Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1963Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
ARTIKEL 9
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Durchführung von Programmen, die im vorhergehenden Abkommen vorgesehen sind, zu erleichtern und jene Probleme zu lösen, die bei deren Durchführung auftauchen.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118661
Alte Dokumentnummer
N7196333714L