Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Limit-Verordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 91/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
61/01 Familienlastenausgleich
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 73/1998).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 1998,).
Text
§ 8.Paragraph 8,
Die Schulbücher für sehgeschädigte Schüler dürfen an Sonderschulen und für integrativ unterrichtete Schüler pro Schüler und Schulstufe nur in dem Umfang (Anzahl der Titel) abgegeben werden, wie sie vergleichbare Schüler ohne pädagogischen Sonderbedarf erhalten.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2025
Dokumentnummer
NOR12113669
Alte Dokumentnummer
N6199761399J