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Anlage C/3
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LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR DEN EINTRITT IN DEN
AUFBAULEHRGANG AN HANDELSAKADEMIEN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Pflichtgegenstände Wochenstunden verpflich-
tungs-
gruppe
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1. Religion..................... 1 (III)
2. Deutsch...................... 4 (I)
3. Englisch einschließlich
Fachsprache.................. 4 I
4. Zeitgeschichte............... 1 III
5. Geographie und
Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie)...... 1 (III)
6. Biologie und Warenkunde...... 1 III
7. Betriebswirtschaftslehre..... 3 I
8. Rechnungswesen............... 3 I
9. Datenverarbeitung und
angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung......... 2 I
b) Computerunterstütztes
Rechnungswesen............ 1 I
c) Computerunterstützte
Textverarbeitung.......... 1 III
10. Staatsbürgerkunde und
Rechtslehre.................. 1 (III)
11. Volkswirtschaftslehre........ 1 (III)
12. Textverarbeitung............. 1 IVb
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Gesamtstundenzahl... 25
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Lehr-
Förderunterricht *1) Wochenstunden verpflich-
tungs-
gruppe
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1. Deutsch...................... 2 (I)
2. Englisch einschließlich
Fachsprache.................. 2 I
3. Betriebswirtschaftslehre..... 2 I
4. Rechnungswesen............... 2 I
5. Datenverarbeitung............ 2 I
6. Computerunterstütztes
Rechnungswesen............... 2 I
7. Computerunterstützte
Textverarbeitung............. 2 III
8. Textverarbeitung............. 2 IVb
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UNDrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. d unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf kaufmännischer Richtung erfolgreich abgelegt haben, zum Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien zu befähigen.Der Vorbereitungslehrgang für den Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien hat im Sinne der Paragraphen 52 und 61 Absatz eins, Litera d, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen und die Lehrabschlußprüfung in einem Lehrberuf kaufmännischer Richtung erfolgreich abgelegt haben, zum Eintritt in den Aufbaulehrgang an Handelsakademien zu befähigen.
In diesem Sinne sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände angegebenen Bildungs- und Lehraufgaben nicht allein für den Vorbereitungslehrgang, sondern stets im Zusammenhang mit dem angestrebten Gesamtabschluß zu sehen.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Handelsschule unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Schüler und der Gegebenheiten des Vorbereitungslehrganges.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Anlage C/2.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Anlage C/2.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,. IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNENrömisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
4. Zeitgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
8. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Computerunterstützte Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde):
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
12. Textverarbeitung
Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den III. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.Wie im Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für den Eintritt in den römisch drei. Jahrgang der Handelsakademie für Berufstätige.
B. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
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*1) Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.