Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 303/1977Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 2
Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß § 2e oder § 2f des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß Paragraph 2 e, oder Paragraph 2 f, des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017
Dokumentnummer
NOR12120334
Alte Dokumentnummer
N7197733259L