Rechtstracker.at

Anl. 1/6

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1996
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/601.09.199131.08.1996 aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 6

Inkrafttretensdatum

01.09.1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 895/1994

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage A 6

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttretensdatum (Artikel römisch drei, Absatz 2,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1991,)

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994,) ab 31. 8. 1995 (1. Semester)

Text

                                                       Anlage A/6

                                                       ----------

                 LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN

                            I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden    Summe

                                    Semester      Semester-  Lehrver-

           Pflichtgegenstände                     wochen-    pflich-

                                                  stunden    tungs-

                                 1.  2.  3.  4.              gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Religion..................   2   2   2   2       8        (III)

2. Englisch einschließlich

    Fachsprache...............   2   2   2   2       8          I

3. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich

    Fachsprache *1) ..........   5   5   5   5      20          I

4. Warenkunde................   2   2   -   -       4        (III)

5. Mathematik und angewandte

    Mathematik ...............    2   2   2   2      8          I

6. Betriebswirtschaftslehre...   6   6   5   5     22          I

7. Spezielle

    Betriebswirtschaftslehre *2)  -   -   3   3      6          I

8. Rechnungswesen.............   6   6   6   6     24          I

9. Datenverarbeitung und

    angewandte

    Datenverarbeitung

    a) Datenverarbeitung.......   2   2   -   -      4          I

    b) Organisation und

       Datenverarbeitung.......   -   -   2   2      4          I

    c) Computerunterstütztes

       Rechnungswesen..........   -   -   2   2      4          I

    d) Computerunterstützte

       Textverarbeitung........   -   -   2   2      4         III

10. Staatsbürgerkunde und

     Rechtslehre..............    2   2   2   2      8        (III)

11. Volkswirtschaftslehre und

     Soziologie................   -   -   2   2      4         III

12. Textverarbeitung..........   5   5   -   -     10         IVb

---------------------------------------------------------------------

       Gesamtwochenstundenzahl   34  34  35  35    138

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden    Summe

                                    Semester      Semester-  Lehrver-

           Freigegenstände                        wochen-    pflich-

                                                  stunden    tungs-

                                 1.  2.  3.  4.              gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Betriebswirtschaftliches

    Seminar...................   2   2   2   2       8          I

2. Aktuelle Fachgebiete......bis 2  2   2   2     bis 8       I-VI

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

                                  Wochenstunden    Summe

           Förderunterricht *3)     Semester      Semester-  Lehrver-

                                                  wochen-    pflich-

                                                  stunden    tungs-

                                 1.  2.  3.  4.              gruppe

---------------------------------------------------------------------

1. Englisch einschließlich

    Fachsprache...............   2   2   -   -       4          I

2. Zweite lebende Fremdsprache

    einschließlich Fachsprache   2   2   -   -       4          I

3. Mathematik und angewandte

    Mathematik ...............   2   2   -   -       4          I

4. Betriebswirtschaftslehre..   2   2   -   -       4          I

5. Rechnungswesen............   2   2   -   -       4          I

6. Datenverarbeitung.........   2   2   -   -       4          I

7. Textverarbeitung..........   2   2   -   -       4         IVb

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg an Handelsakademien hat im Sinne des Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen anderer Art das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsakademie unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Kolleges.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Wird gesondert kundgemacht.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung eines entsprechenden Wortschatzes aus der Wirtschaftssprache. Fähigkeit, englische Texte politischer, kultureller, wissenschaftlicher und vor allem wirtschaftlicher Natur zu verstehen und ins Deutsche zu übersetzen.

Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und ins Englische) gebräuchlicher Geschäftsbriefe, vor allem des Außenhandels, und Kenntnis des dazu notwendigen betriebswirtschaftlichen Wort- und Phrasenschatzes.

Einblicke in wesentliche Aspekte des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der betreffenden Länder und in die Beziehungen dieser Länder zu Österreich.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    Thematischer Bereich:

Formen der betrieblichen Organisation, innerbetriebliche Organisation, staatliche und politische Einrichtungen.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Anfrage, Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Versandanzeige.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung,

Kurzreferate und Diskussion.

