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§ 47 AK-WO

Fassungen
10.06.1993 bis 24.09.1998 — BGBl. Nr. 383/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 4710.06.199324.09.1998 BGBl. Nr. 383/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeiterkammer-Wahlordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 47

Inkrafttretensdatum

10.06.1993BGBl. Nr. 383/1993

Außerkrafttretensdatum

24.09.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/1998

Abkürzung

AK-WO

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Feststellung der Identität des Wählers

Paragraph 47, (1) Jeder Wähler hat vor der Sprengelwahlkommission anzugeben, welchem Wahlkörper er angehört, in welchem Betrieb er am Stichtag beschäftigt war, sodann seinen Namen zu nennen und sich mittels einer amtlichen Bescheinigung oder einer anderen Urkunde über seine Person auszuweisen. Wähler, die am Stichtag arbeitslos waren, haben an Stelle des Betriebs ihre Wohnadresse anzugeben.

  1. Absatz 2,Zur Glaubhaftmachung der Identität des Wählers oder des Zeugen im Falle des Absatz 3, kommen insbesondere in Betracht: Geburts- und Trauschein, Paß, Personal- oder Postausweis, Führerschein, amtliche Legitimationen jeder Art, wie überhaupt alle unter Beidruck eines Amtssiegels ausgefertigten Urkunden, die die Identität des Wählers erkennen lassen.
  2. Absatz 3,Kann sich ein Wähler nicht auf die in Absatz eins und 2 bezeichnete Art über seine Person ausweisen, so ist er dennoch zur Stimmabgabe zugelassen, wenn er seine Identität durch zwei sich nach Absatz 2, ausweisende Zeugen nachzuweisen vermag. Dieser Umstand sowie die Vor- und Familiennamen der Zeugen einschließlich der Bezeichnung der von diesen zur Ausweisleistung verwendeten Urkunden sind in der Niederschrift über den Wahlvorgang zu vermerken.

Schlagworte

Geburtsschein, Personalausweis, Vorname

Gesetzesnummer

10008866

Dokumentnummer

NOR12107307

Alte Dokumentnummer

N6199328319J