Rechtstracker.at

Anl. 1/9

Fassungen
07.10.2011 bis 31.08.2014 — BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/912.11.201431.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 1/901.09.201411.11.2014 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/907.10.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/905.05.200931.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 1/901.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006
Anl. 1/924.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 1/901.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/901.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 1/901.09.199531.08.1999 BGBl. Nr. 665/1995

Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu Anl. 1/9.

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

05.05.2009BGBl. II Nr. 130/2009

Außerkrafttretensdatum

31.08.2014

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 13, Ziffer eins,):

6.10.2011: römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang

31.8.2012: römisch drei. Jahrgang

31.8.2013: römisch vier. Jahrgang

31.8.2014: römisch fünf. Jahrgang

Text

                                                         Anlage 1.9

                                                       --------------

             HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG

                             I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  2     2     2     2     2             (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     2             (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *1) *2)   -     -     2     2     2             (I)

5. Geschichte und Kultur  -     -     2     2     -             III

6. Wirtschaftsgeographie  2     2     -     -     -             III

7. Biologie und Ökologie  2     -     -     -     -             III

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  -     2     2     2     2             (I)

9. Physik ..............  -     1     1     -     -            (III)

10. Chemie ..............  -     1     1     -     -            (III)

11. Kommunikation und

    Marketing ...........  -     -     -     -     2             III

12. Betriebswirtschaft ..  -     -     2     2     2             II

13. Rechnungswesen *3) ..  2     2     2     2     2              I

14. Wirtschaftsinformatik  1     -     -     -     -              I

15. Textverarbeitung ....  1     -     -     -     -             III

16. Politische Bildung

    und Recht ...........  -     -     -     -     3             III

17. Kunstgeschichte .....  -     -     2     2     2             III

18. Darstellung und Form   6     4     -     -     -             III

19. Werkstätte, Entwurf

    und Fertigungstechnik 15    17     -     -     -              V

    (Bereich Visuelles

    Gestalten

    Bereich Textil

    Bereich Holz

    Bereich Metall

    Bereich Keramik)

20. Bewegung und Sport ..  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

                                                       Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwer-

   punkte *2)

   Textiles Gestalten ...  -     -    15    17    14             IVb

   Plastisches Gestalten   -     -    15    17    14             IVb

   Visuelles Gestalten ..  -     -    15    17    14             IVb

   Gestaltung und

   Ausstattung ..........  -     -    15    17    14             IVb

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *2)  2     2     2     2     2

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß                                       *4)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar

     *1) ................                                        I

     Betriebsorganisa-

     torisches Seminar ..                                        I

     Allgemeinbildendes

     Seminar ............                                       III

     Fachtheoretisches

     Seminar ............                                       III

     Praxisseminar ......                                       IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  33-39  33-39  33-39  33-39  33-39  185 *2)

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis grundsätzlich zwischen III. und IV. oder dem

IV. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik ..............  1     1     1     1     1      5      V

Chorgesang ..............  1     1     1     1     1      5      V

---------------------------------------------------------------------

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen (auf den Ausbildungsschwerpunkt bezogene) Betriebspraxis vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

E. Förderunterricht *4)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ................. (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)    (I)

Lebende Fremdsprache *1)  (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)    (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. (-)   (2)   (2)   (2)   (-)    (6)    (I)

Rechnungswesen .......... (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)     I

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung für gestalterische und künstlerische Berufe.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in kreativen Berufen, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen und gestalterischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union und mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können.

Die Ausbildung von Originalität und Ideenreichtum soll gefördert werden und zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien beitragen.

Der Schüler soll befähigt werden, die Komplexität dieser Welt an einzelnen konkreten Beispielen zu erkennen, an der Synthese verschiedener Bereiche zu arbeiten und Visionen zu verfolgen, wozu die Bereitschaft zur Weiterbildung notwendig ist.

Im Sinne der einzelnen Ausbildungsschwerpunkte soll die Formgebung von Ideen über Konzepte zur Anwendung entwickelt werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Abweichend davon kann schulautonom festgelegt werden, dass statt des Pflichtgegenstandes “Zweite Lebende Fremdsprache” das Stundenausmaß in “Deutsch” und/oder “Englisch” entsprechend erhöht wird. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der unmittelbare Zusammenhang von Theorie und Praxis in allen Unterrichtsgegenständen erfordert einen handlungsorientierten Unterricht. Die Theorie soll dabei in bezug auf oder im Anschluß an die praktischen Erfahrungen vermittelt werden. Dies gewährleistet einen Sinnzusammenhang von Produkt und Entstehung, Produkt und Gebrauch und damit die Vermittlung zwischen kultureller Tradition und Innovation.

Um das intuitive und assoziative Denken zu fördern und eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit Gestaltungsaufgaben zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche und die Projektmethode anzustreben.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Technik und Kultur zu berücksichtigen.

Die aktuelle Situation im wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld ist in die Aufgabenstellungen einzubeziehen. Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben bieten sich als Reaktion darauf an.

Mehrtägige Workshops beziehungsweise Projektwochen und der Besuch wichtiger Veranstaltungen/Messen in den gestalterischen und kunstgeschichtlichen Bildungsbereichen sind Bestandteil des Unterrichts und vorzusehen.

Kontakte zu einschlägigen Berufszweigen sind anzustreben. Insofern dienen Lehrausgänge, Exkursionen, Expertenreferate und Workshops der Erfüllung des Bildungsauftrages.

Um im Erweiterungsbereich der Vielfalt der Interessenslagen, der Motivations- und Leistungsfähigkeiten und dem eigenschöpferischen Potential der Schüler entsprechen zu können, sind Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen erforderlich:

  • Strichaufzählung
    Auf die Entfaltung der individuellen Begabung und das originale Erfinden ist das Hauptaugenmerk zu legen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Lösungen zulassen, welche individuell zu besprechen, zu betreuen und zu korrigieren sind.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben. Praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch drei. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen, Bibliotheksnutzung).

römisch vier. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien.

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch drei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik.

Arbeiterbewegung.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft. Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

römisch vier. Jahrgang:

Russische Revolutionen. Neuordnung Europas.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand). Krise der Demokratien.

Antisemitismus und Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration. Migrationsprobleme.

Rollenbild der Frau.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

römisch zwei. Jahrgang:

Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen;

Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

  1. Ziffer 7
    BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschl. Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Humanökologie; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Lernbiologie und Ergonomie.

Erste Hilfe.

Mikrobiologie:

Viren, Bakterien, Pilze.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch drei. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch zwei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

9. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

römisch drei. Jahrgang:

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

10. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie:

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache.

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

römisch drei. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. Ziffer 11
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags., Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Gruppendynamik: Normen- und Rollenverhalten, Teamfähigkeit und Prozeßsteuerung in der Gruppe, Autorität und Hierarchie.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marketing: marktwirtschaftliche Prozesse, Unternehmensphilosophie, Corporate Identity, Marktforschung. Beschaffungsmarketing (Beschaffungsprogramm, -organisation und -methoden).

Marketing-Mix: Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege, Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung: Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung (Werbeziele, -objekte, -subjekte, mittel, -träger, -periode, -budget, Werbeerfolgskontrolle).

Verkauf: Verkaufspsychologie, Verkaufsgespräch, Direct Marketing.

Besonderheiten des Marketing im Kunstmarkt: Funktion, Aufgaben und Ziele des Marketing im künstlerischen Bereich.

Absatzplanung: Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation: Netzplantechnik, Kostenplanung, Präsentationsplanung, Öffentlichkeitsarbeit.

12. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen.

römisch vier. Jahrgang:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

13. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch zwei. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz;

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

römisch vier. Jahrgang:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung Anmerkung, richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

14. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum und Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums. 2 einstündige Schularbeiten.

15. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen

und persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 16
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

17. KUNSTGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Kunst als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes erhalten;
  • Strichaufzählung
    europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennenlernen und kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
  • Strichaufzählung
    Impulse für das eigene kreative Schaffen beziehen;
  • Strichaufzählung
    in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion erlangen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Vergleichende Stilkunde und ikonologische Entwicklungen in thematischen Längsschnitten:

Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).

Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.

römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen des modernen pluralistischen Kunstverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Künstlers und Kunsthandwerkers in der Gesellschaft.

Exemplarisch vertiefende Themenbereiche:

Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien

im Kunstbetrieb (Foto, Film, Video, Computer).

Erweiterter Kunstbegriff (Dada, Performance, Environment, Kunsttherapie, Werbung, ua.).

Neue Bereiche der bildenden Kunst.

18. DARSTELLUNG UND FORM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Ideen entwickeln und Gestaltungsabsichten planen können;
  • Strichaufzählung
    für die Entwurfs-, Dokumentations- und Präsentationstätigkeit Grundlagen und Grundkenntnisse erarbeiten und einüben;
  • Strichaufzählung
    entwurfsspezifische Probleme im Zusammenhang mit den Gestaltungsabsichten erkennen;
  • Strichaufzählung
    fachübliche Software für zeichnerisch-entwerfende und planerische Darstellungen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    kreatives Vermögen entwickeln und steigern;
  • Strichaufzählung
    spielerisches Handeln und Experimentierfreude als Problemlösungsstrategie einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen über die Vielfalt der Materialeigenschaften sammeln;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der Farbe erfahren und die Farbe zweckbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkbetrachtungen unterstützend zur Ideenfindung einbeziehen und auf das aktuelle Geschehen im Design- und Kunstschaffen Bezug nehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Darstellungsmethoden:

EDV-unterstützte konstruktive bzw. normierte Darstellungsmethoden.

Darstellende Geometrie:

Projektionsarten; zugeordnete Normalrisse; Perspektive.

Schrift.

Sach- und Entwurfzeichen.

Formfindung: Anwendung der bildnerischen Mittel in der zwei- und

dreidimensionalen Gestaltung.

Materialvielfalt:

Ausdruck der Materialien; farbliche, haptische, formale Qualitäten

der Materialien.

Experimentieren mit Materialien.

Werkbetrachtung an ausgewählten Beispielen.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTE, ENTWURF UND TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Werkstättenbereichen das jeweilige Material als spezifisches Gestaltungsmittel in seiner ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    zur angeleiteten Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien bei fachgerechter Verarbeitung in Erfüllung gestalterischer Grundsätze und bei Zugrundelegung eigener Entwürfe zu den gestellten Aufgaben befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    die Komplexität der verschiedenen Werkstoffe und deren Ver- und Bearbeitungsverfahren an einzelnen Beispielen erfahren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich an der Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren orientieren;
  • Strichaufzählung
    mit der Handhabung von Handbüchern, Tabellen, Katalogen und anderen Hilfsmitteln vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    die Praxis der Entwurfszeichnung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten und sichern;
  • Strichaufzählung
    im Bereich der Unfallverhütung Bescheid wissen und verantwortungsvoll handeln.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Visuelles Gestalten:

Naturstudium (Sachzeichnen, Gedächtniszeichnen; Darstellen der Plastizität und Räumlichkeit, der Oberflächenqualität und Materialbeschaffenheit). Maltechniken. Montageverfahren. Ornamentale Darstellungsweisen. Grafische Zwischenverfahren. Hochdruck. Zeichen- und Malmaterialien. Bildträger. Foto einschließlich Laborarbeit. Computerunterstützte Grafik (Layout, Bild- und Textbearbeitung).

Textil:

Garn- und Stoffbildungsverfahren. Färben, Musterbildung und Stoffausrüstungsverfahren. Verschluß- und Montageverfahren. Textil in seiner Zerstörbarkeit und Zeitabhängigkeit. Faltbarkeit als textile Qualität. Materialeigenschaften und ihre Auswirkung auf Hängen, Fallen, Bewegen. Textile Spannformen als materialspezifische Kategorie der Flächen- und Raumbildung. Hohlkörper. Textiles Material in seiner plastischen Funktion. Auswirkung von Materialkombinationen und Materialverbindungen auf bildnerische Formbarkeit und Funktion.

Textilgestalten-Weben:

Bindungslehre, Webgeräte, Grundtechniken des Webens und Knüpfens, Gewebeoptik und -funktion, Materialberechnung, Werkzeichnung.

Textilgestalten-Druck:

Grundform, Motiv, Ornament, Muster, Rapport; Farbe-Form-Beziehung; Farbwirkung, Farbkontraste.

Textilgestalten-Kunststicken: grafische Darstellung des Stichbildes, stoffstrukturabhängige Techniken, Zierstiche, Leinenstickerei, Volkskunststickerei, Applikation.

Holz:

Bearbeitungstechniken (Anreißen, Sägen, Stemmen, Feilen, Schleifen, Schnitzen, Bearbeiten nach Schablonen). Handwerkzeuge. Holzkartei. Struktur und Eigenschaften des Holzes. Handelsware. Beschläge. Verbindungsmaterialien und Hilfsmaterialien (Leim, Kleber, Oberflächenmaterialien). Eckverbindungen. Furnierverarbeitung (Schicht- und Formverleimung, Beschichtung, Intarsie). Oberflächenbe- und -verarbeitung. Rahmenbau (Stabilisierungsmaßnahmen, Tragwerk). Wand-, Boden- und Deckenverankerungen.

Metall:

Gestaltungen mit leicht verformbaren Metallen.

Oberflächengestaltung (Treiben, Ziselieren). Verformungs- und Bearbeitungstechniken (Schmieden, Biegen, Wölben; Feilen, Sägen, Bohren). Verbindungstechniken (Nieten und Schrauben), Rahmenbau (Stabilisierungsmaßnahmen, Tragwerk). Wand-, Boden- und Deckenverankerungen.

Keramik:

Fertigungstechnik: Ton (Aufbau und Anwendung). Werkzeuge, Maschinen; Brennöfen. Glasuren und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Formen der Keramik.

