Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 103/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 38Artikel 38
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 38
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald als möglich in Wien auszutauschen.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
(3)Absatz 3,Die Bestimmungen dieses Abkommens, die sich auf den Erwerb und die Gewährung von Leistungen aus der sozialen Sicherheit beziehen, sind ab dem 1. Jänner 1997 anzuwenden. Soweit in der Zeit vor Inkrafttreten dieses Abkommens hinsichtlich der Gewährung von Sachleistungen anders verfahren wurde, hat es dabei sein Bewenden.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2016
Dokumentnummer
NOR12114816
Alte Dokumentnummer
N6199812118U