Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 622/1976Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
29.11.1976
Unterzeichnungsdatum
30.09.1976
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet
StF: BGBl. Nr. 622/1976
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 5 am 29. November 1976 in Kraft.Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, am 29. November 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien,
überzeugt von den gegenseitigen Vorteilen, die ihnen aus der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit erwachsen,
und vom Wunsche geleitet, die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Dokumentnummer
NOR11009605
alte Dokumentnummer
N7197613776T