Norm Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres× ▾ ‹›Gliederung Suchen Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für bestimmte Angehörige des Bundesheeres Fassungen (Gesetz) ab 21.12.1996 — BGBl. Nr. 739/1996▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute21.12.1996 § → § BGBl. Nr. 739/1996 01.09.199620.12.1996 § → § BGBl. Nr. 739/1996 15.09.199531.08.1996 § → § — 01.09.199514.09.1995 BGBl. Nr. 628/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3§ 4§ 5