Norm Verordnung mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird× ▾ ‹›Gliederung Verordnung mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1993 — BGBl. Nr. 222/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.04.199331.12.2018 BGBl. Nr. 222/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.04.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1