Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldehoheitsverwaltung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 629/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/1998Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung im Fernmeldezentralbüro und in den Fernmeldebüros (ausgenommen in den Funküberwachungsstellen), die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung im Fernmeldezentralbüro und in den Fernmeldebüros (ausgenommen in den Funküberwachungsstellen), die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat.
Dokumentnummer
NOR12111309
Alte Dokumentnummer
N6199643826L