Rechtstracker.at

Anl. 1a

Fassungen
01.09.2011 bis 31.08.2014 — BGBl. II Nr. 106/2009 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1a01.09.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 106/2009 · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011
Anl. 1a01.09.201031.08.2011 § → § BGBl. II Nr. 205/2007 · 4 Dokumente
Anl. 1a05.05.200931.08.2010 § → § · 16 Dokumente
Anl. 1a01.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006 · 17 Dokumente
Anl. 1a13.07.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2004 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 20 Dokumente
Anl. 1a01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 20 Dokumente
Anl. 1a16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199231.08.1993 § → § · 17 Dokumente
Anl. 1a01.09.199031.08.1992 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.198931.08.1990 § → § BGBl. Nr. 452/1989 · 9 Dokumente
Anl. 1a01.09.198731.08.1989 BGBl. Nr. 631/1987 · 6 Dokumente

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1a.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 9,):

31.8.2011 (1. Klasse)

31.8.2012 (2. Klasse)

31.8.2013 (3. Klasse)

31.8.2014 (4. Klasse)

Text

Anlage 1A.6.1

-------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                             Wochenstunden      Lehr-

                                                                ver-

     Pflichtgegenstände *)                   Klasse    Summe  pflich-

                                                               tungs-

                                         1.   2.  3.  4.       gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion.............................. 2   2   2   2   8    (III)

2 Deutsch............................... 3   2   2   2          (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2   2   -   -          (I)

4 Geschichte ........................... -   -   1   -        (III)

5  Geographie und Wirtschaftskunde...... 2   -   -   -        (III)

6  Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und Politische Bildung... -   -   2   2         III

7  Bewegung und Sport................... 2   2   2   2        (IVa)

8  Mathematik und angewandte

    Mathematik........................... 4   2   -   -          (I)

9  Physik und angewandte Physik......... 2   2   -   -         (II)

10  Chemie, angewandte Chemie

    und Umwelttechnik.................... 2   1   -   -          II

11  Elektronische Datenverarbeitung

    und angewandte elektronische

    Datenverarbeitung.................... -   2   -   -          I

12  Mechanik............................. 2   2   2   -         (I)

13  Fertigungstechnik.................... 2   2   2   2          I

14  Feinwerktechnik...................... 2   2   3   3          I

15 Betriebstechnik....................... -   -   -   2          I

16 Elektrotechnik und

   Elektronik ........................... -   2   2   2          I

17 Konstruktionsübungen.................. 3   3   3   3          I

18 Laboratorium.......................... -   -   2   2          I

19 Werkstättenlaboratorium............... -   -   -   3         III

20 Werkstätte ........................... 9  13  16  14        (Va)

---------------------------------------------------------------------

   Gesamtwochenstundenzahl               34- 36- 36- 36-  146 *)

                                         37  39  39  39

21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor

                                          Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                             Wochenstunden     Lehr-

                                                                ver-

     Freigegenstände *)                      Klasse           pflich-

                                                               tungs-

                                         1.   2.  3.  4.       gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie.............................. 2    2   -             (V)

Darstellende Geometrie.................. -    -   -   -         (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... -    -   2   2         (I)

Betriebswirtschaft...................... -    -   -   2          II

Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... -    -   2   2      I bis VI

---------------------------------------------------------------------

     Unverbindliche Übungen *)

---------------------------------------------------------------------

Bewegung und Sport........... (bis zu)    2   2   2   7        (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht *)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch................................. *2) *2) *2) *2)       (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2)               (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2)               (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Grundlagen:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik starrer Körper:

Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.

Thermodynamik:

Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.

Schwingungen und Wellen:

Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,

Schallwellen.

Optik:

Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.

In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik” abzustimmen.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik:

Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;

technische Anwendungen.

Festigkeit:

Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Kinematik:

Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine

feste Achse.

Dynamik:

Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.

Hydrostatik:

Druck, Kraftwirkungen.

Hydrodynamik:

Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,

reibungsfreie Rohrströmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” auf.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

13. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,

Halbzeuge.

Werkstoffe:

Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Werkstoffe:

Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.

Beschichten:

Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.

Stoffschlüssiges Fügen:

Löten, Schweißen, Kleben.

Trennen:

Drehen.

Vorrichtungsbau:

Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Trennen:

Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,

Feinstbearbeitung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” aufzubauen.

Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.

  1. Ziffer 14
    FEINWERKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente:

Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.

Verbindungselemente:

Unlösbare und lösbare Verbindungen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

Speicherelemente:

Federn und Federsysteme.

Ruheelemente:

Kupplungen, Bremsen.

Umformerelemente:

Reibrad- und Zugmittelgetriebe.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Umformerelemente:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Baugruppen:

Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.

Geräte der Massenfertigung:

Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Optische Elemente:

Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.

Optische Geräte:

Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.

Steuerungstechnik:

Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” wichtig.

Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.

15. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Betriebliche Organisation:

Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.

Kalkulation:

Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

  1. Ziffer 16
    ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,

Halbleitern und im Vakuum.

Gleichstromtechnik:

Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld

(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,

Leistungen, Drehstrom.

Elektrische Meßtechnik:

Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.

Elektronenstrahloszilloskop.

Elektroschutz:

Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Elektrische Maschinen:

Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.

Bauelemente der Elektronik:

Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.

Digitaltechnik:

Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,

kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.

Mikrocomputer:

Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik” wichtig.

  1. Ziffer 17
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.

Fertigkeiten:

Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Verbindungselemente:

Unlösbare, lösbare.

Führungselemente:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):

Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik” und „Feinwerktechnik”.

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):

Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

  1. Ziffer 18
    LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik”.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik” und „Elektrotechnik und Elektronik”.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (9 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.

  1. Ziffer 2
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.

Galvanowerkstätte:

Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).

Blecharbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,

Oberflächenschutz.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.

  1. Ziffer 3
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).

Elektronik und Elektrogerätebau:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.

  1. Ziffer 4
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.

Optik-Werkstätte:

Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.

Elektronik und Elektrogerätebau:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

  1. Ziffer 21
    PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, im römisch eins. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie” empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Zwei Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077887

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 170 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 9,):

31.8.2011 (1. Klasse)

31.8.2012 (2. Klasse)

31.8.2013 (3. Klasse)

31.8.2014 (4. Klasse)

Text

                                                    Anlage 1A.6.4

                                                    -------------

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROELEKTRONIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden          Lehrver-

    Pflichtgegenstände *)             Klasse       Summe  pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ..................... 2   2   2   2      8       (III)

2 Deutsch ...................... 3   2   2   2                (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2   2   -   -                (I)

4 Geschichte ................... -   2   -   -              (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ............. 2   -   -   -              (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Politische Bildung ........... -   -   2   2               III

7 Bewegung und Sport ........... 2   2   2   1             (IVa)

8 Mathematik und

   angewandte Mathematik ........ 4   2   -   -                (I)

9 Physik und angewandte Physik . 2   2   -   -               (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ............ 2   1   -   -                II

11 Elektronische Datenverarbeitung

   und angewandte elektronische

   Datenverarbeitung ............ -   2   -   -                 I

12 Fertigungstechnik ............ 2   2   2   -                 I

13 Feinwerktechnik .............. -   2   2   -                 I

14 Elektrotechnik ............... -   2   2   -                 I

15 Elektronik ................... -   -   4   4                 I

16 Automatisierungstechnik ...... -   -   2   4                 I

17 Konstruktionsübungen ......... 2   2   3   4                 I

18 Laboratorium ................. -   -   3   4                 I

19 Werkstättenlaboratorium ...... -   -   -   3               III

20 Werkstätte ................... 16  14 13  13              (Va)

____________________________________________________________________

  Gesamtwochenstundenzahl        36- 36- 36- 36-   148 *)

                                 39  39  39  39

21 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

                                 Eintritt in die 4. Klasse.

__________________________________________________________________

                                   Wochenstunden          Lehrver-

    Freigegenstände *)                 Klasse             pflich-

                                  1.  2.  3.  4.          tungs-

                                                          gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2   2   -   -                (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . -   -   2   2                (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (......) -   -   2   2           I bis VI

__________________________________________________________________

          Unverbindliche Übungen *)

__________________________________________________________________

Bewegung und Sport .... (bis zu)  2   2   2   2              (IVa)

__________________________________________________________________

              Förderunterricht *)

__________________________________________________________________

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2)               (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)  *2) *2)                       (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2)                       (I)

---------------------------------------------------------------------

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt römisch eins a.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 7
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 9
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 12
    FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden);
Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;

Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.

Meßwerkzeuge:

Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Leiterplatten:

Fertigungsverfahren; Dickschicht-, Dünnfilm-, SMD-Technik.

Bauelemente:

R, L, C, Sonderformen.

Geräte:

Module, Einschübe, Kühlung; Steckverbinder.

Elektroschutz:

Personen-, Geräte- und Leitungsschutz; Schutzklassen.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.

Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.

Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.

Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.

13. FEINWERKTECHNlK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.

Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Statik der festen Körper:

Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von Bauteilen.

Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad, Drehzahl- und Momentenwandlung.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Lager:

Gleit-, Wälz-, Magnet- und Luftlager.

Energiewandler:

Antriebe der Steuerungs- und Regelungstechnik, Getriebe.

Pneumatik und Hydraulik:

Gesetze, Schalt- und Arbeitselemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.

Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Fertigungstechnik” sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte” gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

14. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Aufbau und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung. Wechselstromwiderstände, Resonanz, Leistung).

Drehstromtechnik:

Drehfeld, Drehstromleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15. ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen im Fachgebiet Elektronik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnung durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Halbleiterbauelemente:

Stromleitung, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Elektronische Schalter. Integrierte Schaltungen der Analog- und Digitaltechnik, einfache optoelektronische Bauelemente.

Halbleitertechnik:

Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Analogtechnik und Leistungselektronik:

Filter, Verstärker, Schalter.

Digital- und Impulstechnik:

Schaltalgebra, Codes, Signalwandlung und -formung.

Optoelektronik:

Optische Sender und Empfänger, Lichtwellenleiter, Optokoppler.

Didaktische Grundsätze:

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. Ziffer 16
    AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik, der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Messen:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und

digitales Meßprinzip.

Messen nichtelektrischer Größen:

Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.

Meßgeräte:

Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Meßverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen;

speicherprogrammierbare Steuerung.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen; kaskadierte

Regler.

Mikroprozessor:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung;

Prozeßautomatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik” und „Werkstätte” erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 17
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,

Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Pläne:

Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;

Fertigungsunterlagen für Printplatten.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen Baugruppen

und mechanischen Bauteilen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Pläne:

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von

automatisierungstechnischen Einrichtungen.

Bemessung:

Dimensionierung von elektronischen und mechanischen Baugruppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Feinwerktechnik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.

18. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
  2. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Elektrotechnik”, „Elektronik”, „Automatisierungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Stoffgebiet Qualitätssicherung:

Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Eichen von Meßgeräten.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an bestehenden Anlagen.

Pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Stoffgebiet Elektronik:

Prüfen von Baugruppen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Erstellung von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

20. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, An- reißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Mechanische Werkstätte:

Längs- und Plandrehen.

Elektromechanische Werkstätte:

Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Isolieren); einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener Elektronischer Bauteile.

  1. Ziffer 2
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,

Printplattenherstellung, Reprotechnik.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (14 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),

Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;

Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Wickelei:

Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.

Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:

Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.

  1. Ziffer 4
    Klasse (13 Wochenstunden):
    Mechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.

Regelungstechnik:

Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.

Gerätebau:

Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR40077889