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Art. 1

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 15/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 15/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Soziale Sicherheit – Zusatzabkommen (Finnland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1994,

Typ

Vertrag – Finnland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 15/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel römisch eins

In diesem Zusatzabkommen bedeuten die Ausdrücke

  1. Ziffer eins
    „EWR-Abkommen“
    das Abkommen vom 2. Mai 1992 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation über den Europäischen Wirtschaftsraum;
  2. Ziffer 2
    „Verordnung“
    die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen;
  3. Ziffer 3
    „Durchführungsverordnung“
    die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) 1408/71 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, einschließlich der jeweils geltenden Änderungen und Anpassungen.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2016

Gesetzesnummer

10008893

Dokumentnummer

NOR12108136

Alte Dokumentnummer

N6199432710J