Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
PT-Zuordnungsverordnung 1998
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 347/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Beachte
Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 284/2012.Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2012,.
Text
Kriterien für die Einrichtung der Verwendung „Hauptkassier“
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Hauptkassa ist jene Einrichtung eines Postamtes, die mit der Buchhaltung der übergeordneten Dienststelle die Gesamtgebarung abrechnet.
(2)Absatz 2,Ein Hauptkassier ist nur einzurichten bei Postämtern I. Klasse und bei Postämtern II. Klasse, 1. Stufe mit mehr als 90 Punkten. Bei letzteren müssen außerdem mindestens noch zwei weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den Geldschalterdienst systemisiert sein.Ein Hauptkassier ist nur einzurichten bei Postämtern römisch eins. Klasse und bei Postämtern römisch zwei. Klasse, 1. Stufe mit mehr als 90 Punkten. Bei letzteren müssen außerdem mindestens noch zwei weitere Jahresvollarbeitsplätze ausschließlich für den Geldschalterdienst systemisiert sein.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016
Dokumentnummer
NOR12115082
alte Dokumentnummer
N6199812726O