Norm Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut Fassungen (Gesetz) ab 22.06.1961 — BGBl. Nr. 202/1961 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.06.1961 BGBl. Nr. 202/1961 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.06.1961 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1FunktionenArt. 1Artikel 2MitgliedschaftArt. 2Artikel 3Assoziierte MitgliederArt. 3Artikel 4OrganeArt. 4Artikel 5Die GeneralversammlungArt. 5Artikel 6Die GeneralversammlungArt. 6Artikel 7Der RatArt. 7Artikel 8Der RatArt. 8Artikel 9KorrespondentenArt. 9Artikel 10SekretariatArt. 10Artikel 11Rechtliche StellungArt. 11Artikel 12ÜbergangsbestimmungenArt. 12Artikel 13RevisionArt. 13Artikel 14Ausscheiden von MitgliedstaatenArt. 14Artikel 15InkrafttretenArt. 15