Rechtstracker.at

Anl. 1/05

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0526.01.200131.01.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0501.09.199625.01.2001 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

Anlage A.5

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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTROTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

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                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............   20    20     -     -    40        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   80    40     -     -   120         I

   6. Angewandte Physik ...   20    20     -     -    40        II

   7. Angewandte

      Informatik ..........    -    40     -     -    40         I

   8. Konstruktions-

      übungen .............   20    20     -     -    40         I

   9. Grundlagen der

      Elektrotechnik ......   40    40     -     -    80         I

  10. Elektrische

      Meßtechnik ..........   40    20     -     -    60         I

  11. Elektrische

      Maschinen ...........    -     -    40    40    80         I

  12. Elektrische Anlagen .    -    20    40    40   100         I

  13. Steuerungs- und

      Regeltechnik ........    -     -    40    40    80         I

  14. Elektronik ..........    -     -    20    20    40         I

  15. Projektstudien ......    -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   180   200   900

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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Betriebstechnik .....    -     -    20    20    40        II

      Leistungselektronik .    -     -    20    20    40         I

      Laboratorium für

      Elektrotechnik ......    -     -    40    40    80         I

      Hochspannungs-

      technik .............    -     -    20    20    40         I

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20   100    80   220

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  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   280   280 1 120

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

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C. Freigegenstände

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Block A -

   Unternehmerprüfung

   Zusatzlehrgang für die

   Unternehmerprüfung ......     -     -     40     40     80     II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre Einstiege

   Deutsch .................     -     -     80     80    160    (I)

   Lebende Fremdsprache ....     -     -     90     90    180    (I)

   Angewandte Mathematik ...     -     -     90     90    180     I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis elektrotechnischer Berufe auftretenden mathematischen Spezifika anwenden können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

Funktionen:

Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellungen. Quadratische Gleichungen, komplexe Zahlen aus der Sicht von Anwendungen in der Elektrotechnik.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.

  1. Ziffer 6
    ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden kennen, kausale Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und Verständnis für die Physik als Grundlage für technische Entwicklungsprozesse erlangen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik; gesetzliche Größen und Einheiten (SI-System). Messen von Längen, Zeiten und Massen.

Punktmechanik:

Kinematische Größen und Einheiten der geradlinigen und drehenden Bewegung. Kraft. Newtonsche Gesetze. Arbeit. Energie. Leistung. Erhaltungssätze. Energieformen und -umwandlungen. Wirkungsgrad. Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten im Fachgebiet.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Schwingungen und Wellen:

Größen und Einheiten. Anwendungen in der Akustik und Optik.

Überblick über Teilgebiete der Physik:

Temperatur; Hauptsätze und Anwendungsbereiche der Wärmelehre; Transportphänomene.

  1. Ziffer 7
    ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise und Anwendungsbereiche von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung für technische und betriebswirtschaftliche Aufgaben verstehen und ihre Anwendungen im Hard- und Softwarebereich kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation und Betriebssysteme von EDV-Anlagen.

Datenschutz.

Software:

Algorithmik und Systematik der Problemlösung; Strukturelemente; Grundzüge des Programmierens an Hand von Standardsoftware.

Standardsoftware:

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken. Anwendungen und Fallbeispiele aus dem Fachbereich.

  1. Ziffer 8
    KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen. Er soll Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können. Er soll rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Werkstoffe:

Metalle; Kunststoffe.

Schaltanlagenbau.

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software. Bauteil- und Symbolbibliotheken. Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

  1. Ziffer 9
    GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere praxisgerechte Anwendung eingehend beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Gleichstromtechnik:

Elektrisches Feld. Stromkreis. Ohmsches Gesetz. Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit). Kirchhoffsche Regeln. Strom- und Spannungsquellen. Anpassungen.

Phänomene der Elektrotechnik:

Elektrische Arbeit, elektrische Leistung, elektrischer Wirkungsgrad. Stromleitungsmechanismen. Elektronen- und Ionenbewegungen in Gasen und Flüssigkeiten.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz;

charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis. Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis. Ein- und Mehrphasensysteme.

  1. Ziffer 10
    ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Meßgeräte und Meßverfahren kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundlagen:
    Maßeinheiten. Meßfehler und Genauigkeit, Meßgeräteempfindlichkeit.
Analoges und digitales Meßprinzip.
Meßinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und

elektronischer Meßgeräte und Meßeinrichtungen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Meßmethoden:

Gebräuchliche Meßverfahren der Elektrotechnik und Elektronik. Messen nichtelektrischer Größen.

  1. Ziffer 11
    ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sichere Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen und Transformatoren erwerben. Er soll den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Grundlagen:

Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten. Sonderformen.

Drehzahlregelung.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Drehfeldmaschinen:

Asynchronmaschinen. Einphasenmotoren. Universalmotoren. Synchronmaschinen. Schrittmotoren. Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen. Auswirkungen von Schutzmaßnahmen auf den menschlichen Körper.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial. Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften. Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz, Kurzschlußschutz, Erdschluß, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

  1. Ziffer 13
    STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Allgemeine Begriffe:

Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von

Steuerungsproblemen. Bausteine. Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Bussysteme. Weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Regelungstechnik:

Regelungstechnische Grundelemente. Regelkreis und seine Glieder. Hauptgruppen von Reglern. Anwendungen.

14. ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Bauelemente der Elektronik:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren,

optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter. Grundzüge der Stromrichtertechnik.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendungen des Operationsverstärkers.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit

aktuellen Schaltungstechniken.

15. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Elektrotechnik bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik”, „Betriebstechnik”, „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik”.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll wichtige Aufgaben und typische Lösungen auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsfeldern facheinschlägiger Unternehmen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes.

Qualitätsmanagement.

Fertigungsplanung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Materialwirtschaft.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebliches Rechnungswesen:

Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Unternehmensplanung.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik.

Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen

(Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Meß- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Meßtechnik”, „Elektrische Maschinen”, „Elektrische Anlagen”, „Steuerungs- und Regelungstechnik”, „Elektronik” „Leistungselektronik” und „Hochspannungstechnik” betreffend den Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Transformatorstationen. Netzarten. Hochspannungsmessung. Sternpunktbehandlung. Kurzschlußschutz und Erdschluß.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Erdungsanlagen. Schutztechnik. Schutzmaßnahmen, Überspannungsschutz. Leuchtröhrenanlagen.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016280