Sprachstruktur:

Vertiefende Wiederholung der grundlegenden Sprachstrukturen. Besonderheiten der Formen- und Satzlehre, insbesondere in der kaufmännischen Ausdrucksweise.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    Thematischer Bereich:

Fremdenverkehr; Außenhandel, internationale wirtschaftliche,

politische und kulturelle Beziehungen.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Abschluß des Kaufvertrages unter Verwendung der Sprache der Telekommunikation. Zahlungsverkehr (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen), Scheck, Wechsel, Akkreditiv.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Gespräch, Zusammenfassung, Übersetzung,

Kurzreferate und Diskussion; Geschäftsbriefe.

Sprachstruktur:

Besonderheiten der Formen- und Satzlehre, insbesondere in der

kaufmännischen Ausdrucksweise.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):
    Thematischer Bereich:

Transportwesen, Versicherungen; Zölle, Steuern.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Mängelrüge, Mahnbriefe; Spedition, Versicherung.

Kommunikation:

Frage und Antwort unter besonderer Betonung der Wirtschaftssprache, Zusammenfassung, Referat, Diskussion, Übersetzung aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts; Geschäftsbriefe.

Sprachstruktur:

Überblick über die Formen- und Satzlehre; Stilebenen.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Thematischer Bereich:

Banken, Börsen, aktuelle Probleme (zB Energieversorgung, Umweltschutz, Währung); wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen der betreffenden Länder zu Österreich.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Vertretungen, Stellenbewerbungen; Werbung.

Kommunikation:

Frage und Antwort unter besonderer Betonung der Wirtschaftssprache, Zusammenfassung, Referat, Diskussion, Übersetzung aktueller Texte wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Inhalts;

Geschäftsbriefe.

Sprachstruktur:

Zusammenfassender Überblick über die Formen- und Satzlehre;

Stilebenen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in der lebenden Fremdsprache kann von Vorkenntnissen allgemein sprachlicher Art ausgehen, die durch die Reifeprüfung nachgewiesen sind.

Diese Vorkenntnisse erlauben im Unterricht eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache. Dabei sollte, ausgehend von Sachgebieten wie zB Post, Bahn, Verkehr, Bank, durch Lektüre, Besprechung, Sacherklärungen, Referate, Diskussion und Übersetzungen nach und nach der für den thematischen Bereich notwendige Wort- und Phrasenschatz erarbeitet werden, parallel zu den in den typenbildenden Unterrichtsgegenständen vermittelten Begriffen.

Die Lektüre von Wirtschafts- und Tageszeitungen sowie wirtschaftlich orientierte Rundfunk- und Fernsehsendungen sind in den Unterricht einzubauen. Probleme der Grammatik sind anhand dieses Materials sowie auch bei der Abfassung von Geschäftsbriefen zu besprechen. Kurze Referate über Teile des behandelten Lehrstoffes bzw. über Wirtschaftsartikel ermöglichen die Anwendung fachlicher Redewendungen. Die schriftliche und mündliche Übersetzung bietet auch Gelegenheit, auf die besonderen Verwendungsmöglichkeiten des Wörterbuches für die Fachsprache hinzuweisen.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der derzeitigen Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe abzufassen bzw. in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Je nach Thema sind Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere zur Betriebswirtschaftslehre, herzustellen.

Schularbeiten:

Je eine in jedem Semester, bei Bedarf zweistündig.

  1. Ziffer 3
    Zweite lebende Fremdsprache einschließlich

Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.
  2. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang.
  3. Ziffer 3
    Semester (5 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang.
  4. Ziffer 4
    Semester (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Das wichtigste Ziel des Sprachunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit in der Alltags- und Wirtschaftssprache; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.

Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.

Es ist auf die besondere andragogische Situation und auf die zu erwartenden unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen Bedacht zu nehmen. Der Einsatz verschiedener Sozialformen fördert die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers und dient sowohl der Rücksichtnahme auf die flexible innere Differenzierung, die das Lernen in leistungsmäßig heterogenen Gruppen ermöglichen soll, sowie der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts.

In allen Semestern sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen.

Audiovisuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Dieses ist durch systematischen Einsatz von Tonbandtexten, die einem dem Semester entsprechenden Schwierigkeitsgrad aufweisen, zu fördern, wobei sich das Mitschreiben von Stichwörtern („Note-taking“) als wertvolles Mittel der Übung und Kontrolle erweist.

Die im Lehrstoff der einzelnen Semester angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Die wesentlichen Lerninhalte sind systematisch und durch geeignete Transferübungen zu festigen und in erforderlicher Weise zu erweitern.

In allen Semestern sind entsprechende Übungen zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben.

Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem im römisch eins. und römisch zwei. Semester vermittelt werden. Ab dem römisch drei. Semester wird auch der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. Von Beginn an soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des zweisprachigen Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert, struktureller Wert im Satz usw.).

Nach Möglichkeit ist auf Zusammenhänge in der Muttersprache und in anderen Fremdsprachen hinzuweisen.

Im Russischen ist die cyrillische Schrift im ersten Semester zu vermitteln. Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Kommunikation. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltags- und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen. Die Übersetzung in die Muttersprache ist in den ersten zwei Semestern in erster Linie Verständnishilfe.

Vom dritten Semester an soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende Texte ins Deutsche zu übersetzen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).

Kontakte mit den jeweiligen Ländern sind zu fördern.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle des Außenhandels anhand von gebräuchlichen Korrespondenzformen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen; dabei ist auch die Fähigkeit des Übersetzens in die Fremdsprache anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.

Das Kroatische, das Slowenische und das Ungarische sind auch als Sprachen der Volksgruppen und ihrer Institutionen im Burgenland und in Kärnten zu berücksichtigen.

Schularbeiten:

Je eine im ersten bis vierten Semester, im dritten und vierten

Semester bei Bedarf zweistündig.

4. Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der wichtigsten Rohstoffe und ihre Verarbeitung. Verständnis für die Natur als begrenzte Rohstoffquelle.

Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, zB Kostenfragen bei technologischen Verfahren, bei der Umwelttechnik, bei der Wiederverwertung von Abfallprodukten sowie bei der Rückgewinnung von Rohstoffen.

Fähigkeit zur Beurteilung der Qualität und Verwendbarkeit von

Waren; Konsumentenerziehung.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Einführung in die Warenlehre.

Steine und Erden:

Wichtige Schleif- und Poliermittel; Tonwaren und Glas;

Schmuckmaterialien.

Baustoffe und deren Verwendung in der Industrie bis zum Haushalt unter Berücksichtigung humanökologischer Anforderungen (Baubiologie).

Metalle:

Eisen und Stahl, wichtige Bunt-, Leicht- und Edelmetalle. Vorkommen, Aufbereitung, Gewinnungsverfahren, Verwendung.

Wichtige Legierungen und deren Einsatzbereiche; Korrosionsschutz; Pulvermetallurgie.

Nahrungsmittel:

Lebensmittelrecht; Lebensmittelkonservierung.

Getreide; Hülsenfrüchte; Mahlprodukte; Back- und Teigwaren; Stärke;

Konsumzucker; Obst und Gemüse; Milch und Molkereiprodukte; Eier;

Fleisch; Fische; Fette.

Beeinflussung der Nahrungsmittelqualität durch Produktion und Vermarktung.

Genußmittel:

Wichtige Gewürze; narkotische Genußmittel;

Erzeugnisse der Gärungsindustrie.

Natürliche und künstliche Stoffkreisläufe:

Nahrungskette, Vergleich von natürlichen und künstlichen Stoffkreisläufen. Beispiele auch mit regionalem Bezug.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    Energie:
    Energieformen und deren Bereitstellung.
    Energieträger (Entstehung, Gewinnung, Transport).

Grundzüge der Verarbeitung, Verwendung. Einflüsse der Energiewirtschaft auf die Umwelt; Entwicklungstendenzen auf dem Energiesektor, Energiebilanz Österreichs.

Abfallwirtschaft:

Aufgaben und Ziele (zB Entsorgungstechnologien); Ökobilanzen;

Entropieproblematik.

Holz und Holzverwertung; Papierindustrie.

Textilien:

Natur- und Chemiefasern - Herstellung und Verarbeitung.

Leder und Pelze.

Kautschuk und Kunststoffe:

Eigenschaften; Verarbeitung; Verwendung und Umweltverträglichkeit.

Wasch- und Reinigungsmittel.

Normung, Warenkennzeichnung, Warentest, Verkaufskunde,

Konsumenteninformation, Konsumbewußtsein.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie für den Pflichtgegenstand Biologie und Warenkunde unter sinngemäßer Beschränkung auf die Lehrstoffgebiete der Warenkunde.

  1. Ziffer 5
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zur Anwendung mathematischer Grundlagen und mathematischer Verfahren in der Wirtschaftsmathematik und Unternehmensführung. Befähigung zur Beurteilung, wie weit mathematische Modelle zur praktischen Lösung wirtschaftlicher Probleme erfolgreich eingesetzt werden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    Wirtschaftliche Probleme, die auf lineare (Un)Gleichungen führen. Zinseszins- und Rentenrechnung; Schuldtilgung, Kursrechnung.
  2. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    lnvestitionsrechnung.

