Rechtstracker.at

Anl. 1/05

Fassungen
19.09.1986 bis 27.11.2001 — BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/0519.09.198627.11.2001 BGBl. Nr. 497/1986 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 409 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

19.09.1986BGBl. Nr. 497/1986

Außerkrafttretensdatum

27.11.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 409/2001

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

BEHINDERTENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erarbeitung grundsätzlicher Aussagen der allgemeinen Pädagogik als Voraussetzung der Sonder- und Heilpädagogik. Dem Lehrgangsteilnehmer soll verdeutlicht werden, daß Pädagogik für Menschen mit Behinderung sich auf deren Bildung in allen Lebensaltern und entsprechenden Einrichtungen erstreckt.

Der Teilnehmer soll weiters befähigt werden, die Zusammenhänge in bzw. zwischen den Bereichen der Pflege und Betreuung, der Führung (Erziehung) und der Bildung zu erkennen.

Lehrstoff:

Einblick in die Fragestellungen der allgemeinen Pädagogik.

Anthropologische Grundlagen (Menschenbild, Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung).

Geschichte der Heil- bzw. Sonderpädagogik.

Ziele der Erziehung bei behinderten Menschen einschließlich

Sexualerziehung.

Wechselwirkungen und Wechselbeziehungen zwischen dem einzelnen behinderten Menschen und seiner jeweiligen Lebenssituation sowie den Bezugspersonen.

Aktuelle Erkenntnisse der Sozialisationsforschung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe „Allgemeine didaktische Grundsätze''.

Gesetzesnummer

10008599

Dokumentnummer

NOR12102281

Alte Dokumentnummer

N6198615492S