Rechtstracker.at

Anl. 1/16

Fassungen
26.01.2001 bis 31.01.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1626.01.200131.01.2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 16

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

                                                         Anlage A.16

          LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR HÜTTENINDUSTRIE

                        I. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                      Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht   20     20      -      -     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   20     20      -      -     40       I

6. Angewandte

    Informatik .........   40     40      -      -     80       I

7. Chemische und

    physikalische

    Grundlagen .........   20     20      -      -     40      III

8. Elektrotechnik .....   20     20      -      -     40      (I)

9. Maschinenelemente ..   20     20     20      -     60       I

10. Betriebstechnik ....    -      -     40     40     80       II

11. Technologie der

    Werkstoffe .........   40     40     20     20    120       II

12. Hüttentechnik ......   20     20     60     60    160       I

13. Technologie der

    Formgebung .........   20     20     40     40    120       I

14. Feuerfeste Bau- und

    Mörtelstoffe .......    -      -     40     40     80       I

15. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  260    260    260    260  1 040

____________________________________________________________________

B. Schulautonome

   Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    280    280  1 120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände

Block A -

Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung        -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

_______________

  1. Ziffer eins
    Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Siehe das 3. und 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Wirtschaft und Recht" in Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.3.

6. ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und

berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation ua.).

  1. Ziffer 2
    Semester:

Netzwerk (Funktion, Informationsbeschaffung und -übertragung); Branchensoftware; Einführung in CAD und Maschinensteuerung.

  1. Ziffer 7
    CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- grundlegende chemische und physikalische Kenntnisse,

insbesondere hinsichtlich Hüttentechnik und Metallurgie beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Chemische Grundbegriffe, Mengenverhältnisse bei chemischen Reaktionen, Bau der Atome, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen, Reaktionen in der anorganischen Chemie, chemische Gleichgewichte.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Physikalische Größen, Gleichungen physikalischer Größen, internationales Einheitensystem, Basiseinheiten der Mechanik, Statik des starren Körpers, Kinematik, Dynamik, ruhende Flüssigkeiten, Temperatur, Aggregatzustände.

8. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die grundlegenden Kenntnisse der Elektrotechnik zum besseren Verständnis elektrischer Einrichtungen der Hüttenindustrie verfügen;
  • Strichaufzählung
    mit den einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Begriffe:

Größen und Einheiten; elektrisches und magnetisches Feld; Stromarten.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung; Begriffe, Gesetze; Schaltungen von Widerständen; Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Begriffe, Kennwerte; Wechselstromwiderstände; Schaltungen; Dreiphasenwechselstrom.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Elektrische Maschinen:

Transformator; Gleichstrommaschine; Wechselstrommaschine.

Elektroinstallationen:

Normen; Schaltpläne; Schutzmaßnahmen.

Einführung in die Messtechnik.

9. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    mit der Bedeutung, dem Aufbau und der Wirkungsweise der wichtigsten Maschinenelemente vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    freihändig Skizzen anfertigen und technische Zeichnungen lesen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Rohrleitungssysteme:

Rohre, Rohrverbindungen, Armaturen.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefedern, Torsionsfedern, Gasfedern, Silentelemente.

Elemente der Antriebstechnik:

Zahnräder, Zahnradgetriebe, Kupplungen.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Grundkenntnisse in Fachzeichnen für Hüttenmeister; Anfertigung einfacher technischer Zeichnungen; Übungen im Lesen von technischen Zeichnungen.

10. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    sein betriebswirtschaftliches Denken vertiefen;
  • Strichaufzählung
    sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    Verantwortung in Fragen der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung tragen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Mensch, Arbeit und Leistung; Arbeits- und Sozialrecht;

Betriebsführung und Betriebsorganisation; Rechnungswesen und Qualitätsmanagement; Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes;

Kollektivvertragswesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Arbeitssicherheit; Grundlagen der Gefahrenbekämpfung; besondere Gefahren in Hüttenbetrieben; Strahlenschutz; Betriebshygiene; Berufskrankheiten.

