Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 275/1936Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1936,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel VII. Der Austausch von Arbeits- und Studienplätzen in den wissenschaftlichen Spezialinstituten der beiden Staaten wird für Gelehrte und Forscher im Wege der Gegenseitigkeit nach Möglichkeit gefördert werden.Artikel römisch sieben. Der Austausch von Arbeits- und Studienplätzen in den wissenschaftlichen Spezialinstituten der beiden Staaten wird für Gelehrte und Forscher im Wege der Gegenseitigkeit nach Möglichkeit gefördert werden.
Die Regierung der Französischen Republik wird österreichischen Forschern auch bei Studienreisen in den Kolonien tunlichste Förderung angedeihen lassen.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118021
Alte Dokumentnummer
N7193633966L