Techniken (Töpfern; Wulst- und Plattentechnik; Glasurtechnik).

Werkstättenordnung.

Entwurf und Ausführung von Werkstücken.

20. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Textil nach funktionellen und ästhetischen Kriterien einordnen, bewerten, entwerfen können;
  • Strichaufzählung
    textile Fachtheorie in den Bereichen Flächengestaltung, Kalkulation, Arbeitsplanung und Ausführung sowie Präsentation beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über diverse Textiltechnologien erlernen;
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in Textilbearbeitung, -herstellung, -verzierung erwerben;
  • Strichaufzählung
    mittels Fachliteratur alternierende, textilgerechte Ideen entwickeln und Zugang zum Sinn kreativen Tuns finden;
  • Strichaufzählung
    sich der textilen Fachsprache bedienen und die graphische Symbolsprache verstehen und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in internationale, soziale, kulturelle Einflußnahme auf Textil wertfrei verstehen und in eigenes Lebensumfeld integrieren können;
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungen auf Grund der gesamten historischen Textilimpulse finden und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen, Werkzeug- und Maschinenmechanismen verstehen, Arbeitsbehelfe installieren, gebrauchen, reinigen, ersetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Unterschiede zwischen Textilindustrie und Familienbetrieb, Atelier und Textilkünstler bewußt werden, sowie Herstellung, Vertrieb, Verkauf mitverfolgen können;
  • Strichaufzählung
    den Aussagegehalt im Textil bzgl. Wirtschaftlichkeit-Luxus, Zweck-Kunst, Stilbezug-Zeitgeist, Mensch-Medien erkennen und kritisch betrachten können;
  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Arbeits- und Unfallschutz kennen, einhalten und in das Berufsleben integrieren können.

Lehrstoff:

Sticken

römisch drei. Jahrgang:

Einfache und schattierte Flachstickerei.

Computerunterstütztes Sticken.

Perlenverarbeitung.

Gestalten von Werkstücken unter Einsatz moderner technischer

Geräte.

Aufzeigen, Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.

Übertragen eines Entwurfes auf verschiedene Materialien. Gestaltungselemente der nach Zeichnung gearbeiteten Techniken.

Förderung der Kreativität unter Berücksichtigung der materialspezifischen Ausdrucksmöglichkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Gold- und Silberstickerei mit speziellen Vorarbeiten in zeitgemäßer Ausführung unter Berücksichtigung traditioneller Arbeitstechniken.

Legetechnik, Bouillonstickerei, Sprengtechnik, Stechtechnik. Metallgespinste, Herstellung und spezielle Verarbeitungsmethoden.

Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation.

Fachspezifische Entwürfe und Werkzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung materialspezifischer Besonderheiten.

römisch fünf. Jahrgang:

Techniken der Spitzenoptik:

Durchbrucharbeiten, Makramee.

Selbständige Anwendung erlernter Techniken für Werkstücke mit hohem

technischen Schwierigkeitsgrad.

Aufzeigen, Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe. Erstellen von Arbeitsplänen und Kalkulation.

Fachspezifisches Entwerfen unter Berücksichtigung materialspezifischer Ausdrucksmöglichkeiten.

Weben

römisch drei. Jahrgang:

Einführung in die sekundären, stoffbildenden Techniken. Mechanismus und Funktion von Schaft- und Gobelinwebgeräten.

Technologie der Faserverarbeitung, Grundlage der Garnausrüstung für den Stoffbildungsbereich, exakte Kostenrechnung.

Bindungslehre und Komposition von mechanischen und handgefertigten Bindungen, glatte und florige Textilflächen. Mechanische Herstellungstechnologie, Samt-, Velour-, Florkettenstoffverfahren.

Eigenständiges, materialgerechtes und funktionsgerechtes Design, maßstabgetreues Musterzeichnen, grafische Darstellung auf Patronenpapier, praktische Umsetzung durch Web- und Knüpftechniken.

Kunst- und Werkbetrachtung, Teppich, Gobelin, Tapisserie in Geschichte und Moderne.

Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Höhere, stoffbildende Techniken, Raffschling-, Dreherbindungen.

Funktion, Aufbau und Mechanik von Jaquard-, Zug-, Damastwebstühlen sowie deren östliche Vorläufer in der Seidenindustrie.

Technologie der Garnverzwirnung und -kombination in bezug auf Gewebeoptik, Funktion und Strapazierfähigkeit.

Dekomposition und Rekonstruktion von Mode- und Dekorstoffen.

Methodik der Lupenanalyse, Patronieren und Mustergrafik in bezug auf die Technologie komplizierter Webmechanismen, Supplementär-, Komplementärbindungen, aktive und passive Kettenstofftechniken.

Eigenständiges Komponieren neuer Bindungsmuster, Darstellen von Musterornamentik, Werkzeichnen und praktische Ausführung an Gobelin und Musterwebstühlen.

Kunst- und Werkbetrachtung, historische Seidenstoffe und ihre Darstellung auf Gemälden alter Meister, modernes Wohndesign.

Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Koordination aller stoffbildenden Techniken mit der Materialmorphologie und diversen Webstuhlmechanismen. Design, Entwurf.

Raumaxionometrie und Textil bezüglich Funktionalität, Optik, Zeitbezogenheit, Werkzeichnung und Patrone unter Verwendung webtechnischer Symbolsprache, Kostenrechnung.

Experimentieren mit fadenfremden Materialien und deren chemische, physikalische, morphologische Beschaffenheit für das Verweben.

Selbständiges Entwerfen, Patronieren, Umsetzen funktioneller Textilkunstwerke.

Werk - Kunst - Mensch im soziokulturellen Umfeld. Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

Textildruck

römisch drei. Jahrgang:

Textiltechnologie der natürlichen Fasern, Garne, Stoffe.

Farbreaktion und Stofflichkeit, Anwendungsbreite der natürlichen Farbstoffe, Beizmittel, Negativreservierungstechniken, partielle Reservierung, höhere direkte und indirekte, farbtechnische Reservierung. Herstellung und Handhabung mechanischer Hilfsmittel, Drucktechniken, Textilornamentik, Entwurf, Werkzeichnen, Kostenrechnung und praktische, stoffgerechte Umsetzung nach eigenen Ideen.

Umwelt- und Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Textiltechnologie der zusammengesetzten Stoffe und Mischfasern.

Herstellungsmethoden und Farbresistenz, Ausrüstung und Imprägnieren verschiedener Textilien.

Chemische Farbstoffe, prozentuale Farblösung und Beizmittel. Techniken der Druck- und Färbeverfahren, Foto-, Siebdruck. Geräte und Werkzeuge.

Textildesign.

Ausführung eigener Kreationen, Werkzeichnen, Folienherstellung. Materialkalkulation, Präsentation textiler Kunstwerke.

römisch fünf. Jahrgang:

Material- und funktionsgerechte Koordination von Textiltechnologie, Farbchemie und Werkstoffmorphologie.

Textile Formbarkeit und Beständigkeit, Textil als Ornament- und Botschaftsträger, flache und 3-dimensionale Ergänzung.

Design, Idee, selbständiges Entwerfen, Experimente und fächerübergreifende Kunsthandwerksverfahren nach den gewonnenen Kenntnissen.

Kunst- und Werkbetrachtung, interkulturelles, richtungsweisendes Textilschaffen in all seinen Formen technologischer Grenzüberschreitungen.

PLASTISCHES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    zur Planung und Durchführung von Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    in Design und Produktentwicklung im Hinblick auf funktionelle Kriterien und Fertigungsverfahren, die der Werkstoff verlangt, geschult werden und den Prozeß vom Entwurf bis zum fertigen Produkt kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    in Kenntnis geschichtlicher Formentwicklung und zeitgemäßer Formensprache innovative Lösungen finden;
  • Strichaufzählung
    zur industriellen Formgebung unter Berücksichtigung funktioneller, ästhetischer und technischer Erfordernisse befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Form, Funktion, Material und Technik verstehen können;
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung und Eigenschaften der verwendeten Materialien und ihre formgebenden Bearbeitungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher installieren und handhaben können;
  • Strichaufzählung
    über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes und der Umweltverträglichkeit, im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke und Techniken verschiedener Kulturen kennen;
  • Strichaufzählung
    das aktuelle Kulturgeschehen reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

Holz

römisch drei. Jahrgang:

Holzverarbeitende Berufe (Werkzeuge, Geschichte, Fertigungstechniken).

Holztechnologie:

Holzarten und Sorten; Eigenschaften und Qualitäten, Anlegen einer Holzkarte; wirtschaftlicher Einsatz und ökologischer Umgang mit dem Rohstoff Holz; Holzverbindungstechniken; Grundlagen des Möbelbaues.

Erstellung von ausführungsreifen, technischen Werkzeichungen Anmerkung, richtig: Werkzeichnungen).

Technische und physikalische Funktionen holzverarbeitender Maschinen, Schneidegeometrie der spanabhebenden Werkzeuge; Unfallverhütung und Vorrichtungen zum sicheren und präzisen Arbeiten. Gesetzliche Grundlagen, Normen und ihre Symbole.

Umsetzung eines eigenen Entwurfes mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Umwelt- und Arbeitsschutz; Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Struktur gewachsener Formen; Vielseitigkeit des Materials; individuelle Arbeiten von hoher Qualität; Werkstofftechnologie.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

Ästhetik in der Holzbearbeitung; Holz als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in Design und skulpturalem Arbeiten.

römisch fünf. Jahrgang:

Physikalische und statische Grundlagen moderner Technologie in der Holzgestaltung; Fertigungsverfahren in der seriellen Produktion; chemische Grundlagen, Eigenschaften und fachgerechte Anwendung von Verarbeitungsstoffen (Leime, Lacke, usw.).

Technologie der Oberflächenbehandlung. Computerunterstützte Maschinentechnik und andere hochpräzise Fertigungsverfahren. Vertiefung der selbständigen Umsetzung eigener Konzepte in Arbeiten von hoher Qualität, hohem Schwierigkeitsgrad und künstlerischem Anspruch. Kalkulation.

Metall

römisch drei. Jahrgang:

Werkstofftechnologie.

Aufbau, Funktion und Einsatz von Werkzeug und Maschinen.

Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfung der einschlägigen Werkstoffe. Metallurgie und Mineralogie; Edelsteinkunde.

Entwurftechniken (von der Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung).

Natur-Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornamente, Farbe, Axionometrie, Plastizität.

Stilkunde unter Berücksichtigung der Kriterien des plastischen Gestaltens anhand von Beispielen aus der Kunstgeschichte.

Umsetzung themengebundener Entwürfe mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

römisch vier. Jahrgang:

Verbindungstechniken.

Metalle in Kombination mit nichtmetallischen Werkstoffen. Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erweiterung der Entwurfstechniken mit modernster Technologie (CAD) und nach Kriterien der seriellen Fertigung.

Erstellung von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

Präsentationsgestaltung, Vermarktung, Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Verfeinerte Arbeitstechniken mit gesteigertem Qualitätsanspruch.

Erhöhte Selbständigkeit in der Umsetzung eigener, themengebundener und freier Entwüfe Anmerkung, richtig: Entwürfe).

römisch fünf. Jahrgang:

Werkstofftechnologie sowie die neuesten Technologien in der Metallgestaltung (Lasertechnik, Fadenerosion, Metallsinterung).

Vermarktung, Präsentation (Industrie, Gewerbe, Künstlerateliers). Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe, künstlerisches Unikat.

Kriterien des seriellen Produktes, des Designs, des künstlerischen Unikates.

Ideelle Inhalte von Entwüfen Anmerkung, richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).

Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad.

Keramik

römisch drei. Jahrgang:

Chemischer und mineralogischer Aufbau der Massen. Brennprozesse - chemische Veränderungen der keramischen Werkstoffe. Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfungen.

Chemische Rohstoffe und Zusammensetzung der Glasuren.

Einteilung der Glasuren.

Glasurversuche/Mischungsreihen, Glasurtechniken.

Glasurfehler und deren Vermeidung.

Gefahren und Anwendungsregeln im Umgang mit Glasuren (Giftgesetz).

Werkstättenordnung und Unfallverhütung.

Entwurftechniken (von der freien Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung), Naturstudium, Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornament, Farbe, Axionometrie, Plastizität.

Umsetzung eigener Entwürfe.

römisch vier. Jahrgang:

Chemischer Aufbau von Glasuren.

Berechnung zur Bestimmung eines Glasurversatzes (Segerformel). Glasurversuche (Trübungen, Färbungen, Kristallbildungen, Effekte).

Technologie des Gipses, Planung und praktische Ausführung von Gießformen (Positiv- und Negativform).

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen, Vermarktung, Ausstellungsgestaltung, Ausstellungsbeteiligung.

Entwurf (Erweiterung der Aufgabenstellungen vom Einzelstück zur seriellen Fertigung).

Umwelt- und Arbeitsschutz.

römisch fünf. Jahrgang:

Glasurversuche mit vorgegebenen Zielrichtungen (verschiedene

Dekorationsmethoden: Unter-, In- und Aufglasurmalerei; Lüster).

Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe und Atelier (serielles Produkt, Design, künstlerisches Unikat).

Ideelle Inhalte von Entwüfen Anmerkung, richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).

Reliefgestaltung - Vollplastik.

Materialkombinationen.

Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichen

Anspruch.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

VISUELLES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    handwerkliche Fähigkeiten und facheinschlägige Techniken kennen, um eigene Entwürfe und Gestaltungskonzepte in visuelle Medien umsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    durch die enge Verschränkung der bildnerischen Tätigkeit mit Reflexion sowie durch Sach- und Methodenkenntnisse für die Arbeit mit Kunst, visuellen Massenmedien, Designobjekten und gestalteter Umwelt zum Erleben und kritischen Verständnis, zur sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebotes und zur Kommunikation fähig sein;
  • Strichaufzählung
    offen und flexibel auf die unterschiedlichsten Anforderungen der Berufswelt im Kunstbereich reagieren;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Einrichtungen, Apparate, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Industrial Design:

Grafikdesign (Layout, Illustration, Werbung).

Computer (Kunst- und Malprogramme, CAD, CAM, Desktop-Publishing,

Design-NC, Schaltungsentwurf, Video-Titler, Robotics,

Bildbearbeitung, Scannen, Digitalisieren).

Technische Handhabung und Wartung.

Grafik (Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug, erweiterte Technologie und Materialkunde).

Freies Gestalten:

Entwerfen.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogener und

freier Aufgabenstellung.

Entwürfe für die Projektwerbung.

Mediengestaltung:

Fotografie (historische Bedeutung und gegenwärtiger Bezug).

Film und Video.

Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Wartung von

Kameras.

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erstellen von Arbeitsplänen, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen.

Techniken der Wettbewerbsbeteiligung.

römisch vier. Jahrgang:

Industrial Design:

Gestaltung von Gebrauchsgegenständen, Verpackungsdesign, soziales

Design, Styling.

Freies Gestalten:

Malerei, Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug,

Technologie und Materialkunde.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte und themenbezogener und

freier Aufgabenstellungen.

Entwerfen.

Zeichnungen für die Projektwerkstätte.

Erstellung und Koordination mittels Expose, Treatment, Drehbuch, Storyboard, Shotliste, Drehplan, Produktion, Regie, Montage.

Mediengestaltung:

Funktionsschema technischer Apparate und ihre Bedienung (Bildaufbau, Aufnahmestandort, Vergrößerung, Ausschnitt, Kamerahaltung, Kameraführung, Schärfe, Beleuchtung, Belichtung, Handhabung von Programmen, Montage, Schnitt/Ton und Bild, Bewegung im Bild, Bewegung der Kamera).

römisch fünf. Jahrgang:

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogenen und

freien Aufgabenstellungen.

Industrial Design:

Kriterien für Innenraumdesign, Wohnraumgestaltung,

Arbeitsplatzgestaltung, Freizeitraumgestaltung,

Ausstellungsgestaltung, Bühnengestaltung.

Freies Gestalten:

Plastik, Skulptur, Objekt, Installation, Performance (Künstler und Kunst; historischer und gegenwärtiger Bezug; Technologie und Materialkunde).

Entwerfen.

Planzeichnen, Entwicklung eigener Gestaltungskonzepte zu

themenbezogenen und freien Aufgabenstellungen.

Entwürfe für die Projektwerkstätte.

Mediengestaltung:

Technische Handhabung, Mischpult, Equalizer, Enhancer (Bildveränderer), Videocomputer, Titelgenerator, Videomischpult, Videocompiler (Schnittcomputer).

GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG

Kybernetik und Umweltgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    eine praktische Ergänzung der naturwissenschaftlichen Bereiche Biologie und Umweltschutz, Ökologie, Geographie, Chemie, Physik, erfahren;
  • Strichaufzählung
    in Hinblick auf den gestalterischen Umgang mit Materialien naturwissenschaftliche Grundlagen erarbeiten und die Bedeutung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen in technischen Anwendungsbereichen erfahren und erkennen;
  • Strichaufzählung
    Design in seiner Wechselbeziehung innerhalb eines biologisch vernetzten Systems erkennen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, daß trotz großer Komplexität Gesetzmäßigkeiten in den Abläufen belebter und unbelebter Natur erkennbar sind;
  • Strichaufzählung
    Einblick in den Prozeß der wissenschaftlichen Hypothesenbildung erhalten und sich mit exemplarisch ausgewählten aktuellen naturwissenschaftlichen Modellen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsabsichten an biologisch/ökologischen Zusammenhängen orientieren.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Überlebensprinzipien biologischer Systeme, kybernetische Organisation und Evolution.

Merkmale komplexer Systeme (Vernetzung, Eigendynamik, Intransparenz).

Regelung und Steuerungsmechanismen einfacher und komplexer Systeme.

Umgang mit komplexen Systemen (Energiehaushalt und Stoffkreislauf, Entwicklung von Szenarien zum Studium der Wechselwirkungen in komplexen Systemen (EDV - Unterstützung).

Problemlösungen in offenen Systemen und Feed-back-Planung.

Kybernetisch orientierte Umweltgestaltung:

Umweltgestaltung als Reaktion auf Wachstumsprobleme und als ein sich selbst regulierendes Prozeßmodell. Nutzung biologischer Regelmechanismen für verantwortliche Umweltgestaltung und der Designproduktion hinsichtlich Gebrauch, Herstellungsverfahren, Vermarktung, Entsorgung und Recycling.

Bauten und Wohnformen im biologisch/ökologischen Zusammenhang. Umweltgestaltung und kulturelle Entwicklung.

Gestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ein begründbares ästhetisches Urteilsvermögen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Formen in ihrem sozialen Kontext als Ausdruck von Bedürfnissen, Ideen und Vorstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Formgebung, Materialwahl und Fertigungsweise als Ausdruck kultureller Identität sehen;
  • Strichaufzählung
    zu ausführlichen Kunst- und Werkanalysen fähig sein
  • Strichaufzählung
    Im Kundenberatungsgespräch Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Fachterminologie kennen und anwenden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Wahrnehmung von Material, Form, Farbe, Raum:

Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung,

Darstellungsarten.

Theorie der Gestaltung:

Form - Inhaltsbezug; Gestaltungsprinzipien, Gestaltgesetze, bildnerische Mittel und Ikonologie in der Alltagsästhetik, in verschiedenen Formen der Kunst und unterschiedlichen Kulturen.

Das Bild der Welt als Weltbild: Illusion, Abstraktion, Imagination.

Zeichen- und Symbolbildung:

Schrift und Bild; Semantik von Material, Farbe, Form, Raumbildung; elektronische Medien. Das Material als Medium der Gestaltung:

Ästhetische Funktion, Gebrauchsfunktion, Symbolfunktion.

Formanalogien: Natur - Technik - Kunst, Synästhesie (Form, Farbe - Klang). Strukturierte Zugangsweise in der Kunst- und Werkanalyse.

römisch fünf. Jahrgang:

Kreativitätstheorien und -modelle.

Ästhetik und Kunsttheorie: Problem des Schönen, Kitsch, Kunstfälschung, Original - Reproduktion, Unikat - Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.

Methoden der Werkinterpretation.

Gestalten im Material

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    praxisnahe Aufgabenstellungen aus dem Schwerpunktbereich lösen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksabsichten und Konzepte im jeweiligen Material umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Tabellen, Kataloge, Handbücher, Fachzeitschriften und andere in der Praxis übliche Hilfsmittel anwenden;
  • Strichaufzählung
    Übersichten bezüglich Materialbedarf, Kosten und Arbeitsschritte erstellen;
  • Strichaufzählung
    sich werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes der Umweltverträglichkeit und der Baubiologie im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    im Bereich der Unfallverhütung umsichtig und verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Visuelles Gestalten:

Weiterführendes Naturstudium einschließlich Aktstudium in verschiedenen Techniken, Drucktechniken (Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck), visuelle Medienanwendung (Foto, Video, Computer).

Textiles Gestalten:

Das textile Material im Gefüge; textile Farbträger; Stoff als montagefähiger Werkstoff; produktive Destruktion; Textil in seiner Form und Bildbarkeit; Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion; textile Flächen und Raumkonstruktionen; Formen und Prozesse der Hüllenbildung; plastische Qualität im Hinblick auf Ausdruck, funktionalen Zusammenhang und auf symbolhafte sowie kommunikative Wirkung.

Gestalten in Holz:

Modellbau, freies Gestalten, skulpturales Arbeiten, Holz als

Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in äußerlich gestaltender

Funktion und/oder statisch tragender Funktion.

Gestalten in Metall:

Erweitern der Grundbearbeitungstechniken (Schleifen, Polieren, Fräsen), Löten (Löteinrichtungen, Weich- und Hartlötung), Schweißen, Modellbau, weiterführende Bereiche (Gießen, Emaillieren, Fassen, Einfassen), Metall als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in äußerlich gestaltender Funktion und/oder statisch tragender Funktion.

Präsentation und Ausstattung:

Präsentationsformen; Farbe-, Material- und Medieneinsatz;

Belichtung, Beleuchtung; Wand-, Boden- und Deckenverankerungen;

Tragwerk; Modellherstellung; Installation, Raum- und Ausstellungskonzepte; Dokumentationsformen.

römisch fünf. Jahrgang:

Bereichsübergreifende Projekte; Prozesse, Konzepte und Theorien zu den Gestaltungsaufgaben (bereichsübergreifende Projekte lassen sich nach Zuteilung zu einem ,Stammbereich” je nach Gestaltungsabsicht und Materialbedarf unter Heranziehung der anderen Werkstätteneinrichtungen durchführen).

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem römisch drei. und römisch vier. oder dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in facheinschlägigen Betrieben in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum kann - zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien - vor dem römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2024

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40105239

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

07.10.2011BGBl. II Nr. 326/2011

Außerkrafttretensdatum

11.11.2014danach: BGBl. II Nr. 284/2014

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph eins, Absatz 13, Ziffer eins,):

7.10.2011: römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang

1.9.2012: römisch drei. Jahrgang

1.9.2013: römisch vier. Jahrgang

1.9.2014: römisch fünf. Jahrgang

Text

Anlage 1.9 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

A. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

gruppe

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.

Deutsch

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

 

2.2.

Kommunikation und Präsentation2

0

0

1

1

0

2

römisch drei

 

2.3.

Englisch

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

 

2.4.

Zweite lebende Fremdsprache3

0

0

2

2

2

6

(römisch eins)

3.

Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1.

Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie)

0

2

2

2

0

6

römisch drei

 

3.2.

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

4.

Wirtschaft, Kultur und Recht

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1.

Betriebs- und Volkswirtschaft

0

1

2

2

2

7

römisch zwei

 

4.2.

Rechnungswesen2

1

2

2

2

2

9

römisch eins

 

4.3.

Recht

0

0

0

0

2

2

römisch drei

 

4.4.

Kultur- und Projektmanagement

0

2

0

0

0

2

römisch zwei

 

4.5.

Kunst- und Kulturgeschichte

0

0

2

2

2

6

römisch drei

 

4.6.

Geschichte und politische Bildung

1

1

1

1

1

5

römisch drei

 

4.7.

Wirtschaftsgeographie

2

2

0

0

0

4

römisch drei

5.

Informationsmanagement

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1.

Informations- und Officemanagement4

2

0

0

0

0

2

römisch drei

 

5.2.

Angewandte Informatik

2

0

0

0

0

2

römisch eins

6.

Künstlerisches Gestalten

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1.

Mediale Darstellungsverfahren

5

5

2

2

2

16

römisch zwei

 

6.2.

Atelier für räumliches Gestalten

7

6

0

0

0

13

römisch vier b

 

6.3.

Atelier für flächiges Gestalten

5

5

0

0

0

10

römisch vier b

7.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

24

23

22

140

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen

Erweiterungsbereiches (A.2.)

1

1

14

14

15

45

 

Gesamtwochenstundenzahl

36

37

38

37

37

185

 

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-lichtungs-

 

 

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

gruppe

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich2

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

 

 

 

 

 

1.

Ausbildungsschwerpunkte5

0

0

13

14

15

42

 

 

Visuelle Gestaltung2

 

 

 

 

 

 

römisch drei

 

Plastische Gestaltung2

 

 

 

 

 

 

römisch drei

 

Textile Gestaltung2

 

 

 

 

 

 

römisch drei

 

Objekt Bild Medien2

 

 

 

 

 

 

römisch drei

 

 

Objekt

 

 

6

6

0

12

 

 

 

Bild

 

 

5

4

0

9

 

 

 

Medien

 

 

2

4

0

6

 

 

 

Gestaltungsprojekt

 

 

0

0

15

15

 

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

 

 

13

14

15

42

 

2.

Seminare6

1

1

1

0

0

3

 

 

Fremdsprachenseminar

römisch eins

 

IT-Seminar

römisch eins

 

Allgemein bildendes Seminar

römisch drei

 

Naturwissenschaftliches Seminar

römisch drei

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

römisch vier a

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

römisch drei

 

Fachtheoretisches Seminar

römisch drei

 

Praxisseminar

römisch vier

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

1

1

14

14

15

45

 

B. Pflichtpraktikum:

4 Wochen Betriebspraxis zwischen römisch drei. und römisch vier. Jahrgang bzw. zwischen römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht

________________________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

5 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 42 Wochenstunden zu führen.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

7 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.

8 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von – auch selbständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen/der Kreativwirtschaft befähigen.

Zentrales Qualitätsmerkmal ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit Kunst, Kultur, Gesellschaft und der Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen über innovative Problemlösungsstrategien verfügen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, konstruktiv mit Kritik umzugehen und diese für ihre weitere Entwicklung zu nutzen.

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung umfassender Kompetenzen für die aktive Gestaltung einer visuell-medial geprägten Gesellschaft. Die Realisierung spezifischer Gestaltungsmöglichkeiten jeweiliger Materialien in ihrer ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung ist die Voraussetzung für die kreative Lösung von Gestaltungsaufgaben. Die künstlerische Umsetzung basiert auf dem Erwerb fachtheoretischer Kenntnisse, handwerklicher Fähigkeiten sowie der Anwendung facheinschlägiger Techniken und dem Einsatz zeitgemäßer Technologien.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur marktorientierten Präsentation erfassen und Möglichkeiten der Vermarktung bzw. Veröffentlichung praktisch umsetzen können. Die Befähigung zu auftragsorientiertem Arbeiten stellt einen wesentlichen Bestandteil des unternehmerischen Denkens und Handelns dar.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst, ganzheitlich und vernetzt zu denken und zu handeln, im Team zu arbeiten und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sollen ein Bewusstsein für die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt entwickeln, das sie befähigt, ökologisch nachhaltig zu handeln.

Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst die Gegenstandsbereiche Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Kultur und Recht, Informations- und Officemanagement sowie Künstlerisches Gestalten.

Eine fundierte Vermittlung der Begrifflichkeit aus dem künstlerischen und kulturellen Bereich befähigt die Absolventinnen und Absolventen, ihre Produkte und Maßnahmen in einer adäquaten Fachsprache zu kommunizieren. Darüber hinausgehend erwerben sie Kompetenzen im sprachlichen Bereich, die ihnen erlauben, in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft zu agieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen

  • Strichaufzählung
    kreativ und innovativ,
  • Strichaufzählung
    flexibel,
  • Strichaufzählung
    weltoffen und tolerant,
  • Strichaufzählung
    kritisch und diskursfähig sein sowie
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich,
  • Strichaufzählung
    sozial und ökologisch engagiert,
  • Strichaufzählung
    geschlechtergerecht,
  • Strichaufzählung
    leistungsbereit,
  • Strichaufzählung
    selbsttätig,
  • Strichaufzählung
    problemlösungsorientiert
  • Strichaufzählung
    unter Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Strichaufzählung
    die Folgen ihres Handelns abschätzend

handeln können.

Das Kennenlernen anderer Kulturen und Sprachen soll zu Weltoffenheit und Toleranz und der Wahrung der Demokratie und der Menschenrechte führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
  2. Ziffer 2
    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  3. Ziffer 3
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu fünf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  4. Ziffer 4
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Wochenstunden betragen.
  5. Ziffer 5
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  6. Ziffer 6
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch vier abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch drei d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Das Seminar/Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

römisch drei e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.

Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders in den Unterrichtsgegenständen „Geschichte und Politische Bildung“ sowie „Recht“, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.

Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.

Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.

Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Dr Konnex ist in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus dem künstlerischen Umfeld.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios (EUP 15+). Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich „Kultur- und Projektmanagement“.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1. Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    über sprachliche Kreativität verfügen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Medien kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Grundlagen und Verwendung der Medien.

römisch zwei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Kritische Betrachtung der Medien.

römisch drei. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Medien als Informationsquellen.

römisch vier. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien:

Gestalten von und mit Medien.

römisch fünf. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.

Literatur und Kultur:

Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.

Medien.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. Kommunikation und Präsentation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen, strukturieren und halten können;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Interventionstechniken kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen der Kommunikation:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.

Vorbereitung eines Gesprächs:

Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.

Grundlagen der Präsentation:

Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.

römisch vier. Jahrgang:

Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:

Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation.

Gesprächsführung:

Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen.

Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.

2.3. Englisch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
  • Strichaufzählung
    im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
  • Strichaufzählung
    ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
  • Strichaufzählung
    an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
  • Strichaufzählung
    Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    das Niveau des Independent Users B27 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
    • Strichaufzählung
      die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
    • Strichaufzählung
      sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
    • Strichaufzählung
      sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld.

Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Kunst. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch vier. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4. Zweite lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
  • Strichaufzählung
    im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
  • Strichaufzählung
    ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
  • Strichaufzählung
    an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
  • Strichaufzählung
    das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
  • Strichaufzählung
    Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Elementary Users A28 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
    • Strichaufzählung
      Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
    • Strichaufzählung
      sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Themen aus dem Bereich Kunst, berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Schularbeiten:

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3. NATURWISSENSCHAFTEN 3.1. Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    über zeitgemäße Technologien Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst und ganzheitlich denken und handeln, sich der Bedeutung der Ökologie bewusst sein und über ethische Fragen reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten und naturwissenschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Umwelt systematisch Basiskonzepten oder Prinzipien zuordnen und in der entsprechenden Fachsprache beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur mit Hilfe von Formeln, Größen und Einheiten und einfachen Gesetzmäßigkeiten beschreiben, darstellen und erläutern können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung naturwissenschaftlicher Vorgänge für Wirtschaft, Technik und Gesellschaft erkennen;
  • Strichaufzählung
    aus unterschiedlichen Medien fachspezifische Informationen beschaffen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, naturwissenschaftliche Fragestellungen zu analysieren;
  • Strichaufzählung
    mögliche Untersuchungsmethoden nennen, Lösungsansätze formulieren und Untersuchungsergebnisse vorab abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, durchführen, interpretieren, protokollieren und dokumentieren zu können;
  • Strichaufzählung
    die Verlässlichkeit einer Aussage hinterfragen und Gültigkeitsgrenzen von naturwissenschaftlichen Aussagen und Prognosen in Frage stellen können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen für sich persönlich sowie für die Gesellschaft erkennen und diese beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Inhalte präsentieren und persönliche Standpunkte darlegen und begründen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Arbeitsweisen der Naturwissenschaften:

Biologie (bildgebende Verfahren. Objektivierende Verfahren).

Chemie (Formelschreibweise und Nomenklatur, Beobachtung und Erklärung von Phänomenen in der Natur. Objektivierende Verfahren).

Physik (SI-System; vom Experiment zur Theorie).

Raum und Zeit:

Bezugssysteme (Translation, Rotation).

Physikalische Weltbilder:

Geozentrisches und heliozentrisches Weltbild, Urknalltheorie, Atommodelle.

Von der klassischen zur modernen Physik.

Aufbau der Materie:

Atome, Atommodelle; Moleküle.

Reinstoff/Gemenge, Elemente/Verbindung, Kristalle.

Periodensystem der Elemente.

Ordnungszahl, Massenzahl, Nuklide, Isotope.

Eigenschaften der Materie:

Aggregatszustände.

Temperatur, Wärme.

Leitfähigkeit.

Vom Molekül zur Zelle zum Organismus:

Zellaufbau und Zellvermehrung. Viren, Bakterien. Organellen, Gewebe und Organe.

Körper als System.

Lernbiologie, Sexualbiologie.

Chemische Bindungen:

Starke und schwache Wechselwirkungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen und Chemisches Gleichgewicht.

römisch drei. Jahrgang:

Wechselwirkungsarten:

Kräfte und ihre Wirkungen. Newton´sche Axiome, Reibung, Federkraft, Auftrieb, elektrostatische Kraft, Magnetismus, elektrischer Strom.

Vereinheitlichung der Kräfte (Standardmodell).

Erhaltungsgrößen in Systemen:

Energieformen, Energieumwandlung.

Wellen und Materie:

Mechanische Wellen (Schall).

Elektromagnetische Wellen (elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität).

Interaktionen Materie und Wellen sowie Wellen mit Wellen.

Physik und Gesellschaft:

Energiebereitstellung, Wirkungsgrad, Energiebilanzen.

Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Informationen.

römisch vier. Jahrgang:

Stoffwechsel, Steuer- und Regelmechanismen:

Nährstoffe und Baustoffwechsel; Energiestoffwechsel. Ernährung. Fotosynthese. Hormonsystem.

Wahrnehmung. Muskulatur.

Gesundheitsprophylaxe, Suchtprophylaxe, Psychohygiene.

Chemische Technologie:

Anorganische und organische Grund- und Alltagsstoffe.

Ökologie:

Chemische Grundlagen der Ökologie (Luft, Wasser, Boden, Umweltprobleme).

Ökosysteme, Stoffkreisläufe.

Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Synergien und Vernetzungen.

Verhaltensbiologie.

Vererbung und Evolution:

Evolution. Phylogenese. Ontogenese.

Genetik und Epigenetik.

Bio- und Lebensmitteltechnologie:

Gentechnik. Lebens- und Genussmittel. Alkohol und Gärung.

Chemie und Gesellschaft:

Geschichte der Chemie. Vom Phänomen zum Modell.

Aktuelle Forschungsbereiche.

3.2. Mathematik und angewandte Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich, aus den Naturwissenschaften, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen der Kreativwirtschaft numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und über innovative, selbstständige Problemlösungsstrategien unter Anwendung mathematischer Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, verantwortungsbewusst, mathematisch ganzheitlich und vernetzt zu denken und im Team zu arbeiten;
  • Strichaufzählung
    sich der wechselseitigen Abhängigkeit von Wirtschafts- und Umweltentwicklung bewusst sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zahlen und Maße:

Zahlenmengen und Maße.

Dezimalsystem, Fest- und Gleitkomma; Prozentdarstellung.

Terme:

Klammer-, Bruch-, Potenzterme mit ganzzahligen Exponenten.

Gleichungen, Ungleichungen:

Lineare Gleichungen; Proportionen; Formelumwandlung; Ungleichungen ohne Fallentscheidung.

Grundfunktionen:

Funktionsbegriff mit Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion; Umkehrfunktion; Nullstellen; Schnittpunkte von Funktionen.

Lineare Gleichungssysteme:

Lösbarkeit; Lösungsmethoden.

Lineare Ungleichungssysteme:

Lineare Optimierung mit zwei Variablen bei relevanten Problemstellungen aus Wirtschaft und Alltag.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Beschreibende Statistik:

Häufigkeitsverteilung, Statistiken von eindimensionalen Datenmengen, Streudiagramm, Regression und Korrelation bei zweidimensionalen Datenmengen.

Terme:

Potenzterme mit gebrochenen Exponenten.

Gleichungen:

Quadratische Gleichungen mit reellen und komplexen Lösungen.

Grundfunktionen:

Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen.

Trigonometrie:

Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; allgemeines Dreieck.

Vektoren:

Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion, skalare Multiplikation.

Matrizen:

Bezeichnungen; Multiplikation Matrix mit Skalar; Matrizenprodukt.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch drei. Jahrgang:

Terme:

Rechnen mit Logarithmen.

Funktionen und Gleichungen:

Exponentialfunktion; Logarithmusfunktion.

Endliche Folgen und Reihen:

Begriff; geometrische Folgen; geometrische Reihen.

Anwendungsbeispiele (Zinseszinsrechnung, Rentenrechnung; Spareinlagen, Leasing, Kredite).

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch vier. Jahrgang:

Eigenschaften von Funktionen:

Grenzwert von Funktionen.

Differenzialrechnung:

Ableitung, Krümmungsverhalten; Extremwerte, Wendepunkte; Extremwertprobleme; Kosten- und Preistheorie.

Integralrechnung:

Unbestimmtes Integral für Potenzfunktionen, bestimmtes Integral, Flächeninhalt, Volumina von Rotationskörpern.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, bedingte Wahrscheinlichkeit mit Baumgraphen.

Wahrscheinlichkeitsverteilung:

Binomialverteilung; Normalverteilung.

Beispiele aus den wichtigsten Stoffgebieten der vergangenen Jahrgänge.

Facheinschlägiger Technologieeinsatz.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten.

römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. WIRTSCHAFT, KULTUR UND RECHT 4.1. Betriebs- und Volkswirtschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Fachbegriffe richtig verstehen und verwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, aktuelle betriebs- und volkswirtschaftliche Medienberichte zu beurteilen und kritisch dazu Stellung zu nehmen;
  • Strichaufzählung
    die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke unter Einbeziehung der im Gegenstand „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse im kreativwirtschaftlichen Bereich einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen bei der Abwicklung von Kaufverträgen kennen und diese als kritische Konsumentinnen und Konsumenten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    über die Inhalte eines Businessplanes Bescheid wissen und Sequenzen daraus insbesondere im Bereich Marketing selbstständig im Team problemlösungsorientiert bearbeiten können;
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen Inhalten und Problemstellungen aus Produktions- und Dienstleistungsbetrieben (Schwerpunkt: Betriebe aus der Kreativwirtschaft) auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen und in der Lage sein, diese kritisch zu reflektieren;
  • Strichaufzählung
    aus einfachen Bilanzen die wichtigsten Kennzahlen errechnen und interpretieren können.

Lehrstoff

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Markt, Angebot und Nachfrage.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen. Gesetzliche und kaufmännische Bestandteile. Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.

Zahlung und Umgang mit Geld (Online-Shopping, Schuldenregulierungsverfahren).

römisch drei. Jahrgang:

Leistungsbereiche verschiedener Betriebe:

Industrie. Handwerk. Gewerbe. Handel. Versicherung.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

Gewerberecht. Firmenbuch. Vollmachten. UGB.

Außenhandel:

Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.

Kreditinstitute (Wertpapiere, Börse).

römisch vier. Jahrgang:

Bausteine eines Businessplanes:

Rechtsformen. Investition- und Finanzierung (Kredite, Sponsoring, Finanzierung). Marketing.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe. Theorien. Produktionsfaktoren. Konjunkturpolitik.

Globalisierung. Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Planung. Organisation.

Controlling.

Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung. Gender Mainstreaming im Betrieb.

Personalwesen.

4.2. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    die Buchführung in einem Klein- oder Mittelbetrieb selbstständig aufbauen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewertungsvorschriften sowie die Bilanzierungsgrundsätze im Rahmen des Jahresabschlusses von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Personalverrechnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben durchführen und verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    eine Einkommenssteuererklärung bzw. eine Arbeitnehmerveranlagung erstellen sowie eine Steuergutschrift bzw. eine Steuernachforderung berechnen können;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kalkulationen sinnvoll und richtig einsetzen und unternehmerische Entscheidungen mit Hilfe des Direct Costing treffen können;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kapitel der Finanzbuchführung, der Kostenrechnung und der Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anzuwenden.

Lehrstoff

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens.

Doppelte Buchführung:

Begriff und Merkmale. Kontoarten mit Kontorahmen. Bilanz und Erfolgsrechnung. Hauptbuch.

römisch zwei. Jahrgang:

Umsatzsteuer:

Grundlagen. Funktionsweise. Verbuchung. Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Verbuchung von Geschäftsfällen inkl. Kontenabschluss.

Belegwesen. Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. Kontenabschluss. Kassabuch.

Computerunterstütztes Rechnungswesen mit Standardsoftware. Monatliche Buchhaltung. Umsatzsteuerverprobung. Umsatzsteuervoranmeldung.

römisch drei. Jahrgang:

Summen- und Saldenbilanz.

Bewertungsgrundsätze.

Anlagenbewertung:

Rechengrößen der Anlagenabschreibung. Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis.

Vorratsbewertung. Forderungsbewertung.

Rechnungsabgrenzung.

Rückstellungen.

Gewinnermittlung mittels Mehr-Weniger-Rechnung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Verbuchung von Geschäftsfällen. Bewertung der Auslandsforderungen und –verbindlichkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Personalverrechnung:

Abrechnung und Verbuchung laufender Bezüge inkl. Überstunden. Zulagen und Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Bezugskalkulation.

Vollkostenrechnung im Unternehmen:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation.

Direct Costing:

Deckungsbeitrag als Entscheidungsinstrument (z. B. Break-even-point).

römisch fünf. Jahrgang:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen:

Kombiniertes Kassa- und Bankbuch mit Spesenverteilung, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis. Erfolgsermittlung Paragraph 4, Absatz 3, EStG.

Einkommenssteuer.

Jahresabschluss von Personengesellschaften unter Berücksichtung von Bewertungsproblemen und Investitionsbegünstigungen.

Auswertung des Jahresabschlusses mittels Kennzahlen.

Schularbeiten:

römisch zwei. bis römisch vier. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.3. Recht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise zwischenstaatlicher Beziehungen in der Staatengemeinschaft sowie die Wechselwirkungen zwischen völkerrechtlichen Regeln und internationaler Politik erkennen können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Staatsstruktur auf den Einzelnen erkennen können;
  • Strichaufzählung
    imstande sein, Zivil- und Strafrecht in konkreten Fällen voneinander abzugrenzen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Konsequenzen einfacher Sachverhalte des Zivil- und Strafrechts sowie der anderen behandelten Rechtsgebiete einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    maßgebliche Rechtsvorschriften für den beruflichen und den privaten Bereich auffinden und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, die zuständigen Institutionen zur Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte aufzufinden;
  • Strichaufzählung
    mit einfachen juristischen Begriffen umgehen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Aufbau und rechtliche Struktur des Staates.

Völkerrecht, internationale und supranationale Staatenverbindungen.

Grundlagen der Rechtsordnung:

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung. Zugang zum Recht.

Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Grundzüge des Arbeitsrechts. Sozialversicherung.

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.

4.4. Kultur- und Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, den Ablauf eines Projekts zu konzipieren;
  • Strichaufzählung
    einen Projektaufbau planen, analysieren und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen sinnvoll einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    in Teamarbeit Projekte bzw. diverse Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Kunst organisieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Kultur- und Projektmanagement:

Definition, Aufbau und Rollen.

Projekt:

Start, Planung, Steuerung, Durchführung und Abschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen. Fachspezifische Software.

Sponsoring. Öffentlichkeitsarbeit. Mediale Präsentation.

Fächerübergreifende Projekte:

Management in Kulturbetrieben (Bildende Kunst, Architektur, Ausstellungen, Messen, Brauchtum, Events, Festivals, Theater, Musik, Kunst im öffentlichen Raum).

4.5. Kunst- und Kulturgeschichte Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Kultur im Allgemeinen und die Kunst im Besonderen als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen und selbstständig interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes überblicken können;
  • Strichaufzählung
    europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennen und diese kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene kulturrelevante Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen können;
  • Strichaufzählung
    in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion haben;
  • Strichaufzählung
    sich mit Originalwerken und mit verschiedenen Formen der Werkreproduktion auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch mit Künstlerpersönlichkeiten und deren kreativen Schaffensprozessen vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    aktuelle soziale, politische und kulturelle Situationen und Vorgänge vor dem Hintergrund exemplarischer kultur- und kunsthistorischer Kenntnisse erfassen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Impulse für das eigene kreative Schaffen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunst- und Kulturschaffen beziehen können;
  • Strichaufzählung
    sich im Kulturbetrieb orientieren und diverse Angebote im weitläufigen Kulturangebot nützen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen kulturellen Leben befähigt sein und ihre Möglichkeiten kennen, das Kulturleben mitzugestalten;
  • Strichaufzählung
    Äußerungen unterschiedlicher (Sub-)Kulturen reflektieren und interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit für gegenwartsrelevante Kulturthemen sensibilisiert sein;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch wichtige Museen und Kultureinrichtungen in Österreich bzw. in Europa kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Epochen und themenspezifische vergleichende Stilkunde. Ikonologische Entwicklungen, kulturgeschichtliche Einbettung.

Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).

Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.

Gegenwartsbezüge.

römisch vier. Jahrgang:

Erweiterung der themenspezifisch vergleichenden Stilkunde, Epochen und Gestaltungsprinzipien. Kulturgeschichtlicher Hintergrund.

Gegenwartsbezüge.

römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen des modernen, pluralistischen Kunst- und Kulturverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Kunst- und Kulturschaffenden in der Gesellschaft.

Exemplarisch vertiefende Themenbereiche:

Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien (Foto, Film, Video, Computer). Erweiterter Kunstbegriff (Dada, Performance, Environment, Installation, Kunsttherapie, Alltagsästhetik, ua.). Neue Bereiche der bildenden Kunst und Kulturerscheinungen.

4.6. Geschichte und politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses in ihrem persönlichen politischen und sozialen Handeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    über ausreichende Medienkompetenz verfügen, um Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, zu beschaffen und kritisch zu bewerten;
  • Strichaufzählung
    kulturelle, soziale und politische Entwicklungen in historischen Längsschnitten darstellen können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, die Entstehung konkreter, aktueller Problemfelder historisch zu beleuchten;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung gerüstet sein;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, politische Diskussionen unter Anerkennung demokratischer Prinzipien und Achtung der Grundrechte der Mitmenschen zu führen;
  • Strichaufzählung
    die Ziele der europäischen Integration kennen und mit den Strukturen der wesentlichen Institutionen vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.

römisch eins. Jahrgang:

Stellenwert und Aufgaben der Geschichte, Methoden der Geschichtsforschung.

Einblick in soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren, die für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von Bedeutung sind (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters).

Entstehung des Demokratiebegriffes in der Antike.

römisch zwei. Jahrgang:

Struktur, leitende Grundsätze und Schwerpunkte der österreichischen Bundesverfassung.

Machtstrukturen im Staat:

Parteien, Medien, Interessensvertretungen, Sozialpartner.

Indirekte und direkte Demokratie. Von der Wahl zur Regierungsbildung.

Bundes- und Landesgesetzgebung. Grundzüge der Verwaltung. Kontrolle der Staatsgewalt.

römisch drei. Jahrgang:

Frühe Neuzeit:

Erfindungen, Entdeckungen und anthropozentrisches Weltbild – Bedingungen und Auswirkungen.

Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.

Absolutismus und Aufklärung. Aufgeklärter Absolutismus.

Entstehung der USA.

Bürger- und Menschenrechte und ihre Umsetzung in der demokratischen Verfassung.

Europäische Revolutionen und Restauration im 18. und 19. Jahrhundert.

Technische Voraussetzungen und gesellschaftliche Grundlagen der industriellen Revolution.

Soziale Herausforderungen des 19. und 20. Jahrhunderts, Entstehung des Sozialstaates. Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbewegungen der Frau.

römisch vier. Jahrgang:

Ausgangssituation und Folgewirkungen der europäischen imperialistischen Politik.

Die Welt vor dem Ersten Weltkrieg.

Erster Weltkrieg und politische Veränderungen in Europa.

Österreich in der Zwischenkriegszeit. Krise der Demokratien. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit).

Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik.

Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.

Zweiter Weltkrieg.

römisch fünf. Jahrgang:

Österreich in der 2. Republik (Staatsvertrag, Neutralität).

Blockbildung, Kalter Krieg.

Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa.

Europäische Integration.

Entwicklung der Menschenrechte.

Gesellschaftliche, soziale und politische Veränderungen (Jugendbewegung, Frauenrechte).

Gesellschaftspolitische Herausforderungen der Gegenwart (Migration, Integration, multikulturelle Gesellschaft).

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

4.7. Wirtschaftsgeographie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über topografische Kenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
  • Strichaufzählung
    befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Orientierung im Raum.

Physiogeografie:

Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.

Humangeografie:

Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.

römisch zwei. Jahrgang

Ressourcen:

Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.

Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.

5. INFORMATIONSMANAGEMENT 5.1. Informations- und Officemanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Aktuelles Betriebssystem. Aktuelle Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationsprogramm. Verknüpfen von Programmen (zB Serienbrief).

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung.

Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Büro- und Kommunikationsmittel:

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Internet:

Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.

Schularbeiten:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

5.2. Angewandte Informatik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    den grundlegenden Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse der Datensicherung und –sicherheit verfügen;
  • Strichaufzählung
    über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsanalyse:

Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Standardsoftware:

Anwendung von Datenbanken, Präsentationsprogramm.

Netzwerke:

Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.

Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).

Online-Inhalte:

Grundlagen der Websitegestaltung.

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signatur.

Datensicherung und Datensicherheit:

Maßnahmen.

Neue Medien und Technologien und die Auswirkungen auf Individuum, Gesellschaft und Arbeitswelt.

Schularbeiten:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

6. KÜNSTLERISCHES GESTALTEN 6.1. Mediale Darstellungsverfahren Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel und Prinzipien der Gestaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsregeln anwenden, um eigene Ideen mediumspezifisch umsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    spielerische und experimentelle Methoden anwenden können, um Gestaltungsideen zu konkretisieren und konzeptuell aufzubereiten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene mehrdimensionale Darstellungsmethoden einsetzen können, um zu einer adäquaten Formfindung zu gelangen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, realisieren und kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    abbildende Verfahren in unterschiedlichen Techniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption kritisch hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen und neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Darstellungsmethoden:

Frei skizzierende und konstruktive (Darstellende Geometrie) bzw. normierte Darstellungsformen.

Kreativitätsübungen.

Formfindung:

Bildnerische Mittel. Schrift und Ornament.

Text, Farbe/Farbmodelle, Fläche, Konturen. Logo. Illustration. Entwurfstechniken.

Komposition, Struktur.

Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten der Materialien).

Werkbetrachtung.

Computergrafik und Bildbearbeitung.

Grundlegende Gebrauchsweisen der Fotografie.

römisch zwei. Jahrgang:

Dreidimensionales Gestalten, Architektur, Perspektive, Malerei, druckgrafische Verfahren, Darstellende Geometrie.

Dokumentationen. Präsentationsmaterial. Layout.

Digitaler workflow.

Computergrafik und Bildbearbeitung:

Ausgabeorientierung. Animation.

Medienbausteine.

Fotografische Parameter, manuelle Einstellungen.

Dateiformate.

römisch drei. Jahrgang:

Gestaltungstheoretische Komponenten:

Semantik von Material, Farbe, Form.

Raumillusionierende Darstellungsverfahren.

Elektronische Medien.

Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung. Sigmatik.

Form – Inhaltsbezug. Ikonologie. Alltagsästhetik. Verschiedene Formen der Kunst.

Das Bild der Welt als Weltbild:

Illusion, Abstraktion, Imagination. Pragmatik.

Zeichen- und Symbolbildung:

Schrift. Pictogramm. Logo. Infografik. Bild. Fotografie. Film.

Studien in Theorie und Praxis.

römisch vier. Jahrgang:

Vertiefung der gestaltungstheoretischen Komponenten:

Das Bild der Welt als Weltbild:

Illusion, Abstraktion, Imagination.

Zeichen- und Symbolbildung:

Studien in Theorie und Praxis.

Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte von Kultur und Kunst.

römisch fünf. Jahrgang:

Umfangreiche Reflexionen, Analysen, Abhandlungen im Zusammenhang mit praxisorientierten komplexen Projekten.

6.2. Atelier für räumliches Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    über ein gut ausgebildetes räumlich-plastisches Vorstellungsvermögen verfügen und dieses im Arbeitsprozess anwenden können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien in ihren Gestaltungsmöglichkeiten beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden des zeichnerischen und modellhaften Entwerfens auf einfache Werkstücke anwenden können;
  • Strichaufzählung
    auch über einen spielerisch-experimentellen Ansatz Zugang zu ihren Ideen finden können;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Anwendungsbereiche von Modellen kennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Bearbeitungsmethoden materialspezifisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Oberflächen räumlicher Objekte und deren Gestaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    Referenzwerke in Beziehung zu ihren eigenen Arbeiten setzen können;
  • Strichaufzählung
    Objektfunktionen unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    über werkstofftechnologische Grundlagen verfügen;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Techniken auf einfache Werkstücke anwenden können;
  • Strichaufzählung
    zu ihren Arbeiten Dokumentationen erstellen können und deren Funktionen kennen;
  • Strichaufzählung
    prozessbegleitend werkanalytische Texte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren;
  • Strichaufzählung
    die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.

Lehrstoff

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen:

Werkzeug- und Materialkunde.

Sicherheits- und Schutzbestimmungen.

Fachterminologie.

Objektfunktionen (praktisch, technisch, symbolisch, ästhetisch).

Entwurf:

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).

Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.

Realisierungsstrategie.

Umsetzung:

Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch).

Plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv).

Oberflächengestaltung.

Zeitmanagement.

Dokumentation:

Arbeitsschritte.

