Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Studienordnung für die Studienrichtung Geographie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 562/1974 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
Beachte
Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft vergleiche Paragraph 75, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2002,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,).
Text
Diplomarbeit
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Diplomarbeit die Bestimmungen des § 9 anzuwenden.Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Diplomarbeit die Bestimmungen des Paragraph 9, anzuwenden.
(2)Absatz 2,Das Thema der Diplomarbeit ist einem dem Studienzweig „Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt an höheren Schulen)“ zugehörigen Fach (einschließlich der entsprechenden Fachdidaktik) zu entnehmen, sofern dieser Studienzweig als erste Studienrichtung gewählt wurde.
(3)Absatz 3,Die Diplomarbeit ist je nach Eigenart des Themas und des Ausbildungszieles (§ 1 Abs. 4) als Hausarbeit oder als Institutsarbeit durchzuführen.Die Diplomarbeit ist je nach Eigenart des Themas und des Ausbildungszieles (Paragraph eins, Absatz 4,) als Hausarbeit oder als Institutsarbeit durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025
Dokumentnummer
NOR12119731
Alte Dokumentnummer
N7197433407L