Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 275/1936Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1936,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel XII. Die beiden Regierungen werden auf Grundlage der Gegenseitigkeit den unmittelbaren Leihverkehr von Büchern und Handschriften zwischen den öffentlichen Bibliotheken und Archiven der beiden Staaten zu wissenschaftlichen Zwecken weitgehend fördern.Artikel römisch zwölf. Die beiden Regierungen werden auf Grundlage der Gegenseitigkeit den unmittelbaren Leihverkehr von Büchern und Handschriften zwischen den öffentlichen Bibliotheken und Archiven der beiden Staaten zu wissenschaftlichen Zwecken weitgehend fördern.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118026
Alte Dokumentnummer
N7193633971L