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Anl. 1

Fassungen
ab 30.07.1976 — BGBl. Nr. 382/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute30.07.1976 BGBl. Nr. 382/1976 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1976,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

30.07.1976BGBl. Nr. 382/1976

Außerkrafttretensdatum

Index

78 Sport

Text

Anlage

Beschreibung der österreichischen Olympia-Medaille

  1. Litera a
    Medaille:
    Kreisrund, versilbert, mit Öse und Ring für das Band, Durchmesser 35 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille das Emblem der Olympischen Spiele, die fünf Ringe, darüber die beiden Feuerschalen begleitet von der Jahreszahl 1976; oberhalb die Unterschrift „XII. Olympische Winterspiele Innsbruck“ und unterhalb die Unterschrift „Für Verdienste“. Die Rückseite der Medaille zeigt den Adler des österreichischen Bundeswappens.
  2. Litera b
    Band:
    Weiß, 40 mm breit, mit einem 12 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen sowie zwei symmetrischen je 5 mm breiten Seitenstreifen in den olympischen Farben (blau, schwarz, rot, gelb und grün).

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016

Gesetzesnummer

10009425

Dokumentnummer

NOR40010090