmen und zu übertragen.
Befähigung, fremdsprachige Texte in der Geschwindigkeit von 210 Anschlägen pro Minute in der Abschrift und 60 Silben pro Minute in der Ansage zu schreiben.
Kenntnisvermittlung der landesüblichen Briefformen.
Befähigung, eigene und fremde fremdsprachige Stenogramme zu lesen. Befähigung, fremdsprachige Phonogramme zu übertragen.
Lehrstoff:
Kurzschrift:
Verkehrs- und Schnellschrift (entsprechend dem jeweiligen System).
Vergleich mit der deutschen Einheitskurzschrift.
Fremdsprachige Tafelschrift.
Lesen eigener und fremder Stenogramme.
Maschinschreiben:
Abschriften und Diktate.
Formgestaltung nach den entsprechenden ÖNORMEN sowie nach den
jeweiligen landesüblichen Formvorschriften.
Übertragen von Stenogrammen.
Phonotypie:
Übertragen von fremdsprachigen Texten nach dem Diktiergerät. Besprechen von Tonträgern.
Lehrstoffverteilung.
Stundenaufbau.
Spezielle fachdidaktische Probleme der fremdsprachigen Stenotypie.
Spezielle Probleme der Leistungsbeurteilung der fremdsprachigen Stenotypie.
Didaktische Grundsätze:
Die Erarbeitung der fremdsprachigen Stenotypie soll in enger Verbindung mit deren Fachdidaktik vorgenommen werden.
Querverbindungen zum Freigegenstand „Lebende Fremdsprache'' sind besonders zu pflegen.
KURZSCHRIFT-SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, mindestens 180 Silben pro Minute zu schreiben.
Lehrstoff:
Ansage in steigender Geschwindigkeit.
Kürzungen in der Schnellschreibpraxis.
Didaktische Grundsätze:
Die Schnellschreibübungen sind anhand didaktisch und methodisch ausgewählter Texte durchzuführen.
MASCHINSCHREIBEN-SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, mindestens 3 000 Reinanschläge in 10 Minuten abzuschreiben und mindestens 100 Silben nach Diktat zu schreiben.
Lehrstoff:
Ansagen in steigender Geschwindigkeit.
Abschriften mit steigender Schwierigkeit (auch hinsichtlich fremdsprachiger Texte).
Didaktische Grundsätze:
Die Schnellschreibübungen sind anhand didaktisch und methodisch ausgewählter Texte durchzuführen.
KURZSCHRIFT-SYSTEMTRAINING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung zu perfekter Beherrschung der Systemurkunde und zur Umsetzung dieses Wissens und Könnens im Kurzschriftunterricht.
Lehrstoff:
Systematische Wiederholung der Verkehrsschrift, Eilschrift und Redeschrift anhand der Systemurkunde.
Übertragungsübungen mit steigender Schwierigkeit.
Didaktische Grundsätze:
Aufbauend auf dem in der Fachwissenschaft erworbenen Wissen und Können ist auf die einzelnen Abschnitte der Systemurkunde genauestens einzugehen.
Bei der didaktischen Aufbereitung des Lehrstoffes ist auf die Erfordernisse der verschiedenen Schularten Bedacht zu nehmen.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
C. Unverbindliche Übungen
Siehe Anlage II. Siehe Anlage römisch zwei.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN (EINSCHLIESSLICH SCHULPRAKTISCHES
SEMINAR) IN COMPUTERUNTERSTÜTZTER TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
Lehrstoff:
Teilnahme am Unterricht in Computerunterstützter Textverarbeitung als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Analyse und Diskussion der als Hörer von Unterrichtsstunden sowie der im selbständigen Unterricht gewonnenen Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen (einschließlich Schulpraktisches Seminar) in Kurzschrift''.
COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, Schriftstücke der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereichs unter Einsatz des Computers unter Berücksichtigung verschiedener Normen zu erstellen.
Beherrschen aller notwendigen Funktionen für die übliche Büroarbeit unter Einsatz eines zeitgemäßen Text- und Dateiprogrammes.
Vermittlung von Kenntnissen über andere Software-Pakete.
Weckung des Verständnisses für die Bedeutung der Computerunterstützten Textverarbeitung in der Praxis.
Befähigung zum selbständigen Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen.
Lehrstoff:
Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und nach Tonträgern.
Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit.
Dateierstellung und -bearbeitung.
Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Organisation der Computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.
Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer nach langschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach direkter Ansage und Phonogramm soll im Vordergrund der Unterrichtsarbeit stehen.
Die Motivation der Studierenden soll durch aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden.
FACHDIDAKTIK DER COMPUTERUNTERSTÜTZTEN TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, aufbauend auf dem in der Fachwissenschaft erworbenen Wissen und Können den Unterricht im Gegenstand „Computerunterstützte Textverarbeitung'' selbständig sowie didaktisch und methodisch richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Lehrstoff:
Analyse und Interpretation der einschlägigen Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Unterrichts in Computerunterstützter Textverarbeitung.
Lehrstoffverteilung. Planung von Unterrichtseinheiten und Lernphasen.
Methodische Probleme des Unterrichtes in Computerunterstützter Textverarbeitung.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie Auswahl und Aufbau von
Texten.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere Fehlerdiagnose und Fehlerbehandlung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Exkursionen und Lehrausgängen.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit im Unterricht des Gegenstandes „Computerunterstützte Textverarbeitung'' zu legen.
Die Querverbindungen zu anderen einschlägigen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Pflichtgegenständen der Didaktik und der schulpraktischen Ausbildung sowie der Fachwissenschaft, sind besonders zu pflegen und zu nützen.
COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG - ANWENDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung, das in der Fachwissenschaft gewonnene Wissen und Können in die Praxis umzusetzen und die verschiedenen Funktionen und Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung auf praktische Fallbeispiele anzuwenden.
Befähigung, Anwendungsbeispiele selbständig unterrichten zu können.
Weckung des Verständnisses zur praktischen Umsetzung von Organisationswissen.
Lehrstoff:
Selbständiges Üben am Computer.
Anwenden der vorhandenen Textverarbeitungs-Software aufgrund von Problemstellungen der Praxis in der Textbearbeitung und Textverarbeitung einschließlich der Dateiverwaltung.
Anwenden von Organisationsgrundsätzen anhand praktischer Fälle.
Didaktische Grundsätze:
Die praktische Erstellung aller Arten von Schriftstücken mit dem Computer soll im Vordergrund der Unterrichtsarbeit stehen.
Kurzschriftliche, maschinschriftliche und andere Vorlagen einschließlich Phonogrammen sollen einbezogen werden.
Die sichere Beherrschung von Arbeitsabläufen und die hiefür notwendigen Fertigkeiten sind zu fördern.
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*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I. *1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage römisch eins.