Lineare Optimierung. Lösung mit graphischen Methoden und mit der Simplex-Methode; Netzplantechnik.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Beschreibende Statistik; Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskrete und stetige Verteilungen, Stichprobenpläne, statistische Tests, Regression und Korrelation.

Anwendung der Differential- und Integralrechnung auf wirtschaftliche Probleme, insbesondere auf die Kosten- und Preistheorie.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):

Anwendung der Differential- und Integralrechnung auf wirtschaftliche Probleme, insbesondere auf die Kosten- und Preistheorie.

Simulationsverfahren in Form von Fallbeispielen: tabellarische und graphische Darstellung von Konjunkturmodellen (Einfluß verschiedener Entwicklungsparameter).

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von praxisnahen Beispielen soll neben dem Erlernen routinemäßiger Operationen besonderer Wert auf die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben gelegt werden. Auf den richtigen Gebrauch der Formelsammlung, der Zahlentafeln und des Taschenrechners ist zu achten. Die Datenverarbeitungssysteme sind so weit wie möglich heranzuziehen. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Volkswirtschaftslehre sind herzustellen, wobei auf eine einheitliche Terminologie zu achten ist. Den Schülern soll Gelegenheit zu kooperativem Lösen von Problemen gegeben werden.

Schularbeiten:

Je eine in jedem Semester, bei Bedarf zweistündig.

  1. Ziffer 6
    Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.
  2. Ziffer 2
    Semester (6 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang.
  3. Ziffer 3
    Semester (5 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang.
  4. Ziffer 4
    Semester (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je eine im ersten bis vierten Semester, bei Bedarf zweistündig.

  1. Ziffer 7
    Spezielle Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Litera a
    Geld-, Kredit- und Versicherungswesen
Lehrstoff:
  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
Geld- und Kreditwesen:
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Kreditapparates gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Geschäftspolitik, Struktur des österreichischen Kreditwesens.

Leistungserstellung (Transformations- und Dienstleistungsfunktion):

Kapitalbeschaffung (Haftkapital, Fremdkapital).

Kapitalverwendung (Praktische Abwicklung und Sicherung des Kreditgeschäftes, Sonderfinanzierungen, Eigengeschäfte).

Dienstleistungsgeschäfte (Anlageberatung, internationaler Zahlungsverkehr).

Marketing:

Marktforschung (Standort, Kundengruppen), Produktpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik.

Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:

Bankbuchführung, Jahresabschluß, Kostenrechnung, interne und

externe Revision; Controlling.

Organisation und Automation.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Versicherungswesen:
    Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen des österreichischen Versicherungswesens, gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Struktur der österreichischen Versicherungswirtschaft, Privat- und Sozialversicherung.

Leistungserstellung:

Risiko und Risikopolitik, Versicherungszweige, Versicherungsarten,

Versicherungsformen.

Marketing:

Marktforschung, Produktpolitik, Distributionspolitik,

Kommunikationspolitik, Preispolitik.

Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:

Jahresabschluß, Kostenrechnung, Kalkulation, interne und externe

Revision; Controlling.

Organisation und Automation.

b) Industrie

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
    Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:
    Struktur, Bedeutung und Probleme der österreichischen Industrie.

Gesetzliche Rahmenbedingungen. Industrie und Umwelt, Industrieförderung. Forschung und Entwicklung (Produktidee).

Umweltschutz.

Fertigungsvorbereitung:

Fertigungsprogramm; Fertigungsplanung; Bedarfsplanung;

Materialwirtschaft (Beschaffungsmarketing, Logistik);

Arbeitsplatzgestaltung.

Fertigungsdurchführung:

Planung und Organisation von Fertigungsabläufen;

Fertigungsverfahren und -techniken (Einsatz moderner Fertigungsverfahren und ihre Auswirkungen); Fertigungssteuerung, Fertigungsüberwachung und Qualitätssicherung.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Marketing:

Marktforschung; unterschiedlicher Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums in verschiedenen Formen des Industriebetriebes.

Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:

Einsatz und Auswertung der Kostenrechnung; Betriebs- und Bilanzanalysen, Controlling.

