Norm Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung× ▾ ‹›Gliederung Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung Fassungen (Gesetz) ab 23.04.1992 — BGBl. Nr. 204/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.04.199231.12.1994 BGBl. Nr. 204/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 1041/1994 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.04.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1