Rechtstracker.at

Anl. 2/05

Fassungen
01.09.1996 bis 31.01.1998 — BGBl. Nr. 328/1996 · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/0501.02.199831.08.2006 § → § · 1 Dokument · aufgehoben
Anl. 2/0501.09.199631.01.1998 § → § BGBl. Nr. 328/1996 · 2 Dokumente
Anl. 2/0501.09.199331.01.1998 BGBl. Nr. 701/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 05

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 328/1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten

(Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1996,)

Text

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung” kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Themenschwerpunkte:
    A. Religiöse Dimension des Lebens und der Erziehung
    B. Anthropogene Voraussetzungen der religiösen Erziehung
    C. Religion im gesellschaftlichen und soziokulturellen Umfeld
    D. Entdecken des Religiösen
    mögliche Einzelthemen:
    zu A. - Der junge Mensch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens
    • Strichaufzählung
      Deutung von menschlichen Grunderfahrungen (Vertrauen, Liebe, Hoffnung, Dankbarkeit, Versöhnung, Widersprüche und Konflikte ua.)
    • Strichaufzählung
      Klärung von Begriffen:
      human, religiös, christlich, konfessionell
    • Strichaufzählung
      Erziehung und Religiosität.
zu B. - Erzieherpersönlichkeit; religiöse Biographie;
Identitätsfindung und Glaube
  • Strichaufzählung
    Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse;
    entwicklungspsychologische Bedingungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter
  • Strichaufzählung
    Spannungsfelder des Erzieherberufes:
    Distanz - Nähe,
    Idealismus - Realität,
    Durchhaltevermögen - Resignation,
    Freiheit - Normen,

Aktion - Kontemplation ua. zu C. - Religion in einer säkularisierten und religiös indifferenten

Umwelt

  • Strichaufzählung
    Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus
  • Strichaufzählung
    Verständnis für andere Kulturen und Religionen
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit gegenwärtigen religiösen Heilslehren (Esoterik, New Age ua.)
  • Strichaufzählung
    Religiöse Aspekte der Toleranz in der pluralistischen Gesellschaft.
zu D. - Ansatzpunkte für Transzendenzerfahrung
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Symbole
  • Strichaufzählung
    Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein ua.)
  • Strichaufzählung
    Gemeinschafts- und Beziehungsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Umgang mit künstlerischen Ausdrucksformen.
    1. Ziffer 3
      und 4. Semester:
Themenschwerpunkte:
E. Christlicher Glaube
F. Kirchliches Leben
G. Christliches Zeugnis im Leben
H. Der Glaube in bedrängenden Lebenssituationen
mögliche Einzelthemen:
zu E. - Das Glaubensbekenntnis der Kirche und die Vermittlung von
Glaubensinhalten
  • Strichaufzählung
    Gott in der Hl. Schrift und in der Überlieferung
  • Strichaufzählung
    Die Wirkungsgeschichte der Gottesbilder
  • Strichaufzählung
    Jesus Christus, Mitte unseres Glaubens und unserer Deutung der Welt
  • Strichaufzählung
    Christusbilder in Vergangenheit und Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens. Praktischer Umgang mit biblischen Texten
  • Strichaufzählung
    Aussagen über die Kirche. Die Kirche, geleitet vom Geist Jesu. Die Kirche in der Spannung zum Reich Gottes.
zu F. - Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Glaubensverkündigung und Diakonie
  • Strichaufzählung
    Gebet und Gebetserziehung
  • Strichaufzählung
    Gestaltung von liturgischen Feiern
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Feier der Sakramente
  • Strichaufzählung
    Kirchenjahr und christliches Brauchtum
  • Strichaufzählung
    Beispiele christlicher Erziehungspraxis
  • Strichaufzählung
    Christliche Gemeinde mitverantworten und mitgestalten. zu G. - Möglichkeiten der Diakonie in der Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit. Option für die Armen und Schwachen
  • Strichaufzählung
    Einübung in partnerschaftliche Grundhaltungen
  • Strichaufzählung
    Christliche Lebensformen (Ehe, Familie, Ehelosigkeit ua.)
  • Strichaufzählung
    Kultur der Leiblichkeit und der Sexualität
  • Strichaufzählung
    Verantwortung für die Schöpfung.
zu H. - Das Bedrängende als Herausforderung und Aufgabe des Glaubens
  • Strichaufzählung
    Leiderfahrungen im Leben von Kindern und Jugendlichen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Sterben und Tod
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Versagen und Schuld.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Wird gesondert bekanntgemacht.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017

Gesetzesnummer

10008880

Dokumentnummer

NOR12112049

Alte Dokumentnummer

N6199656637J