Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.05.1996 bis 31.10.1998 — BGBl. Nr. 629/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.05.199631.10.1998 BGBl. Nr. 629/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldehoheitsverwaltung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1996BGBl. Nr. 629/1996

Außerkrafttretensdatum

31.10.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/1998

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph eins, Die für Beamte in der Fernmeldehoheitsverwaltung in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Dienstzulagengruppen zugeordnet:

---------------------------------------------------------------------

  Z    PT   DZ    Verwendung

---------------------------------------------------------------------

  1.   1    S     Leiter einer Abteilung im Fernmeldezentralbüro

  2.   1    1b    Leiter eines Referates im Fernmeldezentralbüro

  3.   1    2     Leiter des Frequenzbüros

  4.   1    2     Leiter des Zulassungsbüros

  5.   1    2     Leiter eines Fernmeldebüros

  6.   1    3     Referent A im Fernmeldezentralbüro

  7.   2    -     Innerbetriebliche Ausbildung gemäß § 229 BDG 1979

  8.   2    1     Referent A im Frequenzbüro

  9.   2    1     Referent A in einem Fernmeldebüro

10.   2    1b    Referent B im Fernmeldezentralbüro

11.   2    2     Leiter der Funküberwachungsstelle Wien

12.   2    2b    Referent B in gehobener technischer Verwendung im

                  Frequenzbüro und im Zulassungsbüro

13.   2    3     Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen

                  Wien)

14.   2    3b    Referent B in einem Fernmeldebüro

15.   3    1     Leiter einer Funkmeß- und -beobachtungsstelle

16.   3    1     Leiter eines Funküberwachungsbereiches

17.   3    2     Leiter der EDV- und Evidenzstelle in einer

                  Funküberwachungsstelle

18.   3    2     Meßspezialist in einer Funküberwachungsstelle

19.   3    2     Mitarbeiter in der EDV- und Evidenzstelle in einer

                  Funküberwachungsstelle

20.   4    -     Meßtechniker

21.   4    -     Sachbearbeiter in der EDV- und Evidenzstelle einer

                  Funküberwachungsstelle

22.   4    -     Sachbearbeiter in einem Funküberwachungsbereich

23.   4    -     Sachbearbeiter in einer Funkmeß- und

                  -beobachtungsstelle

24.   4    -     Sachbearbeiter in einer Kurzwellenmeß- und

                  -beobachtungsstelle

25.   5    A     Meßmechaniker in einer Funküberwachungsstelle

26.   5    -     Hilfsreferent im Fernmeldezentralbüro

27.   5    -     Erste Evidenzkraft in einer Funküberwachungsstelle

28.   6    -     Funkinstandhaltungsdienst

29.   6    -     Mithilfe im Fernmeldezentralbüro

30.   6    -     Mithilfe im Frequenzbüro

31.   6    -     Mithilfe im Zulassungsbüro

32.   6    -     Mithilfe in einem Fernmeldebüro

33.   6    -     Mithilfe in einer Funküberwachungsstelle

34.   6    -     Mithilfe/BÜK

35.   6    -     Schwieriger Meßhelferdienst

36.   7    -     Nachrichtenelektroniker

37.   8    -     KFZ-Lenkerdienst B (Kraftfahrzeuge, ausgenommen

                  PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis

                  3 500 kg)

38.   8    -     KFZ-Lenkerdienst C (Kraftfahrzeuge, ausgenommen

                  Omnibusse, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis

                  7 500 kg)

39.   8    -     Lagerarbeiter

40.   8    -     PKW-Lenkerdienst

41.   8    -     Schreib- und Vervielfältigungsdienst

42.   8    -     Sichten und Verteilen des Einlaufs sowie Führen der

                  diesbezüglichen Vormerke

43.   9    -     Betreuung einfacher haustechnischer Anlagen

44.   9    -     Botendienst

45.   9    -     Hilfsdienst im Lager

46.   9    -     Reinigungsdienst

47.   9    -     Sonstige Hilfsdienste

48.   9    -     Torwartdienst

Schlagworte

Verwendungszulagengruppe, Funkmeßstelle, Funkbeobachtungsstelle, Kurzwellenmeßstelle, Kurzwellenbeobachtungsstelle, Schreibdienst

Gesetzesnummer

10008995

Dokumentnummer

NOR12111308

Alte Dokumentnummer

N6199643825L