Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 244/1964Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1964,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
(2)Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Dokumentnummer
NOR40007262