Rechtstracker.at

Anl. 1/15

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1526.01.200131.01.2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 15

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

Anlage A.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR SCHUHINDUSTRIE

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                     Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   40     40      -      -     80       I

6. Technisches Zeichnen

    und Entwerfen ......   40     40     20      -    100       II

7. Betriebstechnik und

    -management ........   40     40     20     20    120       I

8. Maschinenkunde .....   40     40      -      -     80       I

9. Werkstoffkunde und

    Verfahrenstechnik ..   60     60     20     20    160       I

10. Arbeitssystemgestal-

    tung (nach REFA) ...    -      -     40     40     80       I

11. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  260    260    160    160    840

____________________________________________________________________

B. Schulautonome

   Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

   Kommunikation und

     Schriftverkehr ....    -      -     20     20     40       II

   Angewandte Informatik    -      -     20     20     40       I

   Angewandte Mathematik    -      -     20     20     40       I

   Schuh-Fertigungs-

     technik ...........    -      -     40     20     60       I

   Marketing ...........    -      -     20     20     40       II

   Computer Aided Design

     für

     Schuhherstellung ..    -      -     20     20     40       I

   Computer Aided

     Manufacturing für

     Schuhherstellung ..    -      -     20     20     40       I

   Qualitätsmanagement .    -      -     20     20     40       I

____________________________________________________________________

             Summe B ...   20     20    120    120    280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    280    280  1 120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung ...    -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.3.

  1. Ziffer 6
    TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Schuhmodelle entwerfen und zeichnen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung);

Zeichnungnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen;

aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen;

maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung eines Grundmodells.

  1. Ziffer 7
    BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die Funktion und Bedeutung der einzelnen Unternehmensbereiche und ihre inner- bzw. außerbetrieblichen Beziehungen kennen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Produktionsorganisation und technischer Dienstleistungen selbstständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Methoden der Planung und Steuerung der Produktion und der technischen Dienstleistung sowie der Qualitätssicherung kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Problemstellungen des Personalwesens und der Entlohnung beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    das betriebliche Rechnungswesen kennen, einsetzen und Ergebnisse beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Aufträge kalkulieren und Investitionsentscheidungen mittels Investitionsrechnungen begründen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Begriffe und Funktion:

Funktionsbereiche eines Unternehmens, Aufbau- und Ablauforganisation; Markt, Marketing; Beschaffung; Produktions-, Verwaltungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsbereich; Unternehmensführung.

Ablauforganisation, Produktionsplanung und -steuerung:

Arbeitspläne, Produktionsprogramme, Auftragsbildung, Kapazitätsplanung, Materialplanung und -steuerung, Materialflussgestaltung; Betriebsdatenerfassung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung; Logistik (inner- und außerbetrieblicher Transport).

  1. Ziffer 2
    Semester:

Arbeitssystemgestaltung:

Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit.

Führungstechnik:

Verkaufs- und Unternehmensstrategien; Kommunizieren, Motivieren, Führen und Managen, Organisieren.

Inner- und überbetriebliche Mitbestimmung:

Klassische und neuere Organisationsformen für den Produktions- und technischen Dienstleistungsbereich; rechtliches Umfeld.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Personalwesen:

Personalorganisation; summarische und analytische Anforderungsermittlung, Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung; Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Zeitlohn und Leistungslohnsysteme.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Rechnungswesen und Controlling:

Kostenwesen, Leistungsrechnung, Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger, Plankosten, Wirtschaftlichkeit; Voll- und Teilkostenrechnung; Finanzierung und Investition; operatives Controlling.

8. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten

facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

  1. Ziffer 9
    WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    Herkunft, Eigenschaften, Bearbeitung und Verwendung der in der Schuhindustrie gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie Verfahren und Vorschriften zu deren sicherer Lagerung, Kontrolle und Prüfung kennen;
  • Strichaufzählung
    Krankheitsquellen und Unfallursachen sowie umweltschädliche Faktoren im Betrieb identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Ihrer Beseitigung angeben können;
  • Strichaufzählung
    die neuen und klassischen Verfahrenstechniken der Schuhindustrie kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Lederrohstoffe:

Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien:

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Kunststoffe:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Verfahrenstechnik für Leder :

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz/Recycling :

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

  1. Ziffer 10
    ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG (NACH REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums, Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes; Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

11. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen

der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben sowie die Einsatzbereiche von Einzel- wie auch vernetzten EDV-Arbeitsplätzen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen; Benutzerhandbücher.

Arbeiten mit Softwarewerkzeugen:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken; Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

Auswirkungen der EDV:

Auswirkungen auf die Betriebsorganisation, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Datenschutz.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- Verständnis für die Aufgabe der Mathematik als

Grundlagenwissenschaft für Naturwissenschaften und Technik sowie Gewandtheit im Rechnen mit Exponzial-, Logarithmus- und Kreisfunktionen und in betrieblichen Anwendungsfällen erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Zahlenmengen:

Menge der komplexen Zahlen.

Funktionen:

Lineare Gleichungssysteme mit mehr als zwei Variablen; lineare Ungleichungen.

Geometrie:

Vektoren; Vektoralgebra; Strahlungsätze, Ähnlichkeitsabbildungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Funktionen:

Erweiterte Anwendungen der Exponenzial-, Logarithmus- und Kreisfunktioen; Funktionsleitern.

Geometrie:

Erweiterte Anwendungen der geometrischen Berechnungen.

SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten

Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Werkstoffe:

Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlenverpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Grundsätze des Marketing und einer auf den Markt

ausgerichteten Unternehmensführung kennen sowie eine Kollektion gestalten und die Vermarktung von Produkten der Schuhindustrie planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Grundsätze des Marketings:

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung des Unternehmens am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; Unternehmen und Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketingmix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution), Marktforschung.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik, Distribution, Absatzlogistik am Beispiel einer Schuhkollektion.

COMPUTER AIDED DESIGN FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den

wesentlichen CAD-Softwarefunktionen, der in der Schuhindustrie gebräuchlichen CAD-Systeme, erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Computerunterstützes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling, Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING FÜR SCHUHHERSTELLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die prinzipielle Funktionsweise von in der Schuhindustrie

eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten kennen und computerunterstützt erstellte einfache Konstruktionszeichnungen in CNC-Produktions-Programme umwandeln können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM-Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Rechnerunterstützte Programmierung:

CNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die gebräuchlichen Formen der in der Schuhindustrie eingesetzten

Methoden der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen sowie gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM-Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserung (Quality-Circles).

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

_____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Abschnitt römisch drei.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016277