Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 202/1961Bundesgesetzblatt Nr. 202 aus 1961,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
79/04 Kultur- und Denkmalschutz
Beachte
Zum Inkraftreten vgl. Art. 15Zum Inkraftreten vergleiche Artikel 15
Text
Artikel 8
Der Rat
Funktionen
Die Funktionen des Rates sind:
Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;
Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;
Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;
Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021
Dokumentnummer
NOR12118352
Alte Dokumentnummer
N7196133725L