Rechtstracker.at

§ 17

Fassungen
14.09.1996 bis 28.05.1999
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1714.09.199628.05.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 168/1999
§ 1712.08.199513.09.1996 BGBl. Nr. 541/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Planstellenbesetzungs-Verordnung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 541 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

14.09.1996

Außerkrafttretensdatum

28.05.1999aufgehoben durch BGBl. II Nr. 168/1999

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

3. Abschnitt

VERTRAGSBEDIENSTETE

Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata römisch eins, römisch zwei und K und

Vertragslehrer

Paragraph 17, (1) Die Zustimmung zur Besetzung von Planstellen für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata römisch eins, römisch zwei und K und für Vertragslehrer gilt, wenn nicht Absatz 2, anzuwenden ist, als erteilt für

1. die Aufnahme

1.1. in die Entlohnungsgruppen a, b, d und e,

1.2. in die Entlohnungsgruppen p 2, wenn der aufzunehmende Bedienstete die Erfordernisse nach Anlage 1 Ziffer 51 Punkt eins, BDG 1979 erfüllt,

1.3. in die Entlohnungsgruppen p 3 bis p 5,

1.4. in die Entlohnungsgruppen k 1 bis k 6 und 1.5. in die Entlohnungsgruppen der Vertragslehrer,

2. die Überstellung in eine der in Ziffer eins, genannten Entlohnungsgruppen, wobei für die Überstellung in die Entlohnungsgruppe p 2 der zu überstellende Bedienstete die Erfordernisse nach Anlage 1 Ziffer 51 Punkt eins, BDG 1979 erfüllt haben muß.

  1. Absatz 2,Die Zustimmung nach Absatz eins, gilt nicht als erteilt, wenn der Bedienstete
    1. Ziffer eins
      auf eine Planstelle aufgenommen werden soll, die im Stellenplan nur für den vorübergehenden Bedarf vorgesehen ist,
    2. Ziffer 2
      das 65. Lebensjahr überschritten hat oder
    3. Ziffer 3
      Beamter des Ruhestandes ist.

Gesetzesnummer

10008950

Dokumentnummer

NOR12112175

Alte Dokumentnummer

N6199657956J