Norm Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung× ▾ ‹›Gliederung Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung Fassungen (Gesetz) ab 22.01.1992 — BGBl. Nr. 40/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.01.199231.12.2018 BGBl. Nr. 40/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.01.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1