Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übertragung der Durchführung der Eignungsprüfung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 236/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 236 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Die Durchführung der Eignungsprüfung für die Aufnahme im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge und des Bundesamtes für Schiffahrt in die Verwendungsgruppen A und B oder in gleichwertige Verwendungen wird der Verwaltungsakademie des Bundes übertragen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018
Dokumentnummer
NOR12106314
Alte Dokumentnummer
N6199220503J