Krisenmanagement.

c) Außenhandel

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
    Rahmenbedingungen:

Struktur, Bedeutung des Außenhandels für die österreichische Wirtschaft. Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und die wichtigsten internationalen Wirtschaftsabkommen.

Technik des Exports (unter Einbeziehung fremdsprachiger Schriftstücke):

Prüfung der Exportreife der Unternehmung; Serviceleistungen verschiedener Institutionen beim Auffinden ausländischer Geschäftspartner; Bonitätsprüfung des ausländischen Partners;

Exportkalkulation; Angebotserstellung; Kaufvertragsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der INCOTERMS und des Zahlungsausgleiches; Exportrisken und deren Absicherung;

Exportfinanzierung einschließlich der Instrumente der österreichischen Außenhandelsförderung.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Technik des Imports (unter Einbeziehung fremdsprachiger Schriftstücke):

Angebotsvergleich; Vertragsgestaltung; Importkalkulation; Importfinanzierung.

Verzollung im Export und Import mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Integration und unter Einbeziehung des Transithandels.

Außenhandelsmarketing mit Berücksichtigung

der besonderen Transportfragen.

Besondere Formen des Außenhandelsgeschäftes

(Zusammenarbeitsverträge, Gestattungsverträge, Vertretungsverträge).

Gegen- und Switchgeschäfte.

Steuerliche Probleme im Außenhandel.

  1. Litera d
    Verkehrswirtschaft
Lehrstoff:
  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Rechtsgrundlagen. Struktur, Bedeutung und Probleme der Verkehrswirtschaft.

Leistungserstellung:

Grundlagen der Dienstleistungsproduktion; Leistungsplanung;

Verfahrenstechnik; Verfahrensorganisation.

Kooperation in der Verkehrswirtschaft.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Marketing:

Verkehrsmarkt. Marktforschung, Leistungspolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik.

Rechnungswesen und Controlling in den Grundzügen:

Buchführung; Kostenrechnung; Besteuerung; Controlling.

Tarifkunde:

Beförderungsvertrag (einschließlich Schriftverkehr). Haftung im Schadensfall.

  1. Litera e
    Fremdenverkehrswirtschaft
Lehrstoff:
  1. Ziffer 3
    Semester (3 Wochenstunden):
Rahmenbedingungen und konstitutive Entscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen (Bundesgesetze, Landesgesetze). Struktur, Bedeutung und Probleme der Fremdenverkehrswirtschaft; Organisation auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene; öffentliche und private Stellen. Fremdenverkehrspolitik (Bedeutung, Ziele und Maßnahmen).

Fremdenverkehrssubjekte:

Bedürfnisbildung; Einflüsse; Trends.

Fremdenverkehrswerbung.

Unmittelbare und mittelbare Fremdenverkehrsbetriebe.

Reisebüro:

Marketing einschließlich Schriftverkehr im Reisebüro; Leistungsangebot; Reiseorganisation; Besonderheiten des Rechnungswesens.

  1. Ziffer 4
    Semester (3 Wochenstunden):
    Gastronomie und Hotelbetriebe:
    Betriebsarten; Leistungsangebot; innerbetriebliche Organisation.

Rechnungswesen im Hotel- und Gastgewerbe anhand praktischer Beispiele.

Marketing mit besonderer Berücksichtigung der Preispolitik

(Fallbeispiele).

Vertragstechnik und Schriftverkehr.

Ausbildungs- und Schulungswege.

Meldewesen und Fremdenverkehrsstatistik:

Erfassung und Interpretation.

Fremdenverkehr und Umwelt.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

8. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (6 Wochenstunden):
    Wirtschaftliches Rechnen:
    Rechnen mit kaufmännischen Rechnern.
    Die wichtigsten Währungen; Maß- und Gewichtssysteme.

Kettensatz (Währungsumrechnungen).

Prozentrechnung:

Prozentrechnung von, auf und in hundert. Zinsenrechnung von, auf

und in hundert.

Einfache und zusammengesetzte Durchschnittsrechnung.

Einfache Verteilungsrechnung.

Buchführung:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen; Buchführungssysteme.

System der Doppik:

Begriff und Merkmale der doppelten Buchführung; die Bilanz als

Ausgangspunkt der Doppik; Systematik der Verbuchung im Hauptbuch

einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan.

Grundsätze der Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; formale

Bestimmungen; Verbuchung.

Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch:

Zum Beispiel Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe; Bezugs- und Versandkosten; Rücksendungen; Preisnachlässe; Skonto; Zahlung (ohne Wechsel); Steuern; Löhne und Gehälter.

Der Hauptbuchabschluß unter Einschaltung der Abschlußtabelle.

Bücher der Doppik:

Arten; Verknüpfung; Neben- und Hilfsbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.).

Organisationsformen der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben.

Einmonatiger Geschäftsfall im manuellen Durchschreibeverfahren mit einfachen Geschäftsfällen (anhand von losen Belegen).

Grundzüge der Bilanzlehre:

Grundzüge der Bewertung; Waren- und Materialbewertung

(Abfassungsprinzipien).

Anlagenbewertung:

Begriff und Ursachen der Anlagenbeschreibung; Berechnung und Verbuchung (Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei).

Sonderfälle der Anlagenbewertung, zB Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen.

  1. Ziffer 2
    Semester (6 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch zwei. und römisch drei. Jahrgang, ausgenommen Bankrechnen.

  1. Ziffer 3
    Semester (6 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch vier. Jahrgang und Bankrechnen.
  2. Ziffer 4
    Semester (6 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch fünf. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Schularbeiten:

Je zwei im ersten, zweiten und dritten Semester, eine im vierten

Semester, bei Bedarf zweistündig.

  1. Ziffer 9
    Datenverarbeitung und angewandte

Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch zwei. Jahrgang.
  2. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Eine Schularbeit je Semester, bei Bedarf zweistündig.

  1. Litera b
    Organisation und Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Überblick über Organisationstechniken (insbesondere auch Präsentationstechniken) und Organisationsphasen.

Informationssystem:

Begriff und Bedeutung. Aufbau- und Ablauforganisation in der Datenverarbeitung.

Projektabwicklung unter Einsatz der Datenverarbeitung. Theoretische Grundlagen; Phasen der Projektabwicklung.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):

Organisationslösungen ausgewählter Teilbereiche der Betriebswirtschaftslehre, des Rechnungswesens und der Textverarbeitung.

Präsentation von Organisationslösungen.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Litera c
    Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Überblick über die Organisation des Rechnungswesens unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des computerunterstützten Rechnungswesens.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:

Finanzbuchführung (einschließlich Lager- und Anlagenbuchführung); anhand einer Belegsammlung.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:

Finanzbuchführung mit integrierter Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Betriebserfolgsrechnung) anhand einer Belegsammlung.

Personalverrechnung (Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, Auswertung).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Litera d
    Computerunterstützte Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):

Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit. Dateierstellung und -bearbeitung. Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Einblick in die für die Einführung der computerunterstützten Textverarbeitung notwendigen Maßnahmen. Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation; Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; sozio-ökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.

Anwenden der Kurzschrift als Notiz- und Konzeptschrift.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Ziffer 10
    Staatsbürgerkunde und Rechtslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):
    Grundbegriffe der Rechtslehre:

Rechtsordnung; Arten des Rechts; Auslegung; Rechtssubjekt; Zugang

zum Recht.

Grundbegriffe der Staatslehre:

Staatselemente; Staatszweck; Staats- und Regierungsformen;

Meinungsbildung und politische Parteien; Grundsätze des Völkerrechts;

Staatenverbindungen; Menschenrechte.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung;

Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung; Gesetzgebung des Bundes und der Länder; Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden; Gerichtsbarkeit; Kontrolle der Staatsgewalt.

  1. Ziffer 2
    Semester (2 Wochenstunden):
    Verwaltung und Verwaltungsverfahren:

Grundzüge des Verwaltungsaufbaues; Behördenaufbau in Österreich;

Verwaltungsakte und Verwaltungsverfahren; Rechtsschutz;

Verwaltungsstrafrecht; ausgewählte Kapitel aus dem besonderen Verwaltungsrecht (zB Jugendschutz).

Sozialpartnerschaft:

Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Privatrecht:

Personenrecht; Familienrecht; Erbrecht.

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):
    Privatrecht:

Sachenrecht; Schuldrecht, insbesondere Vertrags- und Schadenersatzrecht; Wohn- und Mietrecht; Konsumentenschutzrecht.

Wesen und Aufgaben der Gerichtsbarkeit:

Zivilgerichtsbarkeit mit Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht;

einfache Schriftsätze; Strafgerichtsbarkeit; Strafverfahrensrecht;

materielles Strafrecht.

