Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1963Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
ARTIKEL 10
Wo immer im vorliegenden Abkommen der Ausdruck „Außenminister“ gebraucht wird, ist darunter der Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika zu verstehen oder ein Beamter oder Angestellter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der von ihm bestimmt ist, in seinem Namen zu handeln.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118662
Alte Dokumentnummer
N7196333715L