Rechtstracker.at

Anl. 1/03

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0319.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Im Lehrgang für Behindertenarbeit hat der Unterricht von der praktischen Erfahrungssituation der Teilnehmer auszugehen. Das Schwergewicht liegt neben der Wissensvermittlung auf dem exemplarischen Lernen anhand von Falldemonstrationen und Fallbesprechungen unter Zuhilfenahme verschiedener Unterrichtsmedien.

Die Lehrgangsteilnehmer sollen zu eigenständigem Erarbeiten von Lerninhalten und zum Austausch praktischer Erfahrungen angehalten werden. In den praxisbezogenen Abschnitten ist der Lehrstoff in der Weise zu erarbeiten, daß die Beobachtungsfähigkeit und die Sensibilität der Teilnehmer für ihr eigenes Verhalten geschult wird. Dazu gehört auch die Einführung in die jeweilige Fachliteratur.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102279

Alte Dokumentnummer

N6198615490S