Kurztitel
Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 328/1996Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten
(Art. III § 2 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 328/1996)(Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,)
Text
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Bildungsziele:
Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.
Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.
Didaktische Grundsätze:
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung” kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.
Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Themenschwerpunkte:
A. Religiöse Dimension des Lebens und der Erziehung
B. Anthropogene Voraussetzungen der religiösen Erziehung
C. Religion im gesellschaftlichen und soziokulturellen Umfeld
D. Entdecken des Religiösen
mögliche Einzelthemen:
zu A. - Der junge Mensch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens
Deutung von menschlichen Grunderfahrungen (Vertrauen, Liebe, Hoffnung, Dankbarkeit, Versöhnung, Widersprüche und Konflikte ua.)
Klärung von Begriffen:
human, religiös, christlich, konfessionell
Erziehung und Religiosität.
zu B. - Erzieherpersönlichkeit; religiöse Biographie;
Identitätsfindung und Glaube
Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse;
entwicklungspsychologische Bedingungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter
Spannungsfelder des Erzieherberufes:
Distanz - Nähe,
Idealismus - Realität,
Durchhaltevermögen - Resignation,
Freiheit - Normen,
Aktion - Kontemplation ua. zu C. - Religion in einer säkularisierten und religiös indifferenten
Umwelt
Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus
Verständnis für andere Kulturen und Religionen
Auseinandersetzung mit gegenwärtigen religiösen Heilslehren (Esoterik, New Age ua.)
Religiöse Aspekte der Toleranz in der pluralistischen Gesellschaft.
zu D. - Ansatzpunkte für Transzendenzerfahrung
Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein ua.)
Gemeinschafts- und Beziehungsfähigkeit
Umgang mit künstlerischen Ausdrucksformen.
Themenschwerpunkte:
E. Christlicher Glaube
F. Kirchliches Leben
G. Christliches Zeugnis im Leben
H. Der Glaube in bedrängenden Lebenssituationen
mögliche Einzelthemen:
zu E. - Das Glaubensbekenntnis der Kirche und die Vermittlung von
Glaubensinhalten
Gott in der Hl. Schrift und in der Überlieferung
Die Wirkungsgeschichte der Gottesbilder
Jesus Christus, Mitte unseres Glaubens und unserer Deutung der Welt
Christusbilder in Vergangenheit und Gegenwart
Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens. Praktischer Umgang mit biblischen Texten
Aussagen über die Kirche. Die Kirche, geleitet vom Geist Jesu. Die Kirche in der Spannung zum Reich Gottes.
zu F. - Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Glaubensverkündigung und Diakonie
Gebet und Gebetserziehung
Gestaltung von liturgischen Feiern
Vorbereitung auf die Feier der Sakramente
Kirchenjahr und christliches Brauchtum
Beispiele christlicher Erziehungspraxis
Christliche Gemeinde mitverantworten und mitgestalten. zu G. - Möglichkeiten der Diakonie in der Gesellschaft
Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit. Option für die Armen und Schwachen
Einübung in partnerschaftliche Grundhaltungen
Christliche Lebensformen (Ehe, Familie, Ehelosigkeit ua.)
Kultur der Leiblichkeit und der Sexualität
Verantwortung für die Schöpfung.
zu H. - Das Bedrängende als Herausforderung und Aufgabe des Glaubens
Leiderfahrungen im Leben von Kindern und Jugendlichen
Umgang mit Sterben und Tod
Umgang mit Versagen und Schuld.
Evangelischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekanntgemacht.