Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 213/1963Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
ARTIKEL 6
Der Österreichischen Bundesregierung und dem Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika sind jährlich in Form und Inhalt geeignete Berichte über die Tätigkeit der Kommission vorzulegen. Sonderberichte können nach Gutdünken der Kommission oder über Wunsch der Österreichischen Bundesregierung oder des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika öfters erstattet werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Dokumentnummer
NOR12118658
Alte Dokumentnummer
N7196333711L