Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1976Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
(2)Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Dokumentnummer
NOR40006922