Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
13.07.1995 bis 30.11.2003 — BGBl. Nr. 450/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 213.07.199530.11.2003 BGBl. Nr. 450/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 519/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 2

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 519 aus 2003,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

13.07.1995BGBl. Nr. 450/1995

Außerkrafttretensdatum

30.11.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 519/2003

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Ausbildung

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die Ausbildung erfolgt in Form eines Ausbildungslehrganges, der sich in vier Abschnitte gliedert.
  2. Absatz 2,Der römisch eins. Abschnitt umfaßt die Gegenstände der ersten Teilprüfung (Paragraph 6,) und findet bei den vom Bundesminister für Landesverteidigung im Einzelfall festzulegenden Dienststellen, vorzugsweise bei den Ausbildungseinheiten der Korpskommanden bzw. der Militärkommanden, statt.
  3. Absatz 3,Der römisch zwei. Abschnitt umfaßt die Gegenstände der zweiten Teilprüfung (Paragraph 7,) und findet an der für die Verwendung des Kandidaten gemäß der Anlage jeweils in Betracht kommenden Ausbildungsstätte statt.
  4. Absatz 4,Der römisch drei. Abschnitt umfaßt den Gegenstand „Ausbildungs- und Führungsmethodik“ (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 7 und Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer eins,) und findet an der Heeresunteroffiziersschule statt.
  5. Absatz 5,Der römisch vier. Abschnitt umfaßt die Gegenstände der dritten Teilprüfung (Paragraph 8,) mit Ausnahme des Gegenstandes „ Ausbildungs- und Führungsmethodik“ und findet an der Heeresunteroffiziersschule statt.

Schlagworte

Ausbildungsmethodik

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2025

Gesetzesnummer

10008947

Dokumentnummer

NOR12109984

Alte Dokumentnummer

N6199529773L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/450/P2/NOR12109984