Text
Anlage A.16
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE
I. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung .... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik ......... 20 20 - - 40 I
6. Angewandte
Informatik ......... 40 40 - - 80 I
7. Chemische und
physikalische
Grundlagen ......... 20 20 - - 40 III
8. Elektrotechnik ..... 20 20 - - 40 (I)
9. Maschinenelemente .. 20 20 20 - 60 I
10. Betriebstechnik .... - - 40 40 80 II
11. Technologie der
Werkstoffe ......... 40 40 20 20 120 II
12. Hüttentechnik ...... 20 20 60 60 160 I
13. Technologie der
Formgebung ......... 20 20 40 40 120 I
14. Feuerfeste Bau- und
Mörtelstoffe ....... - - 40 40 80 I
15. Projektstudien ..... - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A ... 260 260 260 260 1 040
____________________________________________________________________
B. Schulautonome
Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)
____________________________________________________________________
Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen (A
und B) für Abweichungen
durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens ........... 260 260 260 260 1 040
höchstens ............ 320 320 320 320 1 280
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände
Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre
Einstiege
Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I
_______________
Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
3. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.
Lehrstoff:
Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1.
5. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.3.
6. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und
berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ua.).
Netzwerk (Funktion, Informationsbeschaffung und -übertragung); Branchensoftware; Einführung in CAD und Maschinensteuerung.
CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundlegende chemische und physikalische Kenntnisse,
insbesondere hinsichtlich Hüttentechnik und Metallurgie beherrschen.
Lehrstoff:
Chemische Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen Reaktionen, Bau der Atome, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen, Reaktionen in der anorganischen Chemie, chemische Gleichgewichte.
Physikalische Größen, Gleichungen physikalischer Größen, internationales Einheitensystem, Basiseinheiten der Mechanik, Statik des starren Körpers, Kinematik, Dynamik, ruhende Flüssigkeiten, Temperatur, Aggregatzustände.
8. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
über die grundlegenden Kenntnisse der Elektrotechnik zum besseren Verständnis elektrischer Einrichtungen der Hüttenindustrie verfügen;
mit den einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.
Lehrstoff:
Begriffe:
Größen und Einheiten; elektrisches und magnetisches Feld; Stromarten.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung; Begriffe, Gesetze; Schaltungen von Widerständen; Spannungsquellen.
Wechselstromtechnik:
Begriffe, Kennwerte; Wechselstromwiderstände; Schaltungen; Dreiphasenwechselstrom.
Elektrische Maschinen:
Transformator; Gleichstrommaschine; Wechselstrommaschine.
Elektroinstallationen:
Normen; Schaltpläne; Schutzmaßnahmen.
Einführung in die Messtechnik.
9. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
mit der Bedeutung, dem Aufbau und der Wirkungsweise der wichtigsten Maschinenelemente vertraut sein;
freihändig Skizzen anfertigen und technische Zeichnungen lesen können.
Lehrstoff:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.
Rohrleitungssysteme:
Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.
Federelemente:
Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silentelemente.
Elemente der Antriebstechnik:
Zahnräder, Zahnradgetriebe, Kupplungen.
Grundkenntnisse in Fachzeichnen für Hüttenmeister; Anfertigung einfacher technischer Zeichnungen; Übungen im Lesen von technischen Zeichnungen.
10. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
sein betriebswirtschaftliches Denken vertiefen;
sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften kennen;
Verantwortung in Fragen der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung tragen können.
Lehrstoff:
Mensch, Arbeit und Leistung; Arbeits- und Sozialrecht;
Betriebsführung und Betriebsorganisation; Rechnungswesen und Qualitätsmanagement; Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes;
Kollektivvertragswesen.
Arbeitssicherheit; Grundlagen der Gefahrenbekämpfung; besondere Gefahren in Hüttenbetrieben; Strahlenschutz; Betriebshygiene; Berufskrankheiten.
TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die Grundlagen über den Aufbau der Metalle und ihre Veränderungen bei der Weiterverarbeitung in Hüttenbetrieben kennen;
eine Übersicht über die gebräuchlichsten Verfahren der Werkstoffprüfung kennen lernen.
Lehrstoff:
Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;
Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;
Zustandsschaubilder.
Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.
Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;
Randschichtverfestigungsverfahren.
Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.
12. HÜTTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die notwendigen Maßnahmen die zur Führung eines wirtschaftlichen, störungsfreien Betriebes eines Hochofens notwendig sind kennen;
die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren kennen;
die Grundlagen der Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung im Hüttenbetrieb kennen;
die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Abgasen, Abwässern und Abwärmen kennen.
Lehrstoff:
Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.
Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.
Metallurgische Vorgänge im und der Betrieb des Hochofens; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.
Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.
TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
die wichtigsten Verarbeitungsverfahren von Stahl (Gießen, Walzen und Schmieden) kennen;
die Anlagen- und Maschinentechnik in Hüttenwerken kennen.
Lehrstoff:
Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.
Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderer Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.
Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;
Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;
Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;
Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);
Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.
Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;
Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;
Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.
FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- alle geformten sowie ungeformten feuerfeste Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.
Lehrstoff:
Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.
Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.
15. PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.