Norm Studienordnung für die fachtheologische Studienrichtung und für die selbständige religionspädagogische Studienrichtung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Studienordnung für die fachtheologische Studienrichtung und für die selbständige religionspädagogische Studienrichtung Fassungen (Gesetz) ab 01.10.1988▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.09.199430.09.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 01.10.198831.08.1994 § → § — 18.03.197130.09.1988 BGBl. Nr. 86/1971 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.08.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 2Studiendauer und StudienabschnitteII. ABSCHNITTSELBSTÄNDIGE RELIGIONSPÄDAGOGISCHE STUDIENRICHTUNG§ 10Einrichtung und Ausbildungsziele§ 11Studiendauer und Studienabschnitte§ 12Erster StudienabschnittIII. ABSCHNITTVERLEIHUNG DES AKADEMISCHEN GRADES „MAGISTER DER THEOLOGIE“§ 14