Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 373/1935Bundesgesetzblatt Nr. 373 aus 1935,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel XIII. Der Verwaltungsrat des internationalen Instituts für Lehrfilmwesen wird eine Vorschrift über das Verfahren zur Durchführung des vorliegenden Abkommens sowie über die Gebühren festsetzen, die das Institut für die gemäß Artikel IV auszustellenden Bescheinigungen und für die Herausgabe des im Artikel VII vorgesehenen Verzeichnisses einzuheben hat. Diese Vorschrift, einschließlich des Musters der Bescheinigung und der einzuhebenden Gebühren, wird dem Völkerbundrate zur Genehmigung vorgelegt werden.Artikel römisch dreizehn. Der Verwaltungsrat des internationalen Instituts für Lehrfilmwesen wird eine Vorschrift über das Verfahren zur Durchführung des vorliegenden Abkommens sowie über die Gebühren festsetzen, die das Institut für die gemäß Artikel römisch vier auszustellenden Bescheinigungen und für die Herausgabe des im Artikel römisch sieben vorgesehenen Verzeichnisses einzuheben hat. Diese Vorschrift, einschließlich des Musters der Bescheinigung und der einzuhebenden Gebühren, wird dem Völkerbundrate zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2022
Dokumentnummer
NOR12117973
Alte Dokumentnummer
N7193533988L