  1. Ziffer 11
    TECHNOLOGIE DER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen über den Aufbau der Metalle und ihre Veränderungen bei der Weiterverarbeitung in Hüttenbetrieben kennen;
  • Strichaufzählung
    eine Übersicht über die gebräuchlichsten Verfahren der Werkstoffprüfung kennen lernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe; Legierungslehre;

Erstarrung; Rekristallisation; Verformungstheorie;

Zustandsschaubilder.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Eisen-Kohlenstoff-System; die wichtigsten Legierungselemente des Stahles.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Glüh- und Wärmebehandlung von Stählen;

Randschichtverfestigungsverfahren.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Prüfverfahren für die metallischen Werkstoffe; Probenahme im Betrieb; Vermittlung der Kenntnisse der gebräuchlichsten Betriebsprüfungen mit praktischen Übungen; Korrosionsschutz.

12. HÜTTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Maßnahmen die zur Führung eines wirtschaftlichen, störungsfreien Betriebes eines Hochofens notwendig sind kennen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren kennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung im Hüttenbetrieb kennen;
  • Strichaufzählung
    die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen von Abgasen, Abwässern und Abwärmen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Rohstoffquellen zur Wärmeerzeugung; Anforderungen an Brennstoffe; Verbrennung; Wärmerückgewinnung; Brenner; Möglichkeiten der elektrischen Wärmeerzeugung; Wärmeübertragung.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Beurteilung und Prüfung der Erze und Rohstoffe sowie Aufbereitung der Rohstoffe; Eisenerzvorbereitung (Sintern und Pelletieren); Koks und Zuschläge; Bau des Hochofens; Rohstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Schrottwirtschaft.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Metallurgische Vorgänge im und der Betrieb des Hochofens; Schlackenaufarbeitung und -verwertung; Energieversorgung, Kühlung, Ausmauerung und Rohstoffzufuhr bei der Roheisenerzeugung; Störungen im Hochofenbetrieb; alternative Roheisenerzeugungsverfahren.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Chemisch-physikalische Grundlagen bei den Stahlherstellungsprozessen; Verfahren und Anlagentechnik bei den Stahlherstellungsprozessen (LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen); Sekundärmetallurgie; Vergießen des Stahles; Einfluss von Begleitelementen auf die Qualität des Stahles; Fehler bei der Stahlerzeugung.

  1. Ziffer 13
    TECHNOLOGIE DER FORMGEBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verarbeitungsverfahren von Stahl (Gießen, Walzen und Schmieden) kennen;
  • Strichaufzählung
    die Anlagen- und Maschinentechnik in Hüttenwerken kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Einführung in die Walzwerkskunde, Walzgerüste und ihr Aufbau; Grundlagen des Schmiedens; Werkstoffe in der Schmiede.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Grundlagen der Gießereitechnik; Vor- und Nachteile des Gießens von Werkstoffen gegenüber anderer Fertigungsverfahren; Formerei, Kernmacherei, Modelle, Form- und Hilfsstoffe.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Walzenwerkstoffe, Walzenkühlung, Hilfseinrichtungen der Walzwerke, Kühlanlagen, Schneid- und Kanteinrichtungen sowie Rollgänge;

Technologie des Schmiedens; Freiformschmieden und Gesenkschmieden;

Schmiedefehler und Prüfverfahren; Walz- und Schmiedeprodukte;

Schmiede- und Walzwerksöfen; Fehler beim Walzen und Schmieden von Stahl; Halbzeugstraßen, Blech- und Bandstraßen sowie Profilwalzanlagen (Draht-, Schienen-, Rohrwalzwerk);

Schmiedemaschinen für das Freiform- und Gesenkschmieden.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Die wichtigsten Aggregate zur Schmelz- und Legierungstechnik;

Einfluss der Begleitelemente auf die Qualität des Gussstückes;

Gießverfahren und Wärmebehandlung der Gussstücke; Gussfehler und Gussputzerei.

  1. Ziffer 14
    FEUERFESTE BAU- UND MÖRTELSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- alle geformten sowie ungeformten feuerfeste Werkstoffe der Hüttenindustrie kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Produktentwicklung, Verfahrens- und Sintertechnologie; Konstruktionsbeispiele, Einsatz und Produktwahl in Wärme- und Schmelzaggregaten insbesondere der Eisen- und Stahlindustrie.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Verschleißmechanismen und Beständigkeit feuerfester Werkstoffe unter dem Einfluss von Hochtemperaturbeanspruchung und korrosiven Medien dargelegt anhand von ausgewählten Beispielen aus der Betriebspraxis.

15. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016278