Gewerberecht:

Einteilung der Gewerbe; Voraussetzung für die Ausübung von Gewerben; Gewerbeberechtigung; Betriebsanlagen; Gewerbebehörden und -verfahren.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Besondere Gebiete des Wirtschaftsrechts:

Datenschutz; Umweltschutz; gewerblicher Rechtsschutz.

Arbeitsrecht:

Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag;

Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz;

Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung, Betriebsverfassung, Behörden und Verfahren); Besonderheiten des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens.

Sozialrecht:

Grundsätze der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Sozialhilferecht.

Überblick über das Verkehrsrecht, insbesondere Kraftfahrzeughaftpflichtrecht.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

  1. Ziffer 11
    Volkswirtschaftslehre und Soziologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester (2 Wochenstunden):
    Volkswirtschaftliche Grundlagen:

Makro- und Mikroökonomie; Probleme wirtschaftspolitischen Handelns unter Berücksichtigung ihrer dogmengeschichtlichen Grundlagen.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen:

Freie Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft, Soziale Marktwirtschaft, bestehende Wirtschaftsordnungen, Konvergenzthese; Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik; Sozialpartner.

Konjunkturlehre:

Konjunkturzyklen; Wirtschaftswachstum.

Lehre und Politik von der Produktion:

Faktoren Grund und Boden (Renten, Standort, Umweltschutz, Energiepolitik, Wohnbaupolitik, Agrarpolitik).

Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung, Arbeitskosten, Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Frauenarbeit; Arbeitsmarkt- und Lohnpolitik).

Faktor Kapital (Begriff und Entstehung); Sparen, Zinsen, Investitionen.

Faktor Bildung und technischer Fortschritt (Know-how und Innovation).

Faktorenzusammenwirken.

  1. Ziffer 4
    Semester (2 Wochenstunden):
    Lehre und Politik des Güterumlaufes:

Marktlehre (Nachfrage und Angebot); Preisbildung (Arten der Preise, Preiselastizität, Preispolitik); Geldlehre (Geldfunktionen, Geldwert, Geldwertbestimmungen, Kaufkraft, lndizes, Geldwertschwankungen); Währungspolitik (Stabilisierungspolitik, Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank); Außenwirtschaftspolitik (Zahlungsbilanz, Auf- und Abwertung).

Weltwährungssysteme und Weltwährungsfragen; Probleme der nationalen

und internationalen Verschuldung.

Lehre und Politik der Güterverteilung:

Überblick über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung;

Einkommensverteilung.

Lehre und Politik des Güterverbrauches:

Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion; Konsumentenschutz,

Konsumpolitik und Probleme der Wohlstandsmessung.

Konjunktur- und Budgetpolitik:

Ziele, magisches Vieleck, Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog; Budget und Budgetpolitik; konjunktur- und budgetpolitische Maßnahmen.

Ausgewählte Kapitel der Volkswirtschaftspolitik (zB Fremdenverkehr, Industrie, Agrarpolitik, Sozialpolitik, Integrationsprobleme, Entwicklungshilfe).

Soziologie:

Grundbegriffe; Beziehungen; Schichtung und sozialer Wandel.

Ausgewählte Themen aus der Betriebs-, Rechts-, Umwelt- und Friedenssoziologie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

12. Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester (5 Wochenstunden):
    Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang.
  2. Ziffer 2
    Semester (5 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie, römisch drei. und römisch vier .Jahrgang.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Zusatz: Im Hinblick auf den Datenverarbeitungsunterricht im

  1. Ziffer eins
    Semester ist mit dem Erarbeiten des Teilbereiches Kurzschrift erst
zu beginnen, wenn die Schüler das Tastenfeld der Schreibmaschine beherrschen.
Zwei Schularbeiten je Semester.

B. Freigegenstände

  1. Ziffer eins
    Betriebswirtschaftliches Seminar

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

2. Aktuelle Fachgebiete

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Lehrstoff (bis 2 Wochenstunden je Semester):

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

Didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

C. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Wie im Lehrplan der Handelsakademie.

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*1) Alternativer Pflichtgegenstand: Französisch oder Italienisch oder Spanisch oder Russisch oder (Serbo-)Kroatisch oder Slowakisch oder Slowenisch oder Tschechisch oder Ungarisch.

*2) Festsetzung durch den Landesschulrat: Geld-, Kredit- und Versicherungswesen oder Industrie oder Außenhandel oder Verkehrswirtschaft oder Fremdenverkehrswirtschaft.

*3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105121

Alte Dokumentnummer

N6199112228A