Rechtstracker.at

Anl. 1/5

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/501.09.199131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage A 5

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,) ab 31. 8. 1995 (römisch eins. Jahrgang und 1. Semester)

Text

Anlage A/5

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LEHRPLAN DES AUFBAULEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE AN HANDELSAKADEMIEN

                          I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                   Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Pflichtgegenstände           Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion.......................   1    1    1      3    (III)

2. Deutsch........................   3    2    2      7     (I)

3. Englisch einschließlich

    Fachsprache....................   3    2    2      7      I

4. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich Fachsprache *1).   5    4    3     12      I

5. Geschichte und Sozialkunde

    (Wirtschaftsgeschichte)........   -    2    2      4    (III)

6. Biologie und Warenkunde........   -    -    2      2     III

7. Chemie.........................   3    -    -      3    (III)

8. Physik.........................   -    3    -      3    (III)

9. Mathematik und angewandte

    Mathematik.....................   3    3    3      9      I

10. Betriebswirtschaftslehre.......   3    2    2      7      I

11. Spezielle

    Betriebswirtschaftslehre *2)...   -    2    -      2      I

12. Rechnungswesen.................   3    3    2      8      I

13. Datenverarbeitung und

    angewandte Datenverarbeitung

    a) Datenverarbeitung...........   1    -    -      1      I

    b) Organisation und

       Datenverarbeitung...........   -    -    2      2      I

    c) Computerunterstütztes

       Rechnungswesen..............   -    1    -      1      I

    d) Computerunterstützte

       Textverarbeitung............   -    -    2      2     III

14. Volkswirtschaftslehre und

    Soziologie.....................   -    -    2      2     III

---------------------------------------------------------------------

         Gesamtwochenstundenzahl...  25   25   25     75

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Freigegenstände              Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Philosophischer

    Einführungsunterricht..........   -    2    2      4    (III)

2. Seminar Datenverarbeitung......   2    2    -      4      I

3. Textverarbeitung...............   2    2    -      4     IVb

4. Aktuelle Fachgebiete...........bis 2 bis 2 bis 2 bis 6   I-VI

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

                                      Wochenstunden         Lehrver-

           Förderunterricht *3)         Jahrgang     Summe  pflich-

                                      I.  II.  III.         tungs-

                                                            gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Deutsch........................   2    2    -      4     (I)

2. Englisch einschließlich

    Fachsprache....................   2    2    -      4      I

3. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich Fachsprache.....   2    2    -      4      I

4. Mathematik und angewandte

    Mathematik.....................   2    2    -      4      I

5. Betriebswirtschaftslehre.......   2    2    -      4      I

6. Rechnungswesen.................   2    2    -      4      I

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römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Aufbaulehrgang für Berufstätige an Handelsakademien hat im Sinne des Paragraph 75, Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Personen, die eine Handelsschule oder einen Vorbereitungslehrgang kaufmännischer Richtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Handelsakademie zu führen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage A/4.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 3
    Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 4
    Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

5. Geschichte und Sozialkunde

(Wirtschaftsgeschichte)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

6. Biologie und Warenkunde

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

7. Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

8. Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 9
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Schularbeiten:

Je drei in jedem Jahrgang, im römisch drei. Jahrgang zwei zweistündige.

10. Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 11
    Spezielle Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

12. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 13
    Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung, Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Litera b
    Organisation und Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Litera c
    Computerunterstütztes Rechnungswesen
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Litera d
    Computerunterstützte Textverarbeitung
Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

  1. Ziffer 14
    Volkswirtschaftslehre und Soziologie

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

B. Freigegenstände

  1. Ziffer eins
    Philosophischer Einführungsunterricht

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

2. Seminar Datenverarbeitung

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

3. Textverarbeitung

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

4. Aktuelle Fachgebiete

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

C. Förderunterricht

Wie im Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien.

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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo-)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Festsetzung durch den Landesschulrat: Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.

*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105120

Alte Dokumentnummer

N6199112227A