Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliches Privatschulgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 318/1975Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Text
B. Subventionierung sonstiger privater land- und forstwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen Voraussetzungen
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Für private land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, soweit sie nicht unter § 1 und 3 fallen, kann der Bund als Träger von Privatrechten nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand gewähren, wennFür private land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, soweit sie nicht unter Paragraph eins und 3 fallen, kann der Bund als Träger von Privatrechten nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand gewähren, wenn
die Schule einem Bedarf der Bevölkerung entspricht,
mit der Führung der Schule nicht die Erzielung eines Gewinnes bezweckt wird,
für die Aufnahme der Schüler nur die für öffentliche Schulen geltenden Aufnahmsbedingungen maßgebend sind und
die Schülerzahl in den einzelnen Klassen nicht unter den an öffentlichen Schulen gleicher Art und gleicher örtlicher Lage üblichen Klassenschülerzahlen liegt.
(2)Absatz 2,Die Subventionierung kann bestehen
in der Form von Geldleistungen an den Privatschulerhalter oder
sofern das Land der Privatschule land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer oder land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrer zur Verfügung stellt, in der Form von Geldleistungen an das Land höchstens im Ausmaß der Leistungen des Bundes, die der Bund für derartige Lehrer leisten würde, wenn die Schule eine öffentliche Schule wäre.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016
Dokumentnummer
NOR12119953
alte Dokumentnummer
N7197540707L