Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1976Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Sie ist am dreieckig gefaltenen Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinerten Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen von schmalen Leisten zur bürgerlichen Kleidung ist gestattet.
(2)Absatz 2,Frauen tragen die Medaille an einem maschenartig genähten Band.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Dokumentnummer
NOR40006921