Prozessbegleitende Reflexionen (zB Werkanalyse).

römisch zwei. Jahrgang:

Grundlagen (aufbauend und vertiefend):

Werkzeug- und Materialkunde.

Fachterminologie.

Objektfunktionen.

Entwurf (aufbauend und vertiefend):

Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).

Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.

Realisierungsstrategie.

Umsetzung:

Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material.

Plastische Formgebungsverfahren.

Oberflächengestaltung.

Zeitmanagement.

Dokumentation und Präsentation:

Arbeitsschritte.

Prozessbegleitende Reflexionen.

Einsatzmöglichkeiten der Dokumentation.

Gestaltung von Präsentationen.

6.3. Atelier für flächiges Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    ästhetisch-visuelle Sachverhalte im alltäglichen und künstlerischen Umfeld erkennen;
  • Strichaufzählung
    über Basiskenntnisse im zeichnerischen und malerischen Bereich verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und spezifischen Ausdrucksmöglichkeiten der flächigen Gestaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    für angewandte Gestaltungsaufgaben differenzierte und nuancierte Farbgebungen finden können;
  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen künstlerischen Bereichen das jeweilige Material als Gestaltungsmittel anwenden können;
  • Strichaufzählung
    über Grundkenntnisse künstlerischer Techniken verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Komplexität charakteristischer Eigenschaften von Materialien und Werkstoffen kennen;
  • Strichaufzählung
    ästhetische, funktionelle und kommunikative Bedeutungen eigenständig in Gestaltungsprozesse integrieren können;
  • Strichaufzählung
    einen praxisnahen Arbeitsablauf strukturieren können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungsaufgaben innovative Lösungen finden können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsentscheidungen kommentieren und die Wirkung von Werken in entsprechender Fachsprache beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    werkanalytische Texte erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig und zielorientiert bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren können;
  • Strichaufzählung
    die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.

Lehrstoff

römisch eins. Jahrgang:

Sachzeichnung. Studien vom Objekt.

Skizze und Entwurf. Darstellung aus der Vorstellung. Abstraktion.

Dreidimensionale Darstellung.

Struktur und Oberfläche.

Malerei:

Farbe. Komposition. Oberfläche.

Formfindung.

Ornament.

Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.

Materialkunde.

Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.

Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation.

römisch zwei. Jahrgang:

Drucktechniken:

Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.

Lineare und flächige Darstellungsverfahren. Vervielfältigung.

Farbe. Komposition.

Perspektive.

Sach- und Werkzeichnung:

Entwurf. Skizze. Studien vom Objekt. Abstraktion. Zeichnung.

Malerei:

Oberfläche.

Dreidimensionale Darstellung. Formfindung. Darstellung aus der Vorstellung.

Ornament. Montagetechniken.

Materialkunde.

Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.

Dokumentation und Präsentation.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt römisch drei (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
  • Strichaufzählung
    berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN Visuelle Gestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideenskizzen, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in verschiedenen Materialien, strukturieren und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über medienspezifische formal-theoretische und ästhetische Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung von Fachbegriffen Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägige Fachterminologie kennen und sie auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit Leitmaterialien einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
  • Strichaufzählung
    für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
  • Strichaufzählung
    werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    in ihrer praktischen und theoretischen Arbeit berücksichtigen können, dass ihre Lebenswelt eine von vielfältigen Interessen und Traditionen konstruierte Wirklichkeit ist (zB Genderproblematik, Migration, Generationskonflikt, ökologische Probleme, Globalisierung);
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte in Teamarbeit planen und entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
  • Strichaufzählung
    werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und -verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    arbeitsmedizinische Vorgaben und Sicherheitsvorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption unter Einbeziehung von Aspekten der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie kritisch hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen können;
  • Strichaufzählung
    neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Sprache des Films und der Filmästhetik kennen;
  • Strichaufzählung
    filmische Arbeiten mit digitalen Produktionsmitteln selbstständig produzieren können;
  • Strichaufzählung
    Exposé, Treatment, Drehbuch und Storyboard konzipieren können;
  • Strichaufzählung
    digitale Stop-Motion Filme und Animationen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    eigene und andere filmischen Arbeiten in einen historischen und aktuellen Kontext einordnen und Hintergründe zur Produktion erläutern können;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit Massenmedien, insbesondere Film, Fernsehen und Neue Medien auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse im Bereich Filmgeschichte und Videokunst verfügen;
  • Strichaufzählung
    Filme analysieren und unterschiedliche Filmgenres erkennen können;
  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
  • Strichaufzählung
    Internetdienste zu künstlerischen Zielsetzungen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    IT-Projekte im Sinne des visuellen Gestaltens durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Teile einer Multimedia-Produktion kennen und eigene Projekte im Team umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    graphischen Grundelemente von 3D-Systemen verwenden können;
  • Strichaufzählung
    die verwendete Hard- und Software installieren und bedienen können;
  • Strichaufzählung
    anhand eines erstellten Konzeptes eine virtuelle Welt erstellen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grafik/Malerei:

Skizze, Sach- und Naturstudie.

Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen malerischen und grafischen Techniken.

Abstraktionsschritte.

Gestaltungstheoretische Komponenten:

Porträt. Aktstudium. Proportionslehre.

Künstlerische Druckgrafik.

Zeichen- und Symbolbildung.

Experimentelles Gestalten und Aktion.

Original und Reproduktion.

Kunsttheorie. Werkanalysen und Reflexion.

Produktdesign:

Grundlagen. Erfahrungen mit Designprozessen. Methodologie und Kommunikation.

Darstellungstechniken.

Angewandte kreative Designprozesse. Freies und angewandtes Gestalten; ästhetische, kulturelle, soziale, emotionale Funktion, Gebrauchs-, Symbol- und ökologische Funktion.

Experimentelle und systematische Materialerkundung. Expressive, technische, semantische Eigenschaften von Materialien.

Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen.

Darstellungsarten.

Marketing.

Plastisches Gestalten:

Konkrete und abstrakte Raumgestaltungen im Objekthaften, räumliche Wahrnehmung.

Gestaltungsmöglichkeiten, Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen.

Materialgerechtes Arbeiten.

Plastische Verfahren:

Abformung, Montage, Akkumulation, Guss, Kinetik.

Werktechnologien:

Verbindungen, Verformungen, materialbedingte Bearbeitungsverfahren.

Gestalten in Holz, Metall, Gips, Wachs und ergänzenden Materialien (zB Kunststoffe).

Oberflächengestaltung:

Strukturierung, Bemalung, Lackierung.

Einsatz von Handwerkzeugen und Maschinen. Statik und Mechanik. Sicherheitsvorschriften.

Ästhetik. Werkanalysen.

Video/Film:

Grundlagen der Sprache des Films, Filmästhetik, Medienkritik, Filmanalyse.

Digitale Produktionsweisen von Filmen. Software und Hardware zur Filmproduktion.

Kameratechnik, Lichttechnik, Audiogestaltung.

Produktion eigener Kurzfilme.

Digitaler Stop-Motion-Film.

Computergrafik:

Kombination einzelner Programme.

Layout.

Erstellen von Präsentationsmaterial (druckorientiert: zB Broschüren, Plakate, Kataloge) unter Einhaltung der gestaltungstheoretischen Komponenten.

Arbeiten mit Farbe, Text, Bild und Ebenen in mehrseitigen Dokumenten mit einheitlichem Raster.

Grafikformate.

Import und Export von pixel- und vektororientierten Daten.

Werkzeuge und Software der Vektor- und Pixelgrafik.

Druckvorbereitung.

römisch vier. Jahrgang:

Grafik/Malerei:

Skizze, Sach- und Naturstudie.

Farbe als Symbol- und Ausdrucksträger.

Illusion, Abstraktion, Imagination.

Theorie der Gestaltung, Ästhetik.

Komposition und Struktur.

Aktstudium, Proportionslehre.

Illusionistische Darstellungsweisen, perspektivische Konstruktion, Hell-Dunkel- und Farbmodellierung.

Spezifische bildnerische Techniken und Gestaltungsmittel in ihrer ästhetischen, kommunikativen und symbolischen Bedeutung.

Experimente mit der Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten.

Themen- und aufgabenbezogene grafische und malerische Techniken in größeren Formaten und unterschiedlichen Bildträgern.

Druckgrafische Verfahren und Vervielfältigung.

Performance, Bühnengestaltung, Licht- und Tonqualitäten als verstärkende Ausdrucksmedien.

Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.

Kunsttheorie. Kitsch und Kunstfälschung.

Werkanalysen und Reflexion.

Produktdesign/Innenarchitektur:

Projektarbeit (Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktische Anwendung (Prototyp), Methodologie und Kommunikation).

Erkennen, Beschreiben, Analysieren und Bewerten von Form und Funktion:

Freies und angewandtes Gestalten.

Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.

Darstellungsarten.

Designgeschichte.

Plastisches Gestalten:

Raumgestaltung. Räumliche Wahrnehmung. Körper- und Raumbeziehung.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen in Bezug auf unterschiedliche Ausdrucksmöglichkeiten und kreative Prozesse.

Ästhetische Konzepte.

Bau von Modellen, Rauminstallation, Aktionskunst.

Gestalten mit diversen Materialien in fächerübergreifender Kombination mit Videoclips und Computeranimation.

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Theoretische Reflexionen:

Öffentlicher Raum, Privatraum, Repräsentationskunst.

Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.

Kunsttheorie.

Werk- und Projektanalysen.

Video/Film:

Aspekte und Bereiche der Filmgeschichte.

Dokumentation.

Produktion von eigenen filmischen Arbeiten.

Digitale Animation.

Multimedia:

Interaktives Multimedia Produkt.

Modellieren und Animieren von 2D-Objekten.

Grundlagen der 2D-Animation (Einzelbildanimation, Schlüsselbildanimation, Pfadanimation, Animation mit Skriptsprachen). Animationseffekte.

Umsetzung visueller Spezialeffekte.

Digitale Tonbearbeitung:

Einfügen von Audiomaterial.

Multimedia- und Filmrecht.

Gestaltungsvorgaben und -einschränkungen (Bandbreite, Farbtiefe, Text- und Layoutmöglichkeiten von HTML etc.).

Digitale Bildbearbeitung:

Definition von Pixelbildern, Auflösung, Bildgröße, Dateigröße, Möglichkeiten des Bildimports, Grafikformate, Bildkorrektur und Retusche, Auswahltechniken, Umgang mit Ebenen.

Einsatz von Text-, Mal- und Bearbeitungswerkzeugen, Spezialeffekte, Gestalten von Webelementen, Optimieren und Exportieren von Bildteilen.

Auswählen und Bearbeiten von Vektorgrafiken.

Arbeiten mit Farben, Text und Ebenen.

römisch fünf. Jahrgang:

Grafik/Malerei:

Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten.

Das Bild der Welt als Weltbild:

Illusion, Abstraktion, Imagination.

Umfangreiche Reflexionen und Analysen.

Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.

Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie.

Gestaltungsprojekt:

Projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen – Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Manifestation im historischen und aktuellen Kontext – Ideensammlung, Skizze und Entwurf – werkstofftechnologische Reflexionen und Materialwahl – themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen – Dokumentation der Arbeitsphasen – Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit – Präsentationsmaterialien.

Produktdesign:

Projekt:

Designprozess mit Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktischer Anwendung (Prototyp) Methodologie und Kommunikation.

Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung). Freies und angewandtes Gestalten.

Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.

Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen. Darstellungsarten. Marktanalysen.

Designgeschichte.

Plastisches Gestalten:

Projekt:

Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte. Modelle.

Plastik, Skulptur, Kinetische Kunst, Rauminstallationen, Aktionskunst.

Gestalten in diversen Materialien, fächerübergreifende Kombination mit Video und Computeranimation.

Allgemeine und exemplarische Reflexionsthemen:

Kunstmanifeste, Kunsttheorien, Kunstvermittlung.

Gesellschaftsstrukturen, öffentlicher Raum. Kunstmarkt.

Aspekte der Kunstpsychologie, Kunstphilosophie.

Gestaltungsprinzipien im Kontext moderner Kunstgattungen.

Video/Film:

Geschichte, Entwicklung und Aspekte der Videokunst.

Produktion filmischer Arbeiten.

Virtuelle Realität und Computeranimation:

3D-Design Systeme (3D-Ansichten, Achsen und Koordinatensysteme, Animationspalette und Zeitleiste).

3D-Datenmodellierung (Grundobjekte, Polygon-Modelling, NURBS-Modelling).

Virtuelle Welten (Architektur-Visualisierungen, Licht und Sound, Lichteigenschaften, Texturing, Modellierung von Flüssigkeiten und Gasen, Charakter Animation, Modellierung von botanischen Elementen).

Design virtueller Sets, Bones und inverse Kinematik, Joints und Rigging.

Projekt Virtuelle Realität:

Planung, Durchführung und Dokumentation mit Animation und Interaktion.

Plastische Gestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    eine hohe Sensibilität im Umgang mit und in der Beurteilung von kreativen Leistungen im gesellschaftlichen Umfeld haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten im Bereich der künstlerischen Praxis erlangen und durch die inhaltliche und selbstreflexive Auseinandersetzung mit künstlerischen Prozessen und Strategien in der Lage sein, ihre eigenen Standpunkte zu formulieren;
  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen Entwicklungen befähigt sein, eigene Projektkonzepte in historische und aktuelle Zusammenhänge stellen können;
  • Strichaufzählung
    Gestaltung als individuellen Entscheidungsprozess verstehen und innovative Ideen und Lösungsansätze entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über Praxis und Theorie der Formensprache erwerben und insbesondere mit dem Kanon der räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Begriffe verwenden und mit Hilfe dieser im Gestaltungsdiskurs argumentieren können;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf von Gestaltungsprozessen planen und strukturieren können (Ideen, Skizzen, Experimente, Modellen, Entwürfe, Werkzeichnungen);
  • Strichaufzählung
    die Anwendung computerbasierter Entwurfs- und Konstruktionsprogramme kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig eigene Entwürfe mit erhöhtem inhaltlichen Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad mit Hilfe der entsprechenden Techniken umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    ihren Arbeitsprozess selbstständig organisieren können und die Kompetenz zu kooperativem und kollaborativem Arbeiten erwerben;
  • Strichaufzählung
    interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    gestalterische und funktionelle Aspekte eines Designs bzw. eines künstlerischen Unikats im sozialen und kulturhistorischen Kontext differenzieren und daraus entstehende Problemstellungen in ihre Projekte mit einbeziehen können;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Konzepten und Kommunikation von Entwürfen im Designbereich unter Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte sowie wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren;
  • Strichaufzählung
    die notwendige Planung und Organisation im Zusammenhang mit Produktentwicklung kennen und die Zusammenarbeit mit Firmen erprobt haben;
  • Strichaufzählung
    eine umfassende Arbeits- und Projektsdokumentation einschließlich Zeit-, Kosten- und Materialkalkulation erstellen können;
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Methoden und zeitgemäße, internetbasierte Technologien zur Recherche, Entwicklung, Umsetzung und Präsentation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sichere Verwendung fachspezifischer Literatur, digitaler Medien und anderer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, entsprechend der jeweiligen Erfordernisse, wie Wettbewerbs-, Messe- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    über werkstofftechnologische Kenntnisse verfügen und diese adäquat und unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sicher und selbstständig mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsmaterialien umgehen können, die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften und arbeitsmedizinische Vorgaben kennen und einhalten;
  • Strichaufzählung
    über ein umfassendes technisches Fachwissen verfügen und dieses auf ihre individuellen Projekte anwenden können.

römisch drei. Jahrgang:

Freie Entwurfsarbeit:

Reflexion künstlicher und natürlicher Formen. Experimentelle Verfremdung.

Themengebundene Entwurfsarbeit mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vor dem Hintergrund künstlerischer und kulturhistorischer Aspekte unter Einbeziehung von Elementen künstlerischer Gestaltung.

Prozessablauf im Arbeitsgeschehen.

Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien.

Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.

Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.

Fachspezifische Literatur und digitale Medien. Prozessbegleitende Recherche und Analyse. Arbeitstechniken und Materialien. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Dokumentation und Präsentation.

Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.

Gestaltungstheorie.

Werkanalyse und Reflexion.

Holz:

Theoretische Grundlagen:

Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Werkzeugstahl und Bauarten der Werkzeuge.

Grundlagen der darstellenden Geometrie in Hinblick auf deren Anwendung beim Einsatz von CAD-Programmen.

Erstellung technischer Werkzeichnungen. Darstellung von Ansichten und Schnitten, Verbindungsmitteln und Schraffuren.

Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen).

Grundlagen des Möbelbaus.

Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation, Verschnittsätze und Onlinerecherche.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung.

Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses. Einsatz moderner Internettechnologien.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Herstellung eines Kleinmöbels.

Arbeit an den stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Berücksichtigung prophylaktischer Unfallverhütung.

Handmaschinen.

Holzverbindungstechniken.

Oberflächenbehandlungsarten.

Keramik:

Theoretische Grundlagen:

Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst.

Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen und Definitionen des Skulpturbegriffs.

Prinzipien der Gestaltung.

Proportionslehre, Gestaltungsprinzipien.

Geschichte der keramischen Brennöfen und Wärmeführungsarten.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Anwendung intuitiver Methoden. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form. Recherche und Analyse von Referenzwerken.

Werkprozess und Werkbetrachtung, Technik und bildnerische Verfahren.

Werkanalyse und Reflexion. Projektentwicklung und Prozessorientiertes Arbeiten.

Präsentationsfähige Umsetzung der Projekte in einen historischen und aktuellen Kontext gebracht.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Industrieanlagen und Handwerksöfen.

Brenntechniken – Phasen. Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel.

Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips. Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Tixothropie.

Gipsformen und deren Einsatzbereiche.

Metall:

Theoretische Grundlagen:

Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Eigenschaften. Natur – Kunst: Form- und Funktionsanalogien.

Schmuckgeschichte.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.

Anwendung intuitiver Methoden. Grundlagen des Mindmapping. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form.

Experimentieren mit verschiedenen Materialien. Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste.

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte. Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften. Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für die Metalle und Legierungen.

Verbindungstechniken. Plastisch verformende Techniken.

Innerer Aufbau reiner Metalle, Veränderungen des Atom- und Kristallitgefüges bei der Umformung.

Rekristallisation, Umformungsgrad und Glühtemperatur.

Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren.

Materialanalyse chemisch/pysikalisch. Entsorgung und Wiedergewinnung.

Vollendende Techniken.

Edelsteinkunde.

Fassungsformen und Herstellungstechniken.

römisch vier. Jahrgang:

Organisieren des Raumes.

Künstlerisches Unikat und serielles Produkt. Erarbeitung individueller Objekte. Visualisierungstechniken.

Erstellung von Modellen aus Metall, Holz und Keramik als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken.

Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.

Erweiterte Fachterminologie. Kunsttheorie. Plastik und Skulptur im Wandel der Zeit.

Alltagskultur (material culture). Designtheorie.

Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte.

Projekt:

Projekte zu den Themenbereichen im römisch vier. Jahrgang.

Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Recherche, Analyse.

Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien in der Unterrichtsgestaltung. Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.

Projektorganisation und Kommunikation.

Projektmanagement (Projektplan, Ziele, Timelines, Aufgabenverteilung im Projektteam).

Projektpräsentation:

Eigene Konzepte im historischen und aktuellen Kontext, Fachterminologie, Zeitkalkulation, Visualisierung, Kommunikation von Ideen.

Vermarktung. Preisgestaltung und Vertriebsmöglichkeiten.

Holz:

Theoretische Grundlagen:

Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt.

Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt).

Ornament und seine Bedeutung in der Gesellschaft.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Verwendung experimenteller Verfremdung.

Experimentelle Gestaltung zu aktueller Themen. Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte und Assemblagen.

Monoxyle Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung.

Skulptur/Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten.

Schnitz- und Abtragetechniken.

Keramik:

Theoretische Grundlagen:

Designprozesse – ganzheitliche Produktanalyse, Mensch – Objekt – Raumbezüge.

Objektfunktionen – praktisch, ästhetisch, symbolisch, Innovationen. Designnachhaltigkeit als soziale Verantwortung.

Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren.

Designgeschichte – Reformbewegungen, Moderne, Handwerk und Industrie.

Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung:

Analysen, Arbeitsprozess mit experimentellem als auch analytischem Zugang (Skizze, Entwurf, Modell, Entwicklung von Protypen) Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse).

Erkennen, Beschreiben, Analysieren und Bewerten von Form und Funktion. Ergonomische Anpassung.

Durchgängigkeit von Gestaltungsprinzipien – formale Konsequenz.

Technische und Formale Eigenständigkeit.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Silikatchemie – Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften; Färbende Rohstoffe. Segerformel. Eutektikum.

Glasurtechnologie – Glasurarten. Eigenschaften.

Gips- und Gießtechnik – vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen. Technik des Gipsdrehens.

Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.

Diverse Prozesse zur Herstellung von Positiv- und Negativformen. Theorie und Praxis zur Erstellung mehrteiliger Gipsformen.

Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile und Materialkombinationen.

Vertiefung keramischer Formgebungstechniken.

Metall:

Theoretische Grundlagen:

Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte. Betrachtung und Analyse der eigenen Kunst- und Designprodukte. Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch).

Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände). Konzepte und Strategien zeitgenössischer KünstlerInnen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.

Verwendung tradierter Materialassoziationen sowie deren Verfremdung. Arbeiten mit unkonventionellen Materialien.

Konstruktionslehre. Modelliertechniken. Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Guss- und Sondertechniken:

Methoden der Gusstechnik in Serienproduktion und Einzelstückherstellung. (Emaillieren, Ätzen, Niellieren, Tauschieren, Granulieren, Gravieren).

Nichtmetallische Werksstoffe:

Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten.

Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen.

Industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren.

Produktdesign:

Designgeschichte. Die Bedeutung des Designs für Unternehmen.

Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung).

Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse). Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte.

Freies Objekt:

Objektfunktionen.

Analyse von Gestaltungsprozessen.

Erweiterter Kunstbegriff, Soziale Plastik, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur.

Intervention im Raum, Oberfläche, Proportion, Bedeutung von Fotografie und Video in Bezug auf zeitgenössische Objektkunst, Computergenerierte und -animierte Objekte.

Funktionsweisen des Kunstmarktes. Kunst im öffentlichen Raum. Skulptur als Prozess.

römisch fünf. Jahrgang:

Theoretische Grundlagen:

Die Rolle des Handwerkers/Metallgestalters/Künstlers/Designers in der Gesellschaft.

Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien.

Grundlagen der Ethik.

Vermarktung und Selbstpräsentation.

Museums- und Galerienwesen, Agenturen, öffentliche und private Sammlungen, Förderungen.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.

Analyse von Gestaltungsprozessen.

Fächerübergreifende Projekte.

Erweiterte Visualisierungstechniken.

Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.

Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.

Gestaltungsprojekt:

Umsetzen funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch. Interdisziplinäres Arbeiten. Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen. Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs. Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit. Dokumentation und Präsentation.

Kombination unterschiedlichster Materialien. Selbstständige, entwurfsbezogene Auswahl aus unterschiedlichen Arbeitsmaterialien.

Projektbezogene Werkstoffkunde und -technologie.

Strategien- und Konzeptentwicklung für ein individuelles Projekt.

Produktentwicklung:

Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktuellen Zusammenhänge, ReferenzkünstlerInnen, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien.

Textile Gestaltung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation erlangen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente in Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
  • Strichaufzählung
    durch ihr grafisches und malerisches Ausdrucksvermögen ihre Ideen und Themen veranschaulichen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Handlungsabläufe strukturieren, selbstständig durchführen können sowie teamorientiert arbeiten;
  • Strichaufzählung
    interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    die Komplexität verschiedener Werkstoffe und deren Ver- bzw. Bearbeitungsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    Konzepte im Designbereich im Hinblick auf funktionelle, zeitgeistrelevant ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Parameter entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Methoden der Recherche durch fachspezifische Literatur, digitale Medien und andere Hilfsmittel nutzen können, um eigene Projektideen in historische und aktuelle Bezüge zu setzen;
  • Strichaufzählung
    bestehende Werke der bildenden Kunst einer kritischen Werkanalyse unterziehen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachterminologie kennen und sie auch in konzeptuellen, analytischen und vermittelnden Texten anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse durch praktische und experimentelle Tätigkeiten erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Zeit-, Kosten- und Materialkalkulationen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    für künstlerische Zielsetzungen und Gestaltungsprozesse Internetdienste und aktuelle Medien nutzen können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung handeln und Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    sichere und selbständige Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Arbeitsmaterialien;
  • Strichaufzählung
    die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.

römisch drei. Jahrgang:

Freie Entwurfsarbeit. Prozessbegleitende Recherche.

Prozesse der Ideenfindung.

Entwurf und Werkzeichnung (manuell und mit CAD-Programm).

Werkbetrachtung vor dem Hintergrund kulturhistorischer Aspekte; Analyse und Reflexion des eigenen inhaltlichen und gestalterischen Zugangs.

Fachgerechte Handhabung der Geräte und Werkzeuge.

Dokumentation und Präsentation. Layout. Berücksichtigung gestaltungstheoretischer Komponenten.

Fachspezifischer Literatur und digitaler Medien.

Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Theoretische Grundlagen:

Theorie der Gestaltung. Methoden der Recherche. Moodboard zur Visualisierung und Unterstützung darstellbarer Ideen.

Auseinandersetzung und Differenzierung von Konzepten.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Erscheinungsformen und Funktionen von Textilien.

Wechselwirkungen ästhetischer Aspekte und technisch ökonomischer und ökologischer Bedingungen.

Entwicklungsprozesse im Formfinden und Experimentieren mit verschiedenen Materialien.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Experimentelle und systematische Materialerkundung.

Definition von Materialeigenschaften. Natürliche Farbstoffe. Farbsysteme. Beizmittel.

Spezielle Drucktechniken.

Drucken als Experiment. Farbgestaltung und Wirkung.

Direkte und indirekte Reservierungstechniken.

Textile Oberflächengestaltung:

Theoretische Grundlagen:

Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Materialeigenschaften.

Textilgeschichte.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Intuitive Methoden. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken.

Kombination unterschiedlichster Materialien.

Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.

Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigter Werkstücke.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Darstellung und Gestaltung.

Maschinen und Werkzeugkunde.

Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.

Experimentieren und Gestalten mit/auf verschiedenen textilen und artfremden Materialien.

Kombinationen von textilen und thermoplastischen Gestaltungselementen.

Übertragen von Motiven auf verschiedenste Materialien.

Knüpf- und Webtechniken:

Theoretische Grundlagen:

Elementare Web– und Knüpftechniken.

Einfache Farbverflechtungen. Grafik zu den Bildweb- und Gobelintechniken.

Geschichtliche Entwicklung.

Bestandteile und Funktion einfacher Gobelin– und Schaftwebstühle.

Gewebeentwurf und Übertragung in die Patrone. Digitale, grafische Darstellung einfacher Bindungen.

Arten der Verzwirnungstechnik. Strukturdesign und grafische Darstellung. Elemente einer Musterkomposition. Einführung zur Dekomposition.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Webexperimente mit klassischen Materialien. Umsetzung von individuellem Strukturdesign. Ideenumsetzung. Ökonomische Prozessgestaltung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Technik, Mechanik und Morphologie. Grundlegende Detailverarbeitungstechniken. Vor- und Nachbehandlungstechniken.

Handhabung und Pflege der Webstühle und Werkzeuge.

Textile Verarbeitungstechniken:

Theoretische Grundlagen:

Konzepte im Designbereich (funktionelle, ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte).

Einführung in die Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Grundlegende Kenntnisse von Material- und Verarbeitungstechniken. Fertigkeiten sowohl für den künstlerischen wie auch industriellen Arbeitsprozess.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Innovative und traditionelle Materialien. Gestalterische Problemlösungen. Kreativitätstraining, Erfinden.

Experimentieren im Bereich der Schnittlösung.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Basis und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Glätten und Bügeln.

Verarbeitungstechniken aus einfachen Materialien; zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten.

Experimente der Verarbeitung mit neuen, auch artfremden Materialien.

römisch vier. Jahrgang:

Ökonomische, ökologische und kulturelle Rahmenbedingungen. Phänomene der bildnerischen Darstellung.

Farbige Entwurfsgestaltung (Illusion und Abstraktion).

Materialkombinationen im Experiment; Komplexität der Anforderung mit Partnern bzw. mit Auftraggebern.

Verbale und visuelle Interpretationen.

Werkanalyse und Reflexion.

Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.

Dokumentation und Präsentation.

Direkte und indirekte Drucktechniken:

Theoretische Grundlagen:

Strukturen der Gesellschaft, öffentlicher Raum, Kunstmarkt, Kunstvermittlung. Textildesign (komplexe Formensprache, historischer Kontext). Prozesse der Anordnung und Rapportierung.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Design (mit CAD). Kommunikation mit Planungspartnern, Kunden, Behörden.

Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen. Objektfunktionen (symbolisch, ästhetisch, praktisch).

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Fertigungsmethoden, Materialeinsätze und Kalkulation. Ausführen großer Formate. Ein- und mehrfarbiges Textildesign mit Rapportvariationen.

Chemische Farbstoffe.

Spezielle Drucktechniken.

Textilausrüstung.

Textile Oberflächengestaltung:

Theoretische Grundlagen:

Theorie der Gestaltung. Geschichte der Textilkunst in verschiedenen Kulturkreisen. Fachterminologie.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Erarbeitung individueller Entwürfe im Hinblick auf eine eigenständige künstlerische Aussage. Reflexion des eigenen künstlerischen Schaffens. Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Werkstücke.

Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.

Recherche, Analyse, Dokumentation und Präsentation.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Materialeigenschaften. Darstellung und Gestaltung (mit CAD).

Maschinen- und Werkzeugkunde.

Sicherheitsvorschriften.

Umsetzung der Projektideen. Experiment und Gestaltung.

Spezielle Legetechniken. Bouillon-, Spreng- und Stechtechnik in historischer und zeitgemäßer Ausführung. Montierungsarbeiten.

Knüpf- und Webtechniken:

Theoretische Grundlagen:

Fachzeichnung. Web- und Knüpftechniken. Ajourbindungen. Schattengewebe. Multikolorierte Farbverflechtungen. Erweiterte Gobelintechniken. Kombinierte Knüpftechniken.

Bestandteile und Funktion des Mehrschaftwebstuhles. Schaft- und Jacquardweberei.

Designprozess und Übertragung in die Patrone. Grafische Darstellungsmöglichkeiten im digitalen Bereich.

Soziokulturelle Betrachtungsansätze. Gewebedesign/grafische Darstellung. Komposition/Dekomposition.

Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:

Webexperiment mit artifiziellen Materialien. Kombination von Technik – Material – Patrone.

Kundenorientierung im Auftragsprojekt. Effizienter Arbeitsprozess.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Experimentelle und systematische Materialerkundung.

Komplexe Webtechniken. Detailverarbeitung und Nachbearbeitung.

Montage. Vorarbeiten und Einrichten. Webautomatismen.

Textile Morphologie:

Theoretische Grundlagen:

Ökologische Fragen in der textilen Kette, Pflege und Funktionalität von textilen Flächen.

Aktuelle Textilentwicklung.

Aufbau, Pflege und Funktionalität von Naturfasern und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.

Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:

Stoff- und Materialanalysen. Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen;

römisch fünf. Jahrgang

Projekt:

Materialrecherche und Auswahl. Textiltechnologie und Werkstoffmorphologie.

Prozesse der Ideenfindung. Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Dokumentation und Präsentation exemplarischer Reflexionsthemen.

Projektzugang:

Naturbeobachtung, Menschenbild, Abstraktion, Objektkunst, Verknüpfungen mit verschiedenen Disziplinen wie Technik, Architektur und Umwelt. Kontextualität.

Auswahlverfahren und Umsetzung:

Konzeptuelle Skizzen. Entwurfs- und Werkzeichnungen. Physikalische und virtuelle Modelle. Funktionsdiagramme und technische Zeichnungen. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.

Ausführung des Werkstückes. Werkanalyse und Reflexion. Dokumentation und Präsentation.

Objekt – Bild – Medien Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
  • Strichaufzählung
    mit dem Kanon der wesentlichen flächigen und räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien und Gestaltgesetze vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    mit ihren zeichnerischen und malerischen Fertigkeiten ihre Wahrnehmungen bzw. ihr Wirklichkeitserleben in verschiedenen visuellen Medien umzusetzen können;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien der unten aufgezählten Bereiche einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Inhalte und Themen zeichnerisch, malerisch und räumlich/plastisch adäquat formal umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für eine thematische Vorgabe bzw. Aufgabe (bereichsübergreifendes Jahresthema) in selbstständiger Projektarbeit künstlerisch-gestalterische Ideen, unter Berücksichtigung kunsttheoretischer, kulturgeschichtlicher und gesellschaftlicher Bezüge, entwickeln und diese mit verschiedenen Werkstoffen, Technologien und Medien ausarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Zeichnung und Malerei als Kommunikationsmittel nutzen und mit ihnen Ideen und Konzepte visualisieren können;
  • Strichaufzählung
    Schrift, Ornamente, Piktogramme, Logos, Infografiken und Bildelemente im Sinne einer stimmigen Zeichen- und Symbolbildung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten von Arbeits- und Präsentationsmodellen, Prototypen und künstlerischen Unikaten kennen;
  • Strichaufzählung
    in freien und angewandten Gestaltungsarbeiten ästhetische Funktion, Gebrauchsfunktion und Symbolfunktion analysieren können;
  • Strichaufzählung
    Visualisierungs-Strategien für eine effektive mediale Kommunikation entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien und Fachbegriffe des filmischen Erzählens kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Einstellmöglichkeiten von handelsüblichen Consumer-Camcordern kennen und Video- und Audiomaterial erstellen und verarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
  • Strichaufzählung
    die einschlägige Fachterminologie kennen und sie – auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten – anwenden können;
  • Strichaufzählung
    einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    praxisrelevante Methoden, Computerprogramme und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
  • Strichaufzählung
    für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
  • Strichaufzählung
    werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte in Teamarbeit entwickeln und planen können und die praktische künstlerische Arbeit dokumentieren können;
  • Strichaufzählung
    distributive Plattformen für ihre visuell unterstützten Präsentationen nützen können;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
  • Strichaufzählung
    werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und -verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften der Technologien bzw. der technischen Eigenschaften der in den praktischen Arbeiten eingesetzten Werkstoffe und Arbeitsmittel in Hinblick auf ihre Relevanz für Gestaltungsfragen schriftlich reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    die Gefahren im Umgang mit den einzusetzenden Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    arbeitsmedizinische Vorgaben, Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen.

Lehrstoff:

Objekt:

römisch drei. Jahrgang:

Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum. Environment, Installation, Performance).

Darstellungsarten.

Form- und Funktionsanalogien:

Natur – Technik – Kunst.

Werkstofftechnologie:

Verbindungen. Verformungen. Bearbeitungsverfahren. Veredelungen.

Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.

Textiles Gestalten:

Material, textile Gefüge, Flächen- und Raumkonstruktionen und Hüllen. Farbträger; Montagen; produktive Dekonstruktion. Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion.

Bindungslehre.

Gewebeoptik und -funktion.

Geräte und Maschinen.

Materialberechnung.

Gestalten in Holz:

Plastik, Skulptur, Designobjekte und konstruktives Bauen, Experimentieren mit Holz und vergleichbaren bzw. ergänzenden Materialien (natürliche und artifizielle Stoffe).

Oberflächengestaltung:

Furnieren, Ölen, Lackieren, Beizen.

Statik und Mechanik.

Einsatz von Handwerkzeugen und -maschinen.

Gestalten in Metall:

Warm- und Kaltbearbeitungstechniken von edlen und unedlen Metallen.

Einsatz von Handwerkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.

römisch vier. Jahrgang:

Komplexere Aufgaben und Vertiefung in unterschiedlichen Materialien.

Schweißen, Emaillieren und Einfassen, Ausformen und Gießen.

Größer dimensionierte und raumgreifende Arbeiten.

Design, Modellbau.

Gestaltungsrelevante Werkstoffkunde und –technologie.

Fächerübergreifendes Arbeiten.

Bild:

römisch drei. Jahrgang:

Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum).

Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.

Darstellungsarten.

Werkstofftechnologie:

Zeichen-, Malgründe und –mittel.

Drucktechniken.

Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.

Grafik und Malerei:

Farbiges Gestalten in verschiedenen Techniken; Maltechnologie.

Grafisches Gestalten, einschließlich aufwändiger künstlerischer Druckgrafik (Hochdruck).

Naturstudium in verschiedenen Techniken, Studien vor größeren Objekten, Klärung der räumlichen Verhältnisse.

Landschaftsmalerei und –zeichnung.

Studien zu perspektivischen Darstellungsarten.

Illusion, Abstraktion.

Textiler Siebdruck:

Verschiedene Drucktechniken, experimenteller Druck.

Farbgestaltungen und –wirkungen.

Ausführen großer Formate.

Fotodruck. Vertiefung und Differenzierung der physikalischen und chemischen Gestaltungstechniken. Vielfalt der gestalterisch-formalen Möglichkeiten.

römisch sechs. Jahrgang:

Farbiges und grafisches Gestalten. Arbeiten auf großen Formaten. Künstlerische Druckgrafik (Tiefdruck).

Darstellungen der menschlichen Figur, Aktstudium, Körper im Raum.

Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen.

Dokumentation von Zeichnung und Malerei (digitale Fotografie, Scannen).

Medien:

römisch drei. Jahrgang:

Experimentelle und systematische Erkundung diverser Medien.

Wahrnehmungsmechanismen bei computergenerierten Bildmedien.

Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum.

Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.

Medienspezifische Bildästhetik – neue Formen des künstlerischen Ausdrucks.

Scribble, Skizze und Entwurf als Mittel der Konzeptentwicklung, Gestaltentwicklung und Korrektur.

Medienspezifische Realisierungen:

Gestaltungsmöglichkeiten (Pixel- und Vektorgrafikbereich. Animationstechnik. Screendesign. Webtechnologie).

Programmoberflächen, Werkzeuge und Anwendungen.

Bildmontagen, Effekte, Prozesse automatisieren.

Geometrisches Arbeiten. Arbeiten mit Text. Multimediale Produktionen.

Typografie, Layout, Corporate-Design.

Electronic Publishing (Text. Bild. Schrift. Typografie. Print. Digital).

Das Bild in der Typografie. Layout/Mengentext.

Pixelgrafik vektorisieren.

römisch vier. Jahrgang

Adäquate Verwendung von Videokameras und externen Mikrofonen.

Grundregeln der filmischen Syntax.

Schnitt und Postproduction:

Schnitt- und Compositing-Software.

Herstellen von Kurzfilmen.

Dokumentation, Spielfilm in Gruppenarbeit; Analyse von Produkten aus dem Fernseh- oder Filmbereich (psychische Wirkungsweisen. Soziale, kulturelle und politische Relevanz).

Vertiefung im Pixel- und Vektorgrafikbereich, Animationstechnik. Screendesign und Webtechnologie.

Bilddateioptimierung.

Screenlayout. (Blicksteuerung durch optische Signale; Zusammenwirken von Bild, Schrift, Audio, Video; grundlegende Prinzipien der Interaktion; Symbole, Ikons, Piktogramme, Infografik; Navigationselemente).

Planung, Realisierung und Management von Websites.

Gestaltungsprojekt:

römisch fünf. Jahrgang:

Kreativitätstheorien und –modelle.

Ästhetik und Kunsttheorie:

Problem des Schönen, Stereotype und Klischees, Kitsch, Kunstfälschung, Original – Reproduktion, Unikat – Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.

Rechercheverfahren (Themenaufarbeitung. Themeninterpretation).

Realisierung und Reflexion im historischen bzw. gegenwärtigen Zusammenhang.

Werkstofftechnologie (Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).

Referenzkünstler, ökologische Aspekte.

Dokumentation der Arbeitsphasen, Archivierung von Präsentationsmaterial.

Material-, Zeit- und Kostenkalkulation (Bezugsquellen, handelsübliche Formate, Preise).

2. SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und die Berufsrealität gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Grundsätzlich zwischen dem römisch drei. und römisch vier. oder dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.

Die Schülerinnen und Schüler sind beim Auffinden von geeigneten Praxisstellen zu unterstützen.

Es ist darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und im Ausland abgehalten werden. Fremdsprachliche Auslandspraktika sind im Hinblick auf den Erwerb der sprachlichen Kompetenz empfehlenswert. Die Eignung auch ausländischer Praxisstellen ist im Hinblick auf die Bildungs- und Lehraufgaben zu überprüfen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, wird ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Im RIS seit

14.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2014

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40132186