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LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen. Die Pädagogischen Akademien haben gemäß Paragraph 118, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen.
Als Experte des Erziehens und Unterrichtens und als aktives Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft soll der Lehrer eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und didaktische Urteilsfähigkeit besonders gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
Inhalte und Methoden der Ausbildung haben sich an der zukünftigen Berufstätigkeit als Lehrer und als Partner der Eltern zu orientieren. Ein enges Zusammenwirken der verschiedenen Ausbildungsbereiche soll zu einer theoriegeleiteten Praxis führen.
Die Schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehrer und Erzieher zu qualifizieren. Sie soll zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben befähigen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. Die Schulpraktische Ausbildung hat den Aspekten des berufsbezogenen Handelns, den Kriterien der Bewältigbarkeit der Aufgabenstellungen bei ansteigender Komplexität und der Berücksichtigung des Lernstandes der Studierenden gerecht zu werden.
Die Humanwissenschaften, insbesondere die Religionspädagogik, die Erziehungswissenschaft, die Unterrichtswissenschaft, die Pädagogische Psychologie, die Pädagogische Soziologie und gegebenenfalls die Allgemeine Sonderpädagogik haben als Studienfächer der Pädagogischen Akademie Modelle für die Planung, Realisierung und Reflexion für Erziehung und Unterricht zu bieten. Alle humanwissenschaftlichen Disziplinen haben in einem integrativ konzipierten Studium die Analyse der Strukturen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der Schule zu ermöglichen und zum Aufbau beruflicher Kompetenzen zu führen.
Die Didaktik (Fachdidaktik) beschäftigt sich mit den Bildungszielen der Fachbereiche, der Auswahl von Inhalten, den Vermittlungsformen und Medien, mit den Bezügen zu anderen Fächern sowie mit spezifischen Fragen des Lernens und Lehrens im speziellen Fach- und Lernbereich. Sie soll zu einer theorieorientierten Planung und Durchführung einer selbständigen, eigenverantwortlichen und reflektierten Unterrichtspraxis befähigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabenstellungen sind entsprechende Einsichten und Erkenntnisse der Humanwissenschaften, der Fachwissenschaften und der fachdidaktischen Forschung zu berücksichtigen.
Die Fachwissenschaften haben im Rahmen der Fachausbildung ergänzend zum Bildungsgut der höheren Schulen die fachlichen Voraussetzungen für den Unterricht in der jeweiligen Schultype zu schaffen. Es werden vor allem Einsichten in Fachstrukturen, in fachspezifische Denkweisen und Arbeitsformen sowie in die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung der Inhalte geboten. Eine bestimmte Fachsystematik steht nicht im Vordergrund.
Alternative Studien dienen einer schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Ergänzung berufsspezifischer und berufsverwandter Themenbereiche, wobei auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden können.
Ergänzende Studienveranstaltungen dienen vor allem dem Aufbau bestimmter notwendiger Fertigkeiten für den Lehrberuf und der Behandlung von Spezialbereichen des Berufsfeldes.
Das freiwillige Studium von Zusätzlichen Fachgegenständen führt zu einer Verbreiterung der Qualifikation und damit zur leichteren fachorientierten Einsetzbarkeit an Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen.
Für das Lehren an der Pädagogischen Akademie sind die folgenden sieben didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen:
Berufsorientierung - Kompetenzorientierung:
Bei der Auswahl der Studieninhalte und bei der Bestimmung der Ziele sollen jene Einstellungen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen.
Wissenschaftsorientierung:
Die Studienangebote an der Pädagogischen Akademie sollen den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und dessen wissenschaftstheoretische Reflexion berücksichtigen. Die Studierenden sollen im Sinne dieses didaktischen Grundsatzes Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen. Dies schließt Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes ein.
Theorie-Praxis-Bezug:
In der Studienplanung sowie in den einzelnen Studienveranstaltungen ist Vorsorge zu treffen, daß theoretische Reflexion und praktische Tätigkeit ineinandergreifen können.
Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes:Wissensintegration und Persönlichkeitsbildung unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes:
Die Studienangebote der Pädagogischen Akademie sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen. Bei der Auswahl der Studieninhalte soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Unter dem Aspekt der Persönlichkeitsbildung sollen die Studierenden befähigt werden, sich zunehmend als verantwortliche Entscheidungsträger für erziehliches und unterrichtliches Handeln zu begreifen.
Kooperation und Kommunikation der Lehrenden:
Ganzheitliche Bildungsangebote sowie der Wechselbezug von Theorie und Praxis lassen sich besser erreichen, wenn zwischen den an der Ausbildung Beteiligten kooperative Kontakte gepflegt werden.
Orientierung an einem demokratischen Verhaltensmodell:
Die Studierenden sollen den Lehrerbildner in Theorie und Praxis als Modell für demokratisches Verhalten erfahren. Sie sollen auch nach Möglichkeit den Wert von gemeinsamer Arbeit durch eigene Beteiligung erleben, klären und festigen können.
Berücksichtigung verschiedener Studienweisen:
Die Studierenden sollen als künftige Lehrer verschiedene Formen des Wissenserwerbs erfahren. Dabei sollen sie auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erwerben, die für ihr späteres Berufsfeld und die ständige Fortbildung von Bedeutung sind. Systematisches Lernen ist angewiesen auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen. Geleitetes Studium bedarf der Ergänzung durch selbständig handelndes Lernen.
Arten und Gliederung der Studienveranstaltungen:
Die Studienveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse und Exkursionen. Aus pädagogischen Erwägungen können Vorlesungen, Seminare und Übungen auch geblockt werden. Welche Studienveranstaltungen als „Pflichtgegenstände'' und welche als „Freigegenstände'' geführt werden können, wird durch die Stundentafeln festgelegt. Für bestimmte Teile des Lehrstoffes kann der Lehrende auch Studienaufträge (Literaturstudium, projektorientiertes Arbeiten, Beobachtungen, Erhebungen ua.) erteilen.
Studienplan:
Der vom Ständigen Ausschuß zu beschließende Studienplan (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnet in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Studien- und Arbeitsformen sowie der Studienorganisation. Der vom Ständigen Ausschuß zu beschließende Studienplan (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnet in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Studien- und Arbeitsformen sowie der Studienorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation der Lehramtsausbildung oder der Akademie am betreffenden Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden sowie des Umfeldes der Akademie orientierten Konzeptes.
Abweichungen von den Stundentafeln können durch den Studienplan unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:
Der Pflichtgegenstand „Religionspädagogik'' ist von der autonomen Gestaltung durch den Studienplan ausgenommen,
von den Gesamtstundenzahlen in den einzelnen Pflichtgegenständen kann in einem Ausmaß von höchstens 15% der Gesamtstundenzahl aller Pflichtgegenstände des jeweiligen Studienganges abgewichen werden,
die in den Stundentafeln vorgesehenen Gesamtstundenzahlen pro Studiengang dürfen nicht überschritten werden und
die Gesamtstundenzahl einzelner Pflichtgegenstände eines Studienganges darf zwei Wochenstunden nicht unterschreiten.
Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch den Studienplan auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Ausmaß von bis zu zwei Wochenstunden pro Semester vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden.
Sofern dadurch das Bildungsziel der Pädagogischen Akademie am Standort besser erreicht werden kann und Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen, können durch den Studienplan einzelne Pflichtgegenstände als zusammengefaßte Pflichtgegenstände bzw. können bei Unterrichtsgegenständen, die eine zusammengesetzte Bezeichnung haben, die Teile gesondert oder in Verbindung mit anderen solchen Teilen geführt werden.
Ferner können durch den Studienplan zusätzliche Freigegenstände sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen festgelegt werden.
Soweit im Rahmen des Studienplanes in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, hat der Studienplan auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch den Studienplan ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens eines Studienplanes in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Auf die Bildungsaufgabe des jeweiligen Studienganges der Pädagogischen Akademie ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Studienangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Studierenden sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter sind Zusammenhänge zum Bildungsziel der Pädagogischen Akademie herzustellen.
Die Studienpläne haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Akademie zu beachten.