Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 497/1986 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/3Anlage eins /, 3
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Im Lehrgang für Behindertenarbeit hat der Unterricht von der praktischen Erfahrungssituation der Teilnehmer auszugehen. Das Schwergewicht liegt neben der Wissensvermittlung auf dem exemplarischen Lernen anhand von Falldemonstrationen und Fallbesprechungen unter Zuhilfenahme verschiedener Unterrichtsmedien.
Die Lehrgangsteilnehmer sollen zu eigenständigem Erarbeiten von Lerninhalten und zum Austausch praktischer Erfahrungen angehalten werden. In den praxisbezogenen Abschnitten ist der Lehrstoff in der Weise zu erarbeiten, daß die Beobachtungsfähigkeit und die Sensibilität der Teilnehmer für ihr eigenes Verhalten geschult wird. Dazu gehört auch die Einführung in die jeweilige Fachliteratur.
Dokumentnummer
NOR12102279
Alte Dokumentnummer
N6198615490S