Rechtstracker.at

Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1993 — BGBl. Nr. 192/1962 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1993 BGBl. Nr. 192/1962 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1962,

Typ

Vertrag – Slowakei

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

StF: BGBl. Nr. 192/1962

Ratifikationstext

Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.

Beachte

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2016

Gesetzesnummer

10009268

Dokumentnummer

NOR11009459

alte Dokumentnummer

N7196214969A