Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Kundmachungsorgan
GBlÖ Nr. 45/1940
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
74/02 Finanzielle Angelegenheiten
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der ... (Anm.: gegenstandslos) kann die ihm nach §§ 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen. Der ... Anmerkung, gegenstandslos) kann die ihm nach Paragraphen 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016
Dokumentnummer